…833,33 fest. Zur Begründung führte es aus, dass der Bw. als Stiftungsvorstand Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehe und somit Unternehmer iSd. UStG 1994 sei. Die Entgelte aus dieser Tätigkeit seien umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. (3) In der gegen den Umsatzsteuerbescheid am 8. Jänner 2010 eingebrachten…
…sei tatsächlich stets in einem Dienstverhältnis weisungsgebunden tätig gewesen. Wenn die Weisungsfreiheit stark eingeschränkt sei und der Vorstand bei Ausübung seiner Tätigkeit organisatorisch in die Stiftung eingegliedert war (zB durch die permanente Zurverfügungstellung seiner ganzen Arbeitskraft) wären Einkünfte eines Stiftungsvorstandes solche aus nichtselbständiger Arbeit. 3…
…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ([Stiftung_Bw]) ist eine nach österreichischem Recht errichtete Privatstiftung. Ihre drei Stiftungsvorstandsmitglieder, von denen zwei gleichzeitig als Stifter fungierten (Stifter [Stifter_A***Z***] und dessen Bruder Stifter [Stifter_C***Z***] sowie…
…liegt keine eindeutige, klare und jeden Zweifel ausschließende Mietvereinbarung vor. 1.1.2 Vertragsparteien: Der Aktenvermerk nennt als Vertragsparteien die Berufungswerberin sowie [Stifter_A***Z***] und [Stifterin_und_Begünstigte_H***]. Als Vertreter der [Stiftung_Bw] wird als einziges Stiftungsvorstandsmitglied [Fremdvorstand_RA] angeführt. Schon daraus ergibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der [Stiftung_Bw], [Anschrift_Berufungswerberin], vertreten durch Hrn. [Steuerberater], [Anschrift_Stb], vom 18. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 7. Oktober 2010 betreffend die Körperschaftsteuer 2007 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach über die Berufung der A., 1000 Wien, A-Straße 11 - 13, vertreten durch Univ.-Dozent Dr. Friedrich Fraberger, LL.M…
…Eigenschaft einer österreichischen Stiftung auf seine Transparenz zu beurteilen gehabt habe, habe das Höchstgericht ausgesagt, dass der Umstand, dass der Stiftungsvorstand dem Willen des Stifters nachkomme, nicht als ungewöhnlich anzusehen sei, sondern vielmehr geradezu der Willensbildung jeder Stiftung immanent sei. Nur wenn besondere Umstände hinzutreten…
Dass den angefochtenen Wiederaufnahmebescheiden eine "neue Tatsache" im Sinn des § 303 BAO zugrunde gelegen war, war anhand der beim Finanzamt am 26. März 2008 eingebrachten Selbstanzeige und der dazu gehörigen Beilagen nicht zu bezweifeln, hatte die Abgabenbehörde doch erstmals mit dieser Anzeige Kenntnis davon erlangt…
Abgesehen davon, all die im Berufungsverfahren thematisierten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung entfalten, waren die Ausführungen in der Berufung nicht dazu geeignet, eine entschuldbare Fehlleistung, geschweige denn die Annahme, die Bw. hätte ihre Handlungsweise auf eine Rechtsansicht gestützt, die als vertretbar gewertet werden könnte…
…Oktober 2002 brachte die Bw. vor, dass der Stiftungsvorstand aus drei Personen bestehe. Das Vermögen werde von einer Bank verwaltet; die Stiftung habe daher keinerlei Mitarbeiter. Bei Geldtransaktionen über 70.000,00 € seien die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern nötig. Da außer den Vorstandsmitgliedern niemand…
…ihrer Bezeichnung trägt. In dieser Entscheidung wird aus Vereinfachungsgründen die Bezeichnung [Z-Stiftung] verwendet werden. 1 Verfahrensgang Die Berufungswerberin ist eine Privatstiftung. Ihre drei Stiftungsvorstandsmitglieder waren jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied kollektiv zeichnungsberechtigt. Zwei davon fungierten auch als Stifter ([Stifter] und dessen Bruder [C***Z***])…
§ 3 auch durch die unentgeltliche Zurverfügungstellung an die Stifter und deren Angehörige erfolgen konnte. Der bestellte Stiftungsvorstand hat mit der Annahme der Liegenschaftswidmungen (ohne Übernahme von Verbindlichkeiten) zugunsten der Privatstiftung nur den Stifterwillen erfüllt und konnte insofern gar keine dem Schutzgedanken des § 15 Abs. 2…
Darüber hinaus sei erwähnt, dass dem Vorstand als drittes Mitglied FW angehört. Die Beteiligungsveräußerung bedurfte eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes, und FW steht in keinem weiteren Naheverhältnis zu den an der Veräußerung beteiligten Personen. Zu den Ausführungen im Einzelnen: Für die langwierigen und umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen…
…2010 in das Firmenbuch eingetragen. 1.2. Mit Telefax vom 11./16.6.2010 setzte Rechtsanwalt Dr. A., der als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes zur selbständigen Vertretung der Bw. nach außen bestimmt ist, den steuerlichen Vertreter der Bw. von der Errichtung der Privatstiftung in Kenntnis und…
…Zweck der Stiftung war nach § 2 Z 1 der Stiftungsurkunde die Unterstützung und Förderung vom Stiftungsvorstand festzustellender Personen sowie die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, insbesondere von Beteiligungen und Immobilien. Am 8 Oktober 2008 fasste der Stiftungsvorstand den einstimmigen Beschluss, die Privatstiftung auszulösen und das…
…nbsp; Der Berufungswerber (Bw.) brachte am 2. Juni 2000 für das Jahr 1998 die Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt ein. Die Umsätze erklärte er in Höhe von S 45.000,- (20% Normalsteuersatz) für seine Tätigkeit als Stiftungsvorstand. Vorsteuer wurde keine geltend gemacht. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß. Die…
…Entscheidungsgründe Die mit Stiftungs- und Stiftungszusatzurkunde vom 30.08.2001 gemäß den Bestimmungen des Privatstiftungsgesetzes (PSG) errichtete Privatstiftung wurde mit Beschluss des Landesgerichtes K als Firmenbuchgericht vom 24.09.2001 unter der FB-Nr. 111 in das Firmenbuch eingetragen. Zum Stiftungsvorstand wurden Mag. L, geb…
…namhaft gemachten Person? Stellungnahme: Nach Rücksprache beim Vorstand der G, Herrn Stb LG, war Ansprechpartner des Stiftungsvorstands in dieser Angelegenheit die Firma U..., vertreten durch ihren Geschäftsführer L. Nach dem Wissen der Vorstände der G waren keine weiteren Firmen an der Vermittlung beteiligt. Diese Frage…
…Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Stiftung_Bw) ist eine nach österreichischem Recht errichtete Privatstiftung. Ihre drei Stiftungsvorstandsmitglieder, von denen zwei gleichzeitig als Stifter fungierten (Stifter Stifter_A***Z*** und dessen Bruder Stifter Stifter_C***Z*** sowie…
…darauf nicht eingehen könne, da Gegenstand des Gutachtens die Bewertung des bestehenden Objektes gewesen sei. Befragung durch den steuerlichen Vertreter: Zur Frage des steuerlichen Vertreters (und Stiftungsvorstandes) ob es seitens der Stiftungsorgane oder des Mieters eine Einflussnahme oder Vorgaben zum Ergebnis bzw. die Anweisung zu…