…6.10.1994, 92/16/0191 und 16.11.1995, 94/16/0057). Dieses Urkundenprinzip gilt in seiner vollen Strenge vor allem für die Schriften des § 14 GebG. Danach ist für die Gebührenpflicht das Vorhandensein einer Schrift und ausschließlich ihr Inhalt relevant. Eine tatsächlich…
…Rechtsgeschäft zufolge des Urkundenprinzips dem Urkundeninhalt entsprechend zur Gebührenbemessung heranzuziehen. Andere als die in der Urkunde festgehaltene Umstände - wie etwa der Einwand, tatsächlich seien nur zwei Urschriften (deutsch und russisch) und im Übrigen nur Kopien errichtet worden - können der Vergebührung dem strengen Urkundenprinzip folgend nicht…
…10. Auflage, 2006, RZ 1 ff zu § 17 GebG). In weiterer Konsequenz dieses strengen Urkundenprinzips statuiert § 17 Abs. 5 GebG, dass die einmal entstandene Gebührenschuld durch nachträgliche Ereignisse nicht mehr beseitigt werden kann. Wörtlich heißt es im Gesetz: "Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des…
…der Datenschutzkommission einleiten zu können. Daher ist mit dem Ergehen dieser Erledigung, mag sie auch nicht richtig gewesen sein, die Gebührenschuld entstanden. Im Sinne dieses strengen Urkundenprinzips kann der klare und eindeutige Urkundeninhalt ("... wird das Ersuchen gestellt: Die Eintragung zu löschen, bzw. die Löschung einzuleiten…
…Beschwerde zu führen, wobei eine qualifizierte Beschwerde von einem Anwalt unterfertigt sein müsse, sei entgegenzuhalten, dass im Gebührenrecht das strenge Urkundenprinzip zum Tragen komme. Für die Bemessung der Stempelgebühr sei somit der Inhalt der Schrift maßgebend; der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien…
…1. Dezember 2010 ausgefertigt worden sei, werde aus folgenden Gründen als nicht glaubwürdig eingestuft: Nachdem im Gebührenrecht das strenge Urkundenprinzip gelte, sei bei einer korrekten Schilderung des Sachverhaltes durch die Vermieter gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern die von den Berufungswerbern wiedergegebene Auskunft auszuschließen…
…Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. In dieser Vorschrift (stenges Urkundenprinzip) kommt der Grundsatz zum Ausdruck, dass die einmal entstandene Gebührenpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann…
…Bw. Im Treuhandschaftsvertrag wurde auch bereits die Zuführung des nachrangigen Gesellschafterdarlehen vereinbart. Das Gesellschafterdarlehen wurde in der Bilanz auch entsprechend als Gesellschafterdarlehen verbucht. Da im Gebührengesetz das strenge Urkundenprinzip gilt, ist dieses Darlehen dem entsprechend auch zu vergebühren. Die Gebührenpflicht richtet sich nach dem Urkundeninhalt (…
…Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Die Gebühr ist in Höhe von 1% nach dem Werte der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek eingeräumt wird, zu erheben. Nun ist das Gebührengesetz von einem strengen Urkundenprinzip getragen. So legt § 15 Abs. 1 GebG fest, dass Rechtsgeschäfte nur dann…
…Gegenbeweis der Tatbestand vermutet wird, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Diese Bestimmung sieht somit zur Milderung des strengen Urkundenprinzips eine widerlegbare Vermutung derart vor, dass bei der Auslegung undeutlicher Vertragsbestimmungen die Beweislast den Abgabepflichtigen trifft. Die Bestimmung greift nur…
…ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung veranlasst werden soll. Für die im zweiten Abschnitt des Gebührengesetzes geregelten Schriften gilt das "strenge Urkundenprinzip". Das bedeutet, dass die Stempelgebührenpflicht an…
…Gebührenanzeige" ist bei allen Gebührenselbstberechnungsformen im Sinne des § 33 TP 5 Abs. 5 GebG keine Gleichschriftenübermittlung vorgesehen. Das System des Gebührenrechtes mit dem strengen Urkundenprinzip verbietet eine extensive Interpretation der Befreiungsbestimmung des § 31 Abs. 1 GebG. Zudem soll die Einführung der Selbstberechnung unter anderem…
…1 BAO begründet, jedoch nichts an der verletzten Gebührenpflicht gemäß § 6 Abs. 2 GebG hinsichtlich der ungestempelten Gleichschrift ändert. Nach dem strengen Urkundenprinzip des Gebührenrechts, das hinsichtlich der Schriften bzw. der festen Gebühren uneingeschränkt zum Tragen kommt, ist die Gebührenpflicht und ordnungsgemäße Gebührenentrichtung immer aus…
…Zl. 624/51, sei Gegenstand des Gebührenanspruches nicht die Urkunde, sondern das Rechtsgeschäft. Das strenge Urkundenprinzip gelte nur für Schriften und Amtshandlungen, nicht aber für Rechtsgeschäfte. Die Partei sei berechtigt, auch gegen den Inhalt der Urkunde Beweis zu führen, dass das beurkundete Rechtsgeschäft nicht zustande…
…c) die Gebührenpflicht so oft besteht, als Schriftstücke bezüglich des gleichen gebührenpflichtigen Tatbestandes errichtet werden. Dieses Urkundenprinzip gilt in seiner vollen Strenge vor allem für die Schriften des § 14 GebG. Für die Gebührenpflicht sind das Vorhandensein und der Inhalt eines Schriftstückes maßgebend. Eine tatsächlich errichtete…
…6.10.1994, 92/16/0191 und 16.11.1995, 94/16/0057). Dieses Urkundenprinzip gilt in seiner vollen Strenge vor allem für die Schriften des § 14 GebG. Danach ist für die Gebührenpflicht das Vorhandensein einer Schrift und ausschließlich ihr Inhalt relevant. Eine tatsächlich errichtete…
…Wie oben dargelegt, gibt die Bezeichnung der entsprechenden Konten zufolge des "Urkundenprinzips" grundsätzlich Aufschluss darüber, um welches Rechtsgeschäft es sich konkret - hier also um einen Darlehensvertrag - handelt und gilt der Ausweis des Gesellschafterdarlehens in den zu führenden Büchern und Aufzeichnungen der Gesellschaft grundsätzlich als Beweis…
Im Rahmen eines Lizenzvertrages wird einem Dritten vom Eigentümer ein Nutzungsrecht an einem Immaterialgut eingeräumt. Die an diesen Immaterialgütern eingeräumten Nutzungsrechte werden als Lizenzen bezeichnet. Nach herrschender Meinung ist der Lizenzvertrag, wie der Sponsorvertrag, ein Vertrag sui generis, dh ein eigener Vertragstyp, für den es…
Im Rahmen eines Lizenzvertrages wird einem Dritten vom Eigentümer ein Nutzungsrecht an einem Immaterialgut eingeräumt. Die an diesen Immaterialgütern eingeräumten Nutzungsrechte werden als Lizenzen bezeichnet. Nach herrschender Meinung ist der Lizenzvertrag, wie der Sponsorvertrag, ein Vertrag sui generis, dh ein eigener Vertragstyp, für den es…
Im Rahmen eines Lizenzvertrages wird einem Dritten vom Eigentümer ein Nutzungsrecht an einem Immaterialgut eingeräumt. Die an diesen Immaterialgütern eingeräumten Nutzungsrechte werden als Lizenzen bezeichnet. Nach herrschender Meinung ist der Lizenzvertrag, wie der Sponsorvertrag, ein Vertrag sui generis, dh ein eigener Vertragstyp, für den es…