…aufbringen müssen und nach herrschender Lehre und Rechtsprechung - wie schon oben ausgeführt - keine Möglichkeit eines Arbeitszimmerkostenabzuges haben. Hinsichtlich der Tätigkeit für Vereine wurden keinerlei Einnahmen erklärt, indem doch der Bw. die bezugsauszahlenden Stellen in einer Liste taxativ angeführt hat und darin ein Verein nicht aufscheint…
…99/14/0301). Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass aus rechtsdogmatischer Sicht die Abzugsfähigkeit der strittigen Arbeitsmittel nur bei jenen Einnahmen in Frage kommt, die der Steuerpflichtige aufgrund seiner Tätigkeit für Vereine bzw. Interessensgemeinschaften der genannten Art erzielt. Die Abzugsfähigkeit bei den Pensionseinkünften ist schon allein aufgrund…
…diese jeweils geringer als die angefallenen Ausgaben waren. Da Werbungskosten nur dann vorliegen, wenn Aufwendungen mit einer Einkünfteerzielung im Zusammenhang stehen, und aus der Tätigkeit für den Verein keine Einkünfte anfallen, sind die Ausgaben auch aus diesem Grunde nicht als Werbungskosten anzuerkennen (Doralt, 4. Aufl.…
…Die Zulassung zu einem Lehrgang erfolgt schriftlich durch den wissenschaftlichen Leiter. ... Tätigkeitsfelder und Berufsaussichten Personal Trainer (angestellt oder freiberuflich), Kurstrainer für eine breite Palette an Stundenformaten, Trainer in Fitnessclubs, Referententätigkeit, Firmenfitnessbetreuer (betriebliche Gesundheitsförderung), Tätigkeit für Vereine oder Institutionen der Erwachsenenbildung, Berater und Betreuer im Wellnessbereich…
…sowie um Autowracks als Ersatzteillager für die eigenen PKWs gehandelt habe, hielte der Prüfer entgegen, dass das aufgefundenen Warenlager weit über den Eigenbedarf hinausgehe, was auch auf den aufgenommenen Photos ersichtlich sei. Auch die Tätigkeit für den B-Verein und die A-Gemeinschaft könne ein…
…ist nur solange gestattet, als die Tätigkeit des Vereines in der F-Straße ausgeführt wird". 1.3.2. Der Unabhängige Finanzsenat nimmt für die rechtliche Beurteilung den folgenden Sachverhalt als erwiesen an Die Bw. war in den berufungsgegenständlichen Jahren nebenberuflich auf Basis einer am 1…
…Trainerin die Merkmale eines, für die selbständige Tätigkeit typischen, Unternehmensrisikos. Die Kurse der Bw. wurden unter Zugrundelegung eines Stundenplanes abgehalten. Die Erstellung dieses Stundenplanes erfolgte jedoch nach Abstimmung mit der Bw.. Die Tatsache, dass dieser Stundenplan öffentlich, etwa auf der Homepage des Vereins, zugänglich war…
…dem Zusatz LX ist nur solange gestattet, als die Tätigkeit des Vereines in der F-Straße 10 ausgeführt wird" 1.3.2. Der Unabhängige Finanzsenat nimmt für die rechtliche Beurteilung den folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Die Bw. war in den berufungsgegenständlichen Jahren nebenberuflich auf…
…die vorwiegend für den Verein als Geschäftsführerin und als pädagogische Leiterin mit jeweils 20 Wochenstunden tätig war. Die Bezahlung der vereinbarten Honorare erfolgte in Raten nach Vorhandensein der erforderlichen Mittel. Zu Beginn der Tätigkeit war eine Reihe von verschiedensten Kursen entsprechend den Statuten geplant und…
…DBA. In der Berufungsvorentscheidung sei ausgeführt worden, dass wirtschaftliche Beziehungen vornehmlich zu örtlich gebundenen Tätigkeiten existieren und dies für die Tätigkeit der Berufungswerberin als Flugbegleiterin nicht anzuerkennen sei. Diesen Ausführungen könne nicht gefolgt werden, nachdem sich die Einkünfte in Österreich im Verhältnis zum Welteinkommen in…
