…gewerblichen Vermietung durch die Bw. dar. Folge man der Auffassung des bundesweiten Fachsenates, wäre jede Weiterbelastung von Energiekosten im Rahmen der Preiskalkulation von (Dienstleistungs)Unternehmen als Lieferung von Energie anzusehen. Dies widerspreche aber dem EnAbgVergG. Es dürfe auch darauf verwiesen werden, dass anderen gewerblichen Vermietern…
…gewerblichen Vermietung durch die Bw. dar. Folge man der Auffassung des bundesweiten Fachsenates, wäre jede Weiterbelastung von Energiekosten im Rahmen der Preiskalkulation von (Dienstleistungs)Unternehmen als Lieferung von Energie anzusehen. Dies widerspreche aber dem EnAbgVergG. Es dürfe auch darauf verwiesen werden, dass anderen gewerblichen Vermietern…
…gewerblichen Vermietung durch die Bw. dar. Folge man der Auffassung des bundesweiten Fachsenates, wäre jede Weiterbelastung von Energiekosten im Rahmen der Preiskalkulation von (Dienstleistungs)Unternehmen als Lieferung von Energie anzusehen. Dies widerspreche aber dem EnAbgVergG. Es dürfe auch darauf verwiesen werden, dass anderen gewerblichen Vermietern…
…Amt der Landesregierung und gegenüber der Gemeinde) als Vermieter mit allen Rechten und Pflichten auf. Er ist auch Vertragspartner der Telefongesellschaft und des Stromlieferanten (in der Wohnung des Verkäufers sind eigene Zähler vorhanden). Die Einkünfte aus der Vermietung wurden daher zutreffend nicht den Fruchtgenußberechtigten, sondern…
…wenn ein Rechtsgeschäft überhaupt zugrunde liegt (wie Stromlieferung, Versicherung, Putzdienst, Heizöl uä.). Wenn in der Berufung weiter ausgeführt wird, dass "der Freizeitclub an Personen niedrigen sozialen Niveaus vermietet" so ist bei Beachtung der zugrunde liegenden Angaben und Anwendung der Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen…
…der Bw. die Flüchtlingsunterbringung wegen der verzögerten Kaufpreiszahlung durch den Erwerber noch selbst durchgeführt hatte (Kosten des Betreuungsvertrages mit der G.- GmbH und sonstige Instandhaltungen lt. Feststellungen im Prüferhandakt) nicht Aufwendungen der N.- GmbH sondern tatsächlich Werbungskosten im Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften des Bw. gewesen…
…vorbehalten sein. Eine Lieferung von Energie durch sie an die Mieter könne keinesfalls unterstellt werden. Auch der Satz in der oben angesprochenen BMF-Auskunft "Diese Vorgangsweise wurde beim Vorliegen der soeben genannten Voraussetzungen auch bei Vermietungen für zulässig erachtet" könne doch wohl nur bedeuten, dass…
…vorgenommen werden müsste, bedarf es nicht. Damit ist aber auch der Begriff der "Lieferung" nach dem Umsatzsteuerrecht auszulegen. Nach dem UStG sind Lieferungen Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (§ 3 Abs 1 UStG). Entscheidend ist…
…geliefert werde. Schließlich stellte die Bw. einen Antrag auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch den Gesamtsenat. Die Prüferin führte in einer Stellungnahme zur Berufung mit Schreiben vom 21. Jänner 2005 Folgendes aus: "Meine Entscheidung stützt sich auf den Buchungsbeleg (siehe Arbeitsbogen, Seite 16). In dieser…
…Vorsteuerabzug unabhängig davon zu gewähren, ob durch die Anschaffung einzelner Wirtschaftsgüter nach Abschluss des Mietvertrages bereits eine weitere Anhebung des Bestandzinses zu erfolgen hätte. Die Bw. versuche als Privatstiftung in ihrem eigenen Interesse aus der gegenständlichen Vermietung bestmögliche Einnahmen und Einnahmenüberschüsse zu erzielen, wobei - wie…
…durch die Verwendung neuer Formulierungen vor den Kopf zu stoßen). Für den Gesetzgeber ergab sich folgender Befund: Umsatzsteuerliche Liebhaberei regelte § 1 Abs. 2 LVO 1993. Die umsatzsteuerliche Liebhaberei bestand aus zwei völlig unterschiedlichen Bereichen: a) dem Bereich der Hobbytätigkeiten, b) dem Bereich der verlustträchtigten Vermietung…
…zu angemessenem Mietzins laut Außenprüfung, Vermietung erfolgt durch GmbH an ihren Geschäftsführer. 1) Vorsteuerabzug: Wird Argumentation der Außenprüfung hinsichtlich Versagung des Vorsteuerabzuges vollinhaltlich aufrechterhalten. 2) Der seitens der Außenprüfung angesetzte Mietzins ergibt sich einerseits aufgrund von Recherchen betreffend Vergleichsobjekte in Wien 1... und Immobilienspiegel (Seite…
…2001: 21.421,58 S), bedingt jeweils durch den hohen Eigenverbrauch. Die Erlöse resultierend aus den Stromlieferungen an das öffentliche Netz weisen bis 1998 eine sinkende Tendenz auf, wobei vom Ausgangspunkt 1988 (66.243,02 S) bis 1998 (32.082,58 S) eine Halbierung stattgefunden…
…Den Strom liefert die Bw an die Firma S-AG. Die durch den Verbrennungsprozess entstehende Abwärme wird über einen Abhitzekessel in den Wärmetauscher geleitet und steht als (Liefer-)Wärme zur Verfügung. Die Bw hat im Jahr 1995 mit der S1-GmbH (nunmehr M) einen Wärmeliefervertrag…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 8. Oktober 1999 gegen die Bescheide des FinanzamtesX. vom 8. September 1999 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996 und 1997 entschieden: Dem für das Jahr 1996 eingeschränkten Berufungsbegehren wird stattgegeben. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G.u.K.L., vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand GmbH, 4021 Linz, Hasnerstraße 2, vom 7. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 8. November 2006 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte…
…für die Inanspruchnahme der Begünstigungsbestimmungen des EnFG ua. vorausgesetzte Abnahmevereinbarung vom 17. Juli 1984 sowie die am 8. August 1984 erfolgte erstmalige Stromlieferung (= Betriebsbeginn). Nach Zitierung von § 8 Abs. 2 EnFG 1979 letzter Satz ("Die Begünstigungen nach § 9 können erstmalig für das Wirtschaftsjahr in…
…vom 15. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: | Umsatzsteuer…
…durch die Rechnungsausstellerin (die Wienstrom GmbH) eine Berichtigung der strittigen Rechnungen zu erwirken. Die Vorsteuern aus solchen durch die Rechnungsausstellerin erfolgten Berichtigungen der Rechnungen könnten die Bw. jedoch frühestens im Zeitraum ihrer nachweislichen Berichtigung zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn feststeht, dass die Stromlieferungen für den MarktstandXXX…
…6.142,00 zuzüglich € 1.228,40 Umsatzsteuer antragsgemäß bestimmt werden würden. Zusätzlich dazu erfolge eine Bezahlung offener Forderungen der Wien Energie für Gas- und Stromlieferungen über € 857,94 und € 320,07, darin enthalten € 242,99 und € 53,35 Umsatzsteuer…