…beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. November 2011, SpS III, Strafnummern 001, -002, -003 nach der am 5. November 2013 in Anwesenheit der Schriftführerin Diana Engelmaier durchgeführten nicht öffentlichen Sitzung zu Recht erkannt:…
…beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. November 2011, SpS III, Strafnummern 001, -002, -003 nach der am 5. November 2013 in Anwesenheit der Schriftführerin Diana Engelmaier durchgeführten nicht öffentlichen Sitzung zu Recht erkannt:…
…iVm § 21 (Abs. 1 und 2) FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von 13.000,00 € verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von zweiundvierzig Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin E.M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung des Beschuldigten N.N. wird teilweise Folge gegeben und der Strafausspruch des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass die über den Beschuldigten § 33 Abs…
…weder um durchlaufende Gelder noch um einen Auslagenersatz, sondern um einen "(steuerpflichtigen) Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Im gegenständlichen Fall gewährt der AG lediglich eine verzinsliches Darlehen zur Begleich der Strafzahlung, was noch keinen Zufluss von Arbeitslohn darstellt. Wird die Tilgung dieses Darlehens von einem Dritten…
…führte hiezu aus 1. Ersatz der Verwaltungsstrafe: Die Fa. M.. wäre aufgrund der von ihr abgegebenen Schad- und Klagloserklärung verpflichtet hinsichtlich der festgesetzten Strafen Schadenersatz zu leisten. Es würde sich dabei um einen echten Schadenersatz handeln. Dieser Schadenersatz würde keinen Bezug, lohnwerten Vorteil oder ein…
…über die Berufung des Beschuldigten vom 20. Oktober 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln als Finanzstrafbehörde erster Instanz, Strafnummer-1 (mündlicher Bescheid vom 28. April 2010, diesem teilweise derogiert durch die schriftliche…
…10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Dezember 2008, StrNr. 001, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis in seinem Strafausspruch wie folgt abgeändert: Über Herrn A.B. wird gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG unter Bedachtnahme auf § 21 Abs…
…Abgabenbehörde erster Instanz erklärungswidrig nicht als Betriebsausgaben qualifizierte. In der Berufungsbegründung wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass "§ 20 EStG die Geltendmachung von Strafen als Betriebsausgaben nicht ausdrücklich" ausschließe. Der Ausschluss ergebe sich erst aufgrund der VwGH-Judikatur. Kernpunkt sei, dass nicht zu einer Freiheits- sondern…
…auf Wertersatz iHv. 380,00 € bzw. für den Fall der Uneinbringlichkeit des Wertersatzes gemäß § 20 FinStrG auf eine an dessen Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen erkannt. Die vom Beschuldigten zu tragenden Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 (ergänze: Abs. 1 lit. a) FinStrG…
…Abs. 1 und 2) FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von 2.200,00 € verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen ausgesprochen. Die (vom Beschuldigten zu tragenden) Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs…
…vom 9. März 2006, SN 046-2005/00337-001, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinem Ausspruch über die Strafe und hinsichtlich der Bestimmung der Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: Über die Beschuldigte wird gemäß §§ 33 Abs…
…vom 12. April 2006, SN 046-2005/00387, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinem Ausspruch über die Strafe und hinsichtlich der Bestimmung über die Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: Über den Beschuldigten wird gemäß §§ 33 Abs…
…00004-001, vertreten durch Hofrat Dr. Georg Sperneder, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinem Ausspruch über Schuld und Strafe sowie hinsichtlich der Bestimmung über die Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: I.1. JV ist schuldig, vorsätzlich…
…Kiebler durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinem Ausspruch über Schuld und Strafe sowie hinsichtlich der Bestimmung der Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: JÖ. ist schuldig, fahrlässig im Bereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding…
…5. Juli 2005, SN 046-2002/00454-002, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene im Übrigen unverändert bleibende Bescheid in seinem Ausspruch über die Strafe und hinsichtlich der Bestimmung der Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: Die gemäß § 33 Abs…
…2 lit. d BAO wäre, stelle er somit keine Strafe im Sinne des Finanzstrafgesetzes dar. Mit Schreiben vom 30. November 2006 beantragte der Bw. rechtzeitig die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz unter Wiederholung der bisherigen Ausführungen. Über die Berufung wurde…
…Dieter Baumgartner, vom 20. Jänner 2004, SN 046-2003/00037-002, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinem Ausspruch über die Strafe und hinsichtlich der Bestimmung der Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: Die gemäß §§ 33 Abs. 5…
…00004-001, dieses vertreten durch Oberrat Dr. Christian Kneidinger, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinem Ausspruch über die Strafe und hinsichtlich der Bestimmung über die Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: Die gemäß §§ 51 Abs. 2 iVm…
…dieses vertreten durch Dr. Dieter Baumgartner, zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in seinem Ausspruch über die Strafe und hinsichtlich der Bestimmung der Verfahrenskosten wie folgt abgeändert: Die gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG zu verhängende Geldstrafe wird…