…wendete sich mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2014 gegen den Abweisungsbescheid betreffend Familienbeihilfe für ihre Tochter und führte aus: „Es liegt eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses vor. Meine Tochter…konnte aufgrund von Krankheit (Ärztliches Attest beiliegend) das Studium „Ernährungswissenshaften“ an…
…durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Folgender Sachverhalt ist laut Aktenlage im gegenständlichen Fall vorgelegen. Der volljährige Sohn des Bw. - hat sein Bakkalaureatsstudium T…
…Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. 2.3. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat nach § 26…
…dem Einreichen des ersten Studienabschnittes rückerstattet werden oder nicht. Mit Schriftsatz vom 9. Nobember 2005 wurde der Bw ua gebeten dem Finanzamt nachzuweisen, in welcher Zeit die vollkommene Studienbehinderung (kein Besuch von Vorlesungen, kein Antreten zu Prüfungen, keine Prüfungsvorbereitungen möglich) vorlag. Mit Schreiben vom 14…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studienvertreterin oder Studienvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl…
…vorgelegen, das zur Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges um ein Semester führen könnte. Eine Studienbehinderung durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis könne zwar grundsätzlich den "rechtzeitigen" Abschluss eines Studiums verzögern, nicht jedoch dem Zeitraum bis zum verspäteten Beginn einer weiteren Ausbildung die Eigenschaft einer Berufsausbildung geben, selbst…
…erforderlichen Studienerfolges unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden, nämlich durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit oder Auslandssemester). Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit (Verlängerung des Nachweiszeitraumes) um ein Semester. Aus dem Wortlaut im § 2 Abs 1 lit b…
…einer Erkrankung des Studierenden von mindestens 3 Monaten hingewiesen und aufgefordert bekanntzugeben, ob dieser Verlängerungsgrund bei ihrer Tochter vorgelegen habe und bejahendenfalls eine fachärztliche Bestätigung, aus der die genaue Dauer der Studienbehinderung (Krankheit) ersichtlich sei, bis zum 5. Oktober 2015 vorzulegen. Daraufhin übermittelte die Bf…
…... Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. … Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab…
…steht: 'Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester.' Meine Tochter Y.. ist im angegebenen Zeitraum überraschend an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt…
…laut Aktenlage Antrag vom 22.10.2009 - im vorgelegten Akt des Finanzamtes nicht enthalten) wurden die Formulare Beih 14 und Beih 14c (Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb samt Beilage) und - nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt - auch ein Schreiben des Institutes für As…
…unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines…
… 2 Abs. 1 lit b) FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) eine Verlängerung der vorgesehenen Studienzeit infolge einer Krankheit nur dann möglich sei, wenn die Studienbehinderung aus diesem Grund mindestens drei Monate lang pro Semester innerhalb des Vorlesungszeitraumes angedauert habe. Beim Sohn des Bw. sei bereits - infolge seiner Krankheit…
…unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die Tochter des Berufungswerbers studierte an der Universität Innsbruck ein Lehramtsstudium. Der erste Studienabschnitt wurde durch Ablegung der Diplomprüfung am [Datum…
…Der Berufungswerber vertritt die Ansicht, dass sich die Studienzeit seiner Tochter durch eine krankheitsbedingte vollständige Studienbehinderung im Wintersemester 2007/2008 um ein weiteres Semester verlängert habe. Dazu legte er vor Ergehen des angefochtenen Bescheides folgende Unterlagen vor: Eine Fortsetzungsbestätigung der Universität Wien für M K…
…2005 endete. Die von der Bw. vorgebrachte Krankheit des Sohnes sei jedoch erst im Dezember 2005 eingetreten. Folglich kann diese "Studienbehinderung" zu keiner beihilfenbegünstigten Studienzeit führen. In der als Vorlageantrag gem. § 276 BAO zu wertenden Eingabe vom 4.7.2007 führt die Bw. neuerlich aus…
…erwogen: Strittig ist, ob die Studienbehinderung infolge Krankheit im Februar 2006 die Verlängerung der Studienzeit um ein Semester bewirkt oder nicht. Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für Kinder die das 26. Lebensjahr noch nicht…
…die annähernd alle Prüfungen ihres aktuellen Studienabschnittes in der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters erfolgreich abgelegt haben. Aufgrund der vorgelegten Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb (Formulare Beih 14 und Beih 14 a) von der Universität k werde für die Lehrveranstaltungen I und II…
…die sich über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erstreckt, um eine Semester verlängert werden. Die Beeinträchtigung muss zu einer vollkommenen Studienbehinderung geführt haben. M. studiert seit dem Oktober 2001 Völkerkunde. Die gesetzliche Studiendauer des ersten Abschnittes beträgt unter Berücksichtigung eines Toleranzsemesters, sowie unter Berücksichtigung…
…dass die Krankheit nach Art und Ausmaß geeignet wäre, in einem Semester zu einer Studienbehinderung in dem vom Gesetz geforderten Ausmaß zu führen. Ihre Beschwerde war somit als unbegründet abzuweisen. Der Vorlageantrag wurde mit folgender Begründung eingebracht: 1. Sachverhalt und Gang des Verfahrens Meine Tochter…