…eingespeist wird und die Abrechnung dieser Stromlieferungen über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom Österreich) erfolgt. Siehe hierzu auch Rz 20a. Zum Verbrauch von elektrischer Energie durch ein Elektrizitätsunternehmen siehe Rz 9 ff sowie Rz 12. 1.1.1.1.1 steuerbare und nicht steuerbare Weiterlieferungen…
…Polizze 2, etc). Diese Aufwendungen waren entweder nicht durch geeignete Belege nachgewiesen oder standen nicht im Zusammenhang mit den Vermietungsobjekten. 2. Beweiswürdigung Für diese Sachverhaltsfeststellungen stützt sich das BFG auf die seitens der Abgabenbehörde im Beschwerdefall vorgelegten Akten, den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung…
…gewerblichen Vermietung durch die Bw. dar. Folge man der Auffassung des bundesweiten Fachsenates, wäre jede Weiterbelastung von Energiekosten im Rahmen der Preiskalkulation von (Dienstleistungs)Unternehmen als Lieferung von Energie anzusehen. Dies widerspreche aber dem EnAbgVergG. Es dürfe auch darauf verwiesen werden, dass anderen gewerblichen Vermietern…
…dem seine Beteiligung an der ABC-OG zuzurechnen ist. A vermietet ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen seines Betriebes an die ABC-OG, wodurch das Grundstück zu Sonderbetriebsvermögen des A in der ABC-OG wird. Die Übertragung des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen des Betriebes von A…
…Bestandgegenstandes durch den Bestandgeber […] XIV.Gebühren […] XV. Sonstige Bestimmungen […]“ In der Eingabe vom 22. Mai 2013 brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, dass die Mieterin die Gebäudeversicherung sowie alle anfallenden Kosten für Wartung, Renovierung, etc. sowie die Miete bezahle. Die Vermieterin bezahle…
…Schranken, als er es verbietet, sachlich nicht begründbare Differenzierungen zwischen den Normadressaten zu schaffen (vgl. VfSlg. 17.315/2004, 17.500/2005, 20.244/2018, 20.270/2018). Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine…
…Schranken, als er es verbietet, sachlich nicht begründbare Differenzierungen zwischen den Normadressaten zu schaffen (vgl. VfSlg. 17.315/2004, 17.500/2005, 20.244/2018, 20.270/2018). Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine…
…Finanzamtes Oststeiermark vom 2. Oktober 2017 wurde der zwischen dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz Bf. genannt, als Vermieter und der ***1*** GmbH, vertreten durch den Bf. als deren Geschäftsführer, als Mieterin am 14. Juni 2017 abgeschlossene Mietvertrag dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zur…
…inhaltliche Schranken, als er es verbietet, sachlich nicht begründbare Differenzierungen zwischen den Normadressaten zu schaffen (vgl. VfSlg. 17.315/2004, 17.500/2005, 20.244/2018, 20.270/2018). Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungswegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine…
…Schranken, als er es verbietet, sachlich nicht begründbare Differenzierungen zwischen den Normadressaten zu schaffen (vgl. VfSlg. 17.315/2004, 17.500/2005, 20.244/2018, 20.270/2018). Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine…
…Schranken, als er es verbietet, sachlich nicht begründbare Differenzierungen zwischen den Normadressaten zu schaffen (vgl. VfSlg. 17.315/2004, 17.500/2005, 20.244/2018, 20.270/2018). Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine…
…Schranken, als er es verbietet, sachlich nicht begründbare Differenzierungen zwischen den Normadressaten zu schaffen (vgl. VfSlg. 17.315/2004, 17.500/2005, 20.244/2018, 20.270/2018). Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine…
…Schranken, als er es verbietet, sachlich nicht begründbare Differenzierungen zwischen den Normadressaten zu schaffen (vgl. VfSlg. 17.315/2004, 17.500/2005, 20.244/2018, 20.270/2018). Innerhalb dieser Schranken ist es dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine…
…der Abrechnungsstelle, des Netzbetreibers oder EVUs). Für die Gutschrift wird der Mittelwert des Stromertrages aller WlNDKRAFTANLAGEN, welche in der KG Petronell- Carnuntum durch den PÄCHTER errichtet werden, herangezogen. 2. Die Gutschrift für den Strom aus WlNDKRAFTANLAGEN beginnt mit der Stromlieferung und endet, sobald kein Strom…
…der Abrechnungsstelle, des Netzbetreibers oder EVUs). Für die Gutschrift wird der Mittelwert des Stromertrages aller WlNDKRAFTANLAGEN, welche in der KG Bruck/Leitha durch den PÄCHTER errichtet werden, herangezogen. 2. Die Gutschrift für den Strom aus WlNDKRAFTANLAGEN beginnt mit der Stromlieferung und endet, sobald kein Strom…
…der Abrechnungsstelle, des Netzbetreibers oder EVUs). Für die Gutschrift wird der Mittelwert des Stromertrages aller WlNDKRAFTANLAGEN, welche in der KG Bruck/Leitha durch den PÄCHTER errichtet werden, herangezogen. 2. Die Gutschrift für den Strom aus WlNDKRAFTANLAGEN beginnt mit der Stromlieferung und endet, sobald kein Strom…
…gewerblichen Vermietung durch die Bw. dar. Folge man der Auffassung des bundesweiten Fachsenates, wäre jede Weiterbelastung von Energiekosten im Rahmen der Preiskalkulation von (Dienstleistungs)Unternehmen als Lieferung von Energie anzusehen. Dies widerspreche aber dem EnAbgVergG. Es dürfe auch darauf verwiesen werden, dass anderen gewerblichen Vermietern…
…gewerblichen Vermietung durch die Bw. dar. Folge man der Auffassung des bundesweiten Fachsenates, wäre jede Weiterbelastung von Energiekosten im Rahmen der Preiskalkulation von (Dienstleistungs)Unternehmen als Lieferung von Energie anzusehen. Dies widerspreche aber dem EnAbgVergG. Es dürfe auch darauf verwiesen werden, dass anderen gewerblichen Vermietern…
…Amt der Landesregierung und gegenüber der Gemeinde) als Vermieter mit allen Rechten und Pflichten auf. Er ist auch Vertragspartner der Telefongesellschaft und des Stromlieferanten (in der Wohnung des Verkäufers sind eigene Zähler vorhanden). Die Einkünfte aus der Vermietung wurden daher zutreffend nicht den Fruchtgenußberechtigten, sondern…
…die Gemeindebürger durch den Betrieb gewerblicher Art führt zu keiner verdeckten Ausschüttung. Stellt dagegen ein Betrieb gewerblicher Art Ableseergebnisse (betreffend Wassermesseinrichtungen) der Trägerkörperschaft für hoheitliche Zwecke zur Verfügung, ohne ein übliches Entgelt zu verlangen, kann eine verdeckte Ausschüttung angenommen werden, ebenso bei einer Stromlieferung an…