…durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Folgender Sachverhalt ist laut Aktenlage im gegenständlichen Fall vorgelegen. Der volljährige Sohn des Bw. - hat sein Bakkalaureatsstudium T…
…Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. 2.3. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat nach § 26…
…dem Einreichen des ersten Studienabschnittes rückerstattet werden oder nicht. Mit Schriftsatz vom 9. Nobember 2005 wurde der Bw ua gebeten dem Finanzamt nachzuweisen, in welcher Zeit die vollkommene Studienbehinderung (kein Besuch von Vorlesungen, kein Antreten zu Prüfungen, keine Prüfungsvorbereitungen möglich) vorlag. Mit Schreiben vom 14…
…steht: 'Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester.' Meine Tochter Y.. ist im angegebenen Zeitraum überraschend an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt…
…laut Aktenlage Antrag vom 22.10.2009 - im vorgelegten Akt des Finanzamtes nicht enthalten) wurden die Formulare Beih 14 und Beih 14c (Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb samt Beilage) und - nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt - auch ein Schreiben des Institutes für As…
…unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines…
… 2 Abs. 1 lit b) FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) eine Verlängerung der vorgesehenen Studienzeit infolge einer Krankheit nur dann möglich sei, wenn die Studienbehinderung aus diesem Grund mindestens drei Monate lang pro Semester innerhalb des Vorlesungszeitraumes angedauert habe. Beim Sohn des Bw. sei bereits - infolge seiner Krankheit…
…unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die Tochter des Berufungswerbers studierte an der Universität Innsbruck ein Lehramtsstudium. Der erste Studienabschnitt wurde durch Ablegung der Diplomprüfung am [Datum…
…Der Berufungswerber vertritt die Ansicht, dass sich die Studienzeit seiner Tochter durch eine krankheitsbedingte vollständige Studienbehinderung im Wintersemester 2007/2008 um ein weiteres Semester verlängert habe. Dazu legte er vor Ergehen des angefochtenen Bescheides folgende Unterlagen vor: Eine Fortsetzungsbestätigung der Universität Wien für M K…
…2005 endete. Die von der Bw. vorgebrachte Krankheit des Sohnes sei jedoch erst im Dezember 2005 eingetreten. Folglich kann diese "Studienbehinderung" zu keiner beihilfenbegünstigten Studienzeit führen. In der als Vorlageantrag gem. § 276 BAO zu wertenden Eingabe vom 4.7.2007 führt die Bw. neuerlich aus…
…erwogen: Strittig ist, ob die Studienbehinderung infolge Krankheit im Februar 2006 die Verlängerung der Studienzeit um ein Semester bewirkt oder nicht. Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für Kinder die das 26. Lebensjahr noch nicht…
…die annähernd alle Prüfungen ihres aktuellen Studienabschnittes in der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters erfolgreich abgelegt haben. Aufgrund der vorgelegten Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb (Formulare Beih 14 und Beih 14 a) von der Universität k werde für die Lehrveranstaltungen I und II…
…die sich über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erstreckt, um eine Semester verlängert werden. Die Beeinträchtigung muss zu einer vollkommenen Studienbehinderung geführt haben. M. studiert seit dem Oktober 2001 Völkerkunde. Die gesetzliche Studiendauer des ersten Abschnittes beträgt unter Berücksichtigung eines Toleranzsemesters, sowie unter Berücksichtigung…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester... Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992 , BGBl…
…behauptet nun, dass bei der Tochter eine Studienbehinderung vorgelegen hätte und legte dem Finanzamt in diesem Zusammenhang vor: ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien (Klagseinbringung 03.09.2010 und somit nach dem streitgegenständlichem Zeitraum und Urteil vom 17.05.2011); zwei Bestätigungen einer Ärztin…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl…
…der Begründung abgewiesen, dass E. laufend Prüfungen abgelegt habe. Es liege somit keine Studienbehinderung wegen Krankheit vor. Der Bw. erhob gegen den Abweisungsbescheid mit folgender Begründung Berufung: "...Gemäß des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn diese in Studienausbildung (Berufsausbildung) stehen, was auf…
…z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass die für den ersten Studienabschnitt vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines Semesters im Feber 2007 abgelaufen ist. Es war…
…vom 20. Februar 2003 wurde der Bw gebeten, nachzuweisen, dass eine Studienbehinderung im Sommersemester 2002 im universitären Bereich vorgelegen ist. Dafür sei von der Universität das Formular Beih 14 und für jede noch ausständige Prüfung eines der beiliegenden Formulare auszufüllen. Mit Eingabe vom 19. März…
…und die erforderliche Bearbeitungszeit nicht überschritten wurde. Da die Vergabe des Themas der Diplomarbeit erst im Oktober 2003 erfolgte, liege keine Studienbehinderung vor. Mit Eingabe vom 23. April 2004 berief der Bw rechtzeitig gegen obgenannten Bescheid und führte aus, dass laut seinem Schreiben vom 5…