…nicht nur in der Begründung zu umschreiben. Bezieht sich der Schuldspruch auf einen sonstigen Tatbeitrag im Sinne des § 11 FinStrG, so ist im Spruch des Erkenntnisses daher zum Ausdruck zu bringen, worin der Tatbeitrag bestanden hat (so schon VwGH 20.10.2009, 2005/13/0153)…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 7 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Waltraud Schirz und Harald Weingartner als weitere Mitglieder des Senates in der…
…§ 161-164, RN 4). Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat das Verhalten der Bw (Erstellen einer Rechnung mit unrichtigen Mengen und Wertangaben) als Tatbeitrag zur fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben qualifiziert. Das Delikt der Hinterziehung von Eingangsabgaben (bzw. die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) stellt kraft ausdrücklicher Subsidiarität…
…), die laut Buchungsabfrage zwischenzeitig erfolgte Schadensgutmachung und eben der Umstand, dass der Beschuldigte lediglich einen wenngleich wesentlichen Tatbeitrag zur Abgabenverkürzung durch seinen Klienten geliefert hat. Als erschwerend zu werten ist kein Umstand. Zu bedenken sind aber auch die zu beachtende Spezial- und Generalprävention. Einerseits ist…
…mitgekommen, um sich das Fahrzeug anzusehen. S.Sp. habe eine Probefahrt unternommen und sich mit dem Verkäufer über den Preis geeinigt. Der Vorwurf des Zollamtes, er habe einen vorsätzlichen Tatbeitrag zur Abgabenhehlerei gesetzt, sei unhaltbar. Er habe weder von der Verzollungsumgehung des Dr.Th. gewusst…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 6, HR Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GA, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wilfried Plattner, wegen §§ 35 Abs. 2 i.V.m. 11 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen HS, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. August 2009…
…grundsätzlich jede Handlung, die dafür kausal bzw. ursächlich ist, dass die Tat so abläuft wie es geschieht, als sonstiger Tatbeitrag zu werten. Nach der bisherigen auch insbesondere die abgabenrechtlichen Ermittlungen zu ABNr. 34 umfassenden Aktenlage wurde zur StNr. 12 (EK) u.a. festgestellt, dass es…
…Unterstützung der Tatausführung, welche dafür ursächlich ist, dass die (unmittelbare) Tat so abläuft wie es geschieht, einen (sonstigen) Tatbeitrag dar und ist insbesondere nicht erforderlich, dass die dem unmittelbaren Täter geleistete Hilfe zur Vollbringung der Tat auch notwendig war (vgl. OGH vom 1. Dezember 1977…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Verteidiger in Strafsachen, 6020 Innsbruck, Anichstraße 5a, vom 3. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 30. November 2007…
…in Höhe von 9.036,22 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, indem er diesem keine Zahlscheine für die Überweisung übermittelt habe. Er habe damit einen Tatbeitrag zum Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a iVm …
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Hannes Prosen, in der Finanzstrafsache gegen J.W., vertreten durch N.SteuerberatungmbH, 9020 Klagenfurt, Getreidegasse 3, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Dezember 2003 gegen den Bescheid des…
…die Entscheidung im Regelfall fehlerhaft.). Vielmehr lägen nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates -unter der (hier allerdings keineswegs zutreffenden) Annahme, dass das Verhalten des Bf doch einen "Tatbeitrag" darstellen würde -nach dem bekannten Sachverhalt wesentlich näher, das Auswahlermessen dahingehend zu treffen, im vorliegenden Fall (vorerst) nur…
…S 626.894,-- (€ 45.558,16). Mildernd hinsichtlich des Zweitbeschuldigten sind zu berücksichtigen seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und seine Angaben, die zur Aufhellung des Sachverhaltes beigetragen haben, als erschwerend der lange Tatzeitraum und die Deliktskonkurrenz in Form der begangenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…
…Personen verwirklicht werden kann. Ein solches Zusammenwirken ist auch bei Fahrlässigkeitsdelikten möglich, wobei hier häufig die Tat bzw. der Tatbeitrag durch Unterlassung verwirklicht wird. Im Fall der Abgabenverkürzung ist die Täterschaft nicht nur unmittelbar beim Abgabepflichtigen, sondern auch bei dessen Steuerberater möglich, wenn dieser durch…
…hinsichtlich des Restbetrages in Höhe von € 15.567,22 (die am 15. September 2004 fällig werdende tatsächliche Zahllast) aber von einem Tatbeitrag des S zur versuchten Hinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG auszugehen. Entgegen der Meinung der Verteidigung war die gewählte Methodik…
…wer zur Ausführung einer strafbaren Handlung beiträgt, indem er dessen Tatbildverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonst wie fördert. Der Tatbeitrag kann durch physische oder psychische (intellektuelle) Unterstützung, somit durch Tat oder Rat, geleistet werden. Der sonstige Beitrag zur Tat muss zu dieser in ihrer individuellen…
…habe vorsätzlich die Ausführung der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 2 lit.a.FinStrG des Herrn N.N.1. ermöglicht, einen Tatbeitrag geleistet und dadurch die Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lita. Finanzstrafgesetz (FinStrG) in Verbindung mit …
…des Landesgerichtes XY, welche jedoch keinerlei Feststellungen zum Vorsatz beinhalte. Das Landesgericht XY stelle lediglich fest, dem Bw. sei ein untergeordneter Tatbeitrag anzulasten. Feststellungen, ob die untergeordnete Beitragshandlung (betreffend Urteilsfaktum A) gänzlich und vom Vorsatz umfasst gewesen sei, seien nicht getroffen worden, insbesondere, dass sämtliche…