BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer KammR Ignaz Hiller und KR Peter Latzel als weitere Mitglieder des Senates in…
…abgeändert: Gemäß § 19 Abs.1 i.V.m. Abs.5 FinStrG wird auf eine Teilwertersatzstrafe in Höhe von € 2.000,00 erkannt. Die für den Fall der Uneinbringlichkeit des Wertersatzes an dessen Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe wird mit 10 Tagen festgesetzt. II. Im Übrigen wird…
…c, Abs. 5, 6 FinStrG wurde auf einen Teilwertersatz in der Höhe von € 2000.- erkannt und die für den Fall der Uneinbringlichkeit des Wertersatzes an dessen Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 20 Tagen festgesetzt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 nach der am 21. Jänner 2009 in…
Der Anschaffungspreis entspricht damaligen Preisen beim Erwerb von Neureifen. Die Jahreskilometerleistung hat im Durchschnitt 18.000 km betragen, sodass für die Monate, in denen Sommerreifen in Wien verwendet werden können, eine Fahrleistung von 9.000 bis 10.000 km angenommen werden kann. Es entspricht nicht…
…lit. a FinStrG schuldig erkannt und eine Geldstrafe iHv. 500,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) sowie Teilwertersatz iHv. € 1.850,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage) verhängt. Durch den gegen die Strafverfügung mit Eingabe vom 11.12.2012 eingebrachten Einspruch trat die Strafverfügung zur Gänze außer Kraft (…
…520000/90118/2/2010, mit dem zur Sicherung einer Geldstrafe (§ 35 Abs.4 FinStrG) iHv € 1.700,00, eines Teilwertersatzes (§ 19 FinStrG) iHv € 6.500,00 und Verfahrenskosten (§ 185 Abs.1 FinStrG) iHv € 300,00, sohin von Ansprüchen der Republik Österreich iHv…
… 19 Abs.1 lit.b [tatsächlich: c], Abs.5 [und 6] FinStrG ein Teilwertersatz von S 80.000,-- [umgerechnet € 5.813,82] sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit dieses Teilwertersatzes gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von vierzig Tagen auferlegt. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden…
…im Wert von € 141.668,80, auf eine Teilwertersatzstrafe in Höhe von € 26.400,00 (in Worten: Euro zwanzig sechs tausend vier hundert) erkannt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Wertersatzstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 (in Worten: zehn) Tagen…
…1, 3 und 4 FinStrG mit einer Teilwertersatzstrafe in der Höhe von 12.000,00 (zwölftausend) € bestraft. Gemäß § 20 FinStrG wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Wertersatzstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe mit 5 (fünf) Wochen festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten als…
…Abs. 5 FinStrG wird statt auf Verfall auf Wertersatz in der Höhe von € 2.000,00 erkannt. Gemäß § 20 FinStrG wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Teilwertersatzstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 20 Tagen festgesetzt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a…
…der Wertersatzstrafe davon auszugehen, dass diese in ihrem Gesamtausmaß zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis steht. Demgemäß war in Anlehnung an die Grundsätze der Strafzumessung bei der Ausmittlung des Wertersatzes auf einen Teilwertersatz iHv. € 82.000,00 (das sind ca. 25 % des…
…einem Zehntel, also von S 87.996,80 (€ 6.394,98) - auf Basis lediglich des angewandten Verkehrwertes - angemessen gewesen, bestehen von Seite des Berufungssenates umso weniger Bedenken gegen einen Teilwertersatz von lediglich S 80.000,-- (€ 5.813,82), sohin also lediglich 9,09 % (!…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vertreten durch die Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., 5020 Salzburg, Sterneckstraße 33, vom 27. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 4. Oktober 2010…
…verhängt. Der Spruchsenat erkannte in seinem Erkenntnis gem. § 19 FinStrG bei A auf die Strafe des Teilwertersatzes in der Höhe von € 1.000,00 und für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit gem. § 20 Abs. 1 FinstrG auf eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 1 Tag…
…verhängt. Der Spruchsenat erkannte in seinem Erkenntnis gem. § 19 FinStrG bei A auf die Strafe des Teilwertersatzes in der Höhe von € 1.000,00 und für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit gem. § 20 Abs. 1 FinstrG auf eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 1 Tag…
…Die im angefochtenen Erkenntnis verhängte Teilwertersatzstrafe in der Höhe von € 7.000,00 lag dadurch bereits tat- und schuldangemessen unter Berücksichtigung spezial- und generalpräventiver Erwägungen mit nur rund 5,5 Prozent des gemeinen Wertes der betreffenden Waren an der untersten Grenze des vertretbaren Bereiches…
…44 Abs. 3 in Verbindung mit § 17 Abs. 2, 4 und 6 FinStrG war zwingend auf Verfall der Tatgegenstände zu erkennen. Die verhängte Teilwertersatzstrafe in der Höhe von € 19.000,00, erfolgte tat- schuldangemessen. Unter Beachtung der Strafbemessungsgründe des § 23 FinStrG, insbesondere unter Beachtung…
…das angefochtene Erkenntnis abzuändern, einen Freispruch zu fällen und die Beschlagnahme (der Tatgegenstände) aufzuheben. Die Berufung des Amtsbeauftragten richtet sich gegen die seiner Ansicht nach zu geringen Höhe der Geldstrafe und gegen die Verhängung der Teilwertersatzstrafe anstelle des Verfalles der Tatgegenstände. Durch das Verhalten des…
…Änderung des Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten möglich ist, verbleibt es bei der vom Spruchsenat verhängten Teilwertersatzstrafe in Höhe von € 4.000,00 Der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses war auch insoweit anzuändern als im ersten Absatz die Worte…