…des § 3a Abs. 6 UStG 1994 hinsichtlich der § 3a Abs. 8 bis 16 UStG 1994 greife, bei welchen das Prinzip des Tätigkeitsortes einschlägig sei. Es liege ein Fall des § 3a Abs. 11a UStG 1994 vor, da die Leistungen im Zusammenhang mit Messen in Österreich (Salzburg…
…Für das Streitjahr 2004 hat sie in ihrer Einkommensteuererklärung unter anderem im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten Aufwendungen für ihre Wohnung am Tätigkeitsort in Innsbruck und Familienheimfahrten in Höhe von insgesamt 9.164,28 € geltend gemacht. Diese Werbungskosten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Steuerberater, geb. 20. September 1975, wohnhaft in A., A. XX, vom 12. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 10. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird als unbegründet…
…dass dem Berufungswerber nach der Anfangsphase von ca. einer Woche die am weiteren Tätigkeitsort günstigen Verpflegungsmöglichkeiten bekannt gewesen sind. Der Forderung des Berufungswerbers auf Anerkennung des Verpflegungskostenmehraufwandes in der Anfangsphase für 15 Tage ist im Hinblick auf die oben dargestellte Judikatur des VwGH nicht nachzukommen…
…zu sagen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wenn die Verpflegung am auswärtigen Tätigkeitsort zu den gleichen Bedingungen wie an der ständigen Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann, die Tagesgelder (über das vom Finanzamt gewährte Ausmaß) als Werbungskosten nicht anerkannt werden können (vgl. VwGH vom…
…Wien (Diäten Wien - Hütteldorf), welche die Bw. für einen 10-tägigen Montessori-Diplomlehrgang geltend machte, seien auszuscheiden gewesen. Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, habe nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, sohin nach dem typischen Berufsbild, zu erfolgen. Bei Lehr- und Vortragstätigkeit präge die…
…erfolgen. Wenn ein Betriebsort bzw Tätigkeitsort des Steuerpflichtigen so weit vom Familienwohnsitz entfernt ist, dass die tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann (It Rz 342 LStR 2002 ab 120 km), und wenn weiters die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht oder noch nicht zugemutet…
…§ 20 Rz 90, Stichwort "doppelte Haushaltsführung"). Für die Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung fordert der Verwaltungsgerichtshof eine "unüblich weite Entfernung" des Tätigkeitsorts vom Familienwohnsitz (Kofler, S 9). Nach der Rechtsprechung begründen - insbesondere auf Basis von Routenplanern ermittelte - Entfernungen im Bereich von rund 120 km…
…Österreich erhält, nach § 3a Abs. 8 lit a UStG 1994 (Tätigkeitsort) in Österreich zu versteuern sein werden und Preisgelder für die Teilnahme an einem Wettkampf im Ausland nicht der österreichischen Umsatzbesteuerung unterliegen. Einnahmen, die ein Sportler für Werbeleistungen von einem österreichischen Unternehmer erhalte, unterliegen in…
…7,6% zu entlasten. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 18. August 2004 als unbegründet ab: Die Umsätze aus den tierärztlichen Leistungen seien am Tätigkeitsort zu besteuern, weshalb die in Österreich erzielten Umsätze des Berufungswerbers aus seiner tierärztlichen Tätigkeit zu Recht mit Umsatzsteuer…
…nach eigenen Angaben anlässlich einer Besprechung beim Finanzamt am 4. Feber 2003 - seit längerer Zeit ausschließlich in einer Gemeinde durchführt, der Arbeitgeber Tagesdiäten und Fahrtkostenersätze in Höhe des amtlichen Kilometergeldes für die Strecke Arbeitsstätte - Tätigkeitsort und zurück nach § 26 Z 4 EStG 1988 ausbezahlte und …
…12). Nach der vom Bw. vorgelegten Zusammenstellung hat dieser mit Ausnahme des Monats Jänner 2004 an allen anderen Monaten Familienheimfahrten unternommen. Unter Beachtung der Wegstrecke Familienwohnsitz zum Wohnsitz am Tätigkeitsort war unbedenklich davon auszugehen, dass in den Monaten, in denen Familienheimfahrten durchgeführt wurden, die monatlichen…
…2001 zuerkannt. Es wurde ihm also genügend Zeit eingeräumt, nach einem geeigneten Wohnsitz an seinem Tätigkeitsort zu suchen und diesen dorthin zu verlagern. Nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates sprechen ausschließlich private Gründe für die Beibehaltung des Wohnsitzes abseits des Beschäftigungsortes des Bw.. Es…
…1 Z. 6 und 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG sind Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeitsort) und dem Familienwohnsitz. Die LStR 2002 RZ 354 erklären hierzu jüngst, dass für die Anerkennung von Familienheimfahrten nicht entscheidend sei, ob die Wohnmöglichkeit am Arbeitsort einen…
…Mehraufwand für Verpflegung nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen ist. Wird eine berufliche Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen, führt dies nicht zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwand, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält; ein allfälliger aus der anfänglichen Unkenntnis über…
… Der Bw. erzielt Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in X. Er begehrte im Streitjahr die Berücksichtigung der Aufwendungen am Tätigkeitsort X (Wohnungskosten, ) unter dem Titel doppelte Haushaltsführung im Ausmaß von € 7.592,86 und weiterer Werbungskosten in Höhe von € 2.346,20 (Arbeitsmittel…
…Der Bw. bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus seiner Tätigkeit als Physiotherapeut. Er ist belgischer Staatsbürger und hatte seinen Tätigkeitsort im Streitzeitraum in Österreich. In seiner Einkommensteuererklärung für 2003 beantragte er u.a. Betriebsausgaben aus dem Titel Familienheimfahrten in Höhe von € 2.100,-. Die Veranlagung…
…12 UStG 1994 bestimmt und daher am Unternehmensort, somit am Tätigkeitsort der Bw in Österreich, liegt. Zu dieser Rechtsfrage hatte die Bw bereits Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof betreffend die abschlägigen Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates bezüglich Umsatzsteuer 2005 und 2006 eingebracht. Der im Rahmen der Berufung betreffend…
…8 lit. a UStG 1994 - künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter - nach dem Tätigkeitsort bestimme, gelange die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 nicht zur Anwendung. Zu beurteilen sei jeweils die einzelne Leistung. Die Ortsbestimmung für…
…am ständigen Arbeitsort hinausgehen. Eine berufliche Tätigkeit, die an einem neuen Tätigkeitsort aufgenommen wird, führt zu keinem steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwand, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Ihrer Berufung konnte daher nicht entsprochen werden." Mit Schreiben vom 27. Dezember 2011…