…2006/13/0149; VwGH 23.10.1997, 96/15/0133). Da im vorliegenden Berufungsfall der begehrte Stundungszeitraum (bis 30.9.2012) bereits verstrichen ist, ist das Stundungsbegehren als gegenstandslos zu betrachten. Da die Berufung schon aus den dargelegten Gründen abzuweisen war, konnte eine nähere Auseinandersetzung…
…die auf seinem Abgabenkonto aushaftenden Abgaben bis 31. Dezember 2002 zu stunden. Im vorliegenden Fall ist daher der vom Bw. beantragte Stundungszeitraum bereits abgelaufen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.9.1993, 93/17/0096) ist in einem solchen Fall das Stundungsbegehren als gegenstandslos…
…Erkenntnis vom 18. März 2013, 2011/16/0184, die Beschwerde als unbegründet abgewiesen hat, war somit das Stundungsbegehren infolge Verstreichens des begehrten Stundungszeitraumes als gegenstandslos zu betrachten (siehe dazu z.B. VwGH 17.12.2002, 2002/17/0273; VwGH 23.10.1997, 96/15/0133…
…Ritz, BAO3, § 212 Tz 1). Die Beschwerde war daher bereits aus diesem Grund abzuweisen. Das Zahlungserleichterungsansuchen wäre aber auch bei Nichtablauf des beantragten Stundungszeitraumes abzuweisen gewesen. Wie das Zollamt in seinem Bescheid (Berufungsvorentscheidung) richtig ausführte, stellt die Bewilligung einer Zahlungserleichterung eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen…
…weil der vom Bf. mit Fristende 1. Juli 2007 beantragte Stundungszeitraum bereits abgelaufen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Zahlungserleichterungsbescheide (Stundungsbescheide) antragsgebundene Verwaltungsakte, bei denen die zur Entscheidung berufene Behörde an den Inhalt des Parteibegehrens und damit auch an den beantragten zeitlichen Rahmen gebunden…
…weil der vom Bf. mit Fristende 1. Juli 2007 beantragte Stundungszeitraum bereits abgelaufen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Zahlungserleichterungsbescheide (Stundungsbescheide) antragsgebundene Verwaltungsakte, bei denen die zur Entscheidung berufene Behörde an den Inhalt des Parteibegehrens und damit auch an den beantragten zeitlichen Rahmen gebunden…
…wird ein neuerlicher Zahlungsaufschub bis November 2004 beantragt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Zahlungserleichterungsbegehren als gegenstandslos anzusehen, wenn der begehrte Stundungszeitraum (vorliegend bis September 2004) bereits verstrichen ist (VwGH 23.10.1997, 96/15/0133). Aufgrund der Entscheidung über die Beschwerde erst nach…
…März 2010 bis 8. Juni 2010 Stundungszinsen im Betrag von € 721,04 festgesetzt worden. Während beider Stundungszeiträume sei das Abgabenkonto des Bw mit Einkommensteuer 1993 gemäß Bescheid vom 19. April 2006 in Höhe von € 42.960,55 und Einkommensteuer 1998 gemäß Bescheid vom…
…November 2012 verwiesen. In Ergänzung werde vorgebracht, dass die sofortige Entrichtung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zumutbar wäre und über den beantragten Stundungszeitraum der zu entrichtende Betrag von der Bw. aus den Gewinnen der Arztpraxis laufend angespart werde. Abschließend beantragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen…
…offenen Abgabenschuldigkeiten bis zum 3. März 2010 beantragt. Dieser Stundungszeitraum ist aber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz bereits verstrichen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Stundungsbegehren somit als gegenstandslos zu betrachten (vgl. etwa VwGH 24.5…
…der offenen Abgabenschuldigkeiten bis zum 20. Jänner 2010 beantragt. Dieser Stundungszeitraum ist aber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz bereits verstrichen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Stundungsbegehren somit als gegenstandslos zu betrachten (vgl. etwa VwGH 24…
…die angefochtene Berufungsentscheidung auch dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Leistungsfähigkeitsprinzip widerspreche. Nach einem Ausschluss der Gefährdung der Einbringlichkeit wurde der lange Stundungszeitraum mit der Trägheit und Unnachgiebigkeit der österreichischen Finanzverwaltung und der damit einhergehenden permanenten Überlastung des Verwaltungsgerichtshofes begründet. Bei Bescheidbeschwerden sei derzeit mittlerweile mit einer "gefühlten…
…2007 € 2.124,00) angeboten und zwischenzeitig den aushaftenden Rückstand - wenn auch in anderen als den angebotenen Raten - entrichtet. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Stundungsbegehren als gegenstandslos anzusehen, wenn der begehrte Stundungszeitraum bereits verstrichen ist (VwGH 23.10.1997, 96/15/0133)…
…wird. Gegenstand dieses Rechtsmittelverfahrens ist der Antrag der Berufungswerberin, "den Rückstand" bis 15. Oktober 2007 zu stunden. Im vorliegenden Fall ist daher der von der Beschwerdeführerin beantrage Stundungszeitraum bereits abgelaufen. Das Stundungsbegehren ist damit als gegenstandslos anzusehen (vgl. VwGH 24.9.1993, 93/17/0096…
…Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der von der Bw. beantragte Stundungszeitraum (bis 31. Jänner 2007) war zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits verstrichen, das Stundungsbegehren war somit als gegenstandslos zu betrachten (VwGH 23.10.1997…
… 212 TZ 1). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Stundungsbegehren als gegenstandslos anzusehen, wenn der begehrte Stundungszeitraum bereits verstrichen ist. Es darf somit grundsätzlich weder hinsichtlich des zeitlichen Rahmens noch bezüglich der Art der ZE (Stundung, Raten) das Ansuchen des Abgabepflichtigen überschritten werden…
…eine Stundung bis zum Abschluss der Betriebsprüfung und Veranlagung für das Jahr 2000 beantragt. Dieser Stundungszeitraum ist aber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz bereits verstrichen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Stundungsbegehren somit als gegenstandslos zu…
…ZRV/88 - Z1W/04 gesondert abgesprochen wird), zugleich wurde in eventu die Stundung des Betrages beantragt. Ein Stundungszeitraum wurde im Antrag nicht genannt. Mit Bescheid vom 12.11. 2002, Zl. 100/75589/14/2001 wies das HZA Wien den Antrag auf Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Stundung…
…zur rechtskräftigen Verfahrensbeendigung gestellt ( worüber unter GZ. ZRV/10 - Z1W/03 gesondert abgesprochen wird), zugleich wurde in eventu die Stundung des Betrages beantragt. Ein Stundungszeitraum wurde im Antrag nicht genannt. Mit Bescheid vom 12.11. 2002, Zl. 100/75589/11/2001 wies das HZA Wien…
…Dezember 2001, die verhängte Geldstrafe bis 30. Juni 2001 zu stunden. Im vorliegenden Fall ist daher der vom Bw. beantragte Stundungszeitraum bereits abgelaufen. Das Stundungsbegehren als damit als gegenstandslos anzusehen (vgl. VwGH 24.9.1993, 93/17/0096). Das Ansuchen ist bereits aus diesem Grund…