…gegeben sei. § 2 dieses Gesetzes fingiere nämlich den Stiftungszweck auch dann noch als gemeinnützig, wenn durch die Tätigkeit der Stiftung nur ein bestimmter Personenkreis gefördert werde. Anderes gelte jedoch für steuerliche Zwecke. Der Ausdruck "Allgemeinheit" finde in § 36 Abs. 1 BAO eine negativ gefasste und…
…sowohl für die Schauspieler als auch für die Zuschauer adäquat zu gestalten. Neben finanziell erfolgreichen Theateraufführungen, habe auch das Land einen finanziellen Beitrag geleistet. Würden die Tätigkeiten der Vereinsmitglieder ortsüblich entlohnt, hätte im Jahr 2004 kein Gewinn erwirtschaftet werden können und könnte der Verein in…
…Tätigkeit für die Bürgerinitiativen und seiner Bezirksrattätigkeit nicht nach. Obwohl dem Bw. in der Berufungsvorentscheidung vorgehalten worden ist, dass durch die streitgegenständlichen Zahlungen keine Werbewirkung für den Bw. als Politiker ausgelöst worden ist, da die Aufwendungen für überparteiliche (im örtlichen Wahlkreis tätige) Bürgerinitiativen (gemeinnützige Vereine…
…eine Besteuerung aufweisen - würde demnach dem Leistungsfähigkeitsprinzip des Einkommensteuerrechts widersprechen. Weiters würden die Preise nicht der Einkommensteuer unterliegen, da es sich um Preise außerhalb einer beruflichen Tätigkeit handle. Für derartige Preise würde eine Einkommensbesteuerung nur dann in Frage kommen, wenn diese als sonstige Einkünfte gemäß …
…Einer dieser Betriebe sei der Handel mit Kraftfahrzeugen, "der sich zufällig aus der hauptberuflichen Tätigkeit des Finanzreferenten und des Präsidenten ergab (Projektabwicklung im osteuropäischen Ausland)". So könne aus diesem "Nebenprodukt" ein Gewinn für den Verein abgeleitet werden, wodurch seine ideellen Ziele leichter oder überhaupt erst…
…Dieses Organ ist den Behörden für die gesetzmäßige Tätigkeit des Vereines verantwortlich. Maßgebend für die Haftung des Obmannes ist nicht, ob er seine Funktion tatsächlich selbst ausübt, sondern ob er als Obmann zum Vertreter des Vereines bestellt wurde und ihm daher die Ausübung der Funktion…
…Tätigkeiten Da auch andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen wie zB Politik, Vereine, Hobbys, Sport, Kunstsammlungen und dgl., Indiz für den Mittelpunkt der Lebensinteressen sein kann, werden Sie gebeten dazu Stellung zu nehmen." Stellungnahme des Berufungswerbers: "Ich bin weder politisch, noch in Vereinen…
…Tätigkeiten Da auch andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen wie zB Politik, Vereine, Hobbys, Sport, Kunstsammlungen und dgl., Indiz für den Mittelpunkt der Lebensinteressen sein kann, werden Sie gebeten dazu Stellung zu nehmen. Stellungnahme des Berufungswerbers: "Ich bin weder politisch, noch in Vereinen…
…Tätigkeiten Da auch andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen wie zB Politik, Vereine, Hobbys, Sport, Kunstsammlungen und dgl., Indiz für den Mittelpunkt der Lebensinteressen sein kann, werden Sie gebeten dazu Stellung zu nehmen. Stellungnahme des Berufungswerbers: "Ich bin weder politisch, noch in Vereinen…
…seine Tätigkeit vom 1. April bis zum 1. Oktober aus (Wiederbetriebsmeldung vom 25. März 1998 sowie Ruhendmeldung vom 10. September 1998, ESt-Akt 1998, AS 3, 4). Die Entwicklung der Vorsteuern bzw. der Verluste für die Betriebsjahre 1996 bis 1998 stellen sich folgendermaßen dar (Beilagen…