…Übertragung des Betriebes (Teilbetriebes) erfolgt und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarerArt beherrschend betrieblich betätigt hat." Ein Wechsel in der Person des beherrschenden Betriebsinhabers liegt dann vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden und KEINER der…
…anzuwenden bzw. fördere Unternehmensgründungen im Inland, weshalb aus diesem Grund Tätigkeiten im Ausland nicht zu berücksichtigen seien. Der maßgebende Umstand, dass der Betriebsinhaber der Bw im Ausland bereits "einschlägig" bzw. in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich tätig ist, wie die beratende gesetzliche Berufsvertretung festgestellt hatte, blieb…
…lt. ständiger Rechtsprechung eine betriebliche Veranlassung für die Zurverfügungstellung einer Wohnung nur dann anzunehmen, wenn dafür praktisch ausschließlich betriebliche Erwägungen maßgebend sind und die Überlassung von Dienstwohnungen an (fremde) Arbeitnehmer bei Betrieben vergleichbarer Art üblich ist. Nach der Verkehrsauffassung ist dies bei Betrieben mittlerer Größe…
…in der Höhe von € 25.623,71 vorgeschrieben. Die Begünstigungen des Neugründungsförderungsgesetzes wurden nicht angewendet, da sich der Betriebsinhaber bisher in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde ausgeführt: "Die Antragstellerin, die X. Ges.m.b.H…
…ca. € 850.000,- (netto, ohne Ust) für das Gebäude - zeigen die Außergewöhnlichkeit dieses Objektes und der damit verbundenen Investitionen nicht nur aus der innerbetrieblichen Betrachtung sondern auch aus der fremdvergleichlichen Betrachtung mit Unternehmen vergleichbarer Art (vergleichbarer Tätigkeitsbereich, Größenordnung und wirtschaftlicher Werdegang) insofern auf, als…
…zu versagen. Die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung eines Aufwandes bedarf aber besonders dann einer sorgfältigen Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art häufig auch in der Privatsphäre anfallen (vgl. VwGH 30.1.2001, 95/14/0042). Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend…
…Person. Herr Thomas G. hätte sich als die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) bisher in vergleichbarer Art weder in Österreich noch in der Bundesrepublik Deutschland beherrschend betrieblich betätigt. Er sei stets als bloße Privatperson aufgetreten. Das Finanzamt hat mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juni 2002 die…
…Zukunftsertrag oder Veräußerungspreis mehr erwarten ließ. Dies überrascht umso weniger, als EDV-Software vergleichbarer Art aufgrund des raschen Entwicklungsfortschritts keine lange Lebensdauer am Markt beschieden ist, was in einem sachgerechten Bewertungsgutachten unter Berücksichtigung des spezifischen Produktlebenszyklus berücksichtigt worden wäre. Statt dessen rechnete der Gutachter lediglich…
…Veranlassung eines Aufwandes bedarf gerade dann einer sorgfältigen Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art häufig auch in der Privatsphäre anfallen. Nachweisführung/Notwendigkeit. Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten) geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen…
…dar, die Abzugsfähigkeit von beruflich veranlassten Aufwendungen ohne nähere Prüfung zu versagen. Die berufliche (oder betriebliche) Veranlassung eines Aufwandes bedarf vielmehr einer sorgfältigen Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art häufig auch in der Privatsphäre anfallen (vgl. VwGH 30.1.2001, 95/14/0042). Die Bw hat…
…93/15/0003) stellt eine Wohnung, welche dem Dienstnehmer zur Nutzung überlassen wird nur dann Betriebsvermögen dar, wenn eine betriebliche Veranlassung für die Dienstwohnung vorliegt oder Dienstwohnungen für Mitarbeiter bei Betrieben vergleichbarer Art nach der Verkehrsauffassung üblich sind, eine Möglichkeit, die bei Klein- und Mittelbetrieben…
…der P- GmbH nicht in vergleichbarer Art im Sinne des § 2 Abs. 3 der zitierten Verordnung betrieblich betätigt. Daher liegen die Voraussetzungen für eine begünstigte Neugründung vor. Das Finanzamt wies die Berufung im Wesentlichen mit folgender Begründung ab: Eine vergleichbare Tätigkeit des Betriebsinhabers liegt vor…
…2 Abs. 3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. 2. Die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es…
…einer Gesellschaft bürgerliches Rechts falle dann unter § 1 Z 1 NeuFöG, wenn sich noch keiner in vergleichbarer Art betätigt habe. Wenn die Rechtsanwaltskammer in ihrer an das Finanzamt gerichteten Stellungnahme vom 16. Jänner 2009 die Ansicht vertrete, dass bei Rechtsanwaltsgesellschaften bürgerlichen Rechts im Regelfall von…
…sei nicht näher begründet worden. Nach § 2 Abs 2 NeuFöG liege eine Neugründung unter anderem vor, wenn die die Betriebsführung beherrschende Person sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt habe. In der Verordnung BMF BGBl I 106/1999 sei unter § 2 (2) angeführt…
…weshalb eine vergleichbare Art der Tätigkeit der Einzelfirma und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht gegeben ist. Für die neue Tätigkeit sind auch zwei neue Gewerbescheine erforderlich, nämlich die Erbringung von Dienstleistungen im EDV-Bereich sowie der allgemeine Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art.…
…vorgenommen, wird man mit einer niedrigeren Miete rechnen müssen. Gesamthaft betrachtet wird sich daher das Gesamtergebnis der aktualisierten Prognoserechnung bei einer derartigen Sachverhaltsannahme in vergleichbarer Art negativ darstellen. Pachtvertrag In der Anlage finden Sie den Pachtvertrag mit Herrn [Pächter], abgeschlossen am 1.10.2002. Das…
…zu versagen. Die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung eines Aufwandes bedarf aber besonders dann einer sorgfältigen Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art häufig auch in der Privatsphäre anfallen (vgl. VwGH 30.1.2001, 95/14/0042). Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend…
…3 Z 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 dient. 2. Die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen…
…ausgeübten Tätigkeit ist bei dieser Beurteilung einzubeziehen. § 20 EStG stellt damit keine Rechtsgrundlage dafür dar, die Abzugsfähigkeit von nachgewiesenermaßen ausschließlich beruflich bzw. betrieblich veranlassten Aufwendungen zu versagen. Die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung eines Aufwandes bedarf aber besonders dann einer sorgfältigen Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art…