… 1 Abs. 3 Z 2 und 3 des Körperschaftsteuergesetzes 1988: a) Beteiligungserträge im Sinne des § 10 des Körperschaftsteuergesetzes 1988... Neben der R war im gegenständlichen Zeitraum die J, eine Stiftung nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz an der Bw. seit 11.12.1999 mit S…
… 2 Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz, BGBl. Nr. 11/1975 (BStFG) sind Stiftungen durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen; somit sind keine klassischen Rechte und Pflichten aus einer Mitgliedschaft wie etwa bei einem…
…die erläuternden Bemerkungen davon aus, dass sich die Abschreibungsbemessungsgrundlage durch die jährlichen Abschreibungsbeträge erschöpfen kann. Auf Grund unterschiedlicher Besteuerungssubjekte der Körperschafts- und Einkommensteuer wäre im Bereich der Körperschaftsteuersubjekte, insbesondere Stiftungen nach öffentlichen Rechtsvorschriften, die an sich auf unbestimmte Zeit ausgelegt sind, eine Aufwertung nahezu unverständlich…
…Motivation. Nach § 2 Abs.1 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz sind Stiftungen im Sinne dieses Bundesgesetzes durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. Dem Abgabengläubiger ist eine Vollstreckung von Abgabenforderungen gegen den Abgabepflichtigen in das Vermögen der Stiftung daher verwehrt (vgl. VwGH 28…
…11.7.1997). Körperschaftsteuer 1988 Gemäß § 6 Abs. 4 des Bundes-Stiftungs-und Fondsgesetzes, BGBl Nr. 11/1975, erlangt eine Stiftung mit der Entscheidung der Stiftungsbehörde, dass die Errichtung der Stiftung zulässig ist, Rechtspersönlichkeit. In weiteren Schritten wird dann von der Stiftungsbehörde ein Stiftungskurator bestellt…
…Die Regelung entspricht in ihrer Konzeption der in § 38 des Privatstiftungsgesetzes vorgesehenen Umwandlung einer Stiftung nach dem Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz in eine Privatstiftung. Auch in diesem Fall wird eine bisher der öffentlich - rechtlichen Behördenzuständigkeit unterliegende Rechtsperson in eine solche des Privatrechts unter völliger Kontinuität…
…Entscheidungsgründe Aufgrund einer letztwilligen Verfügung von Frau A wurde mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 19. Jänner 1988 die Zulässigkeit der Errichtung der B-Stiftung (nunmehr B - Privatstiftung, im folgenden Bw. genannt) im Sinne des § 4 des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, BGBl Nr…
…GmbH, Genossenschaft), die Vereine und die Sachgesamtheiten der Stiftungen und Fonds. Stiftungen sind durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen (§ 2 Abs. 1 Bundes- Stiftungs- und Fonds- Gesetz, BGBl. 1975/11). Voraussetzung für…
…genannten Zwecke verfehlt wäre, ermöglicht die vorliegende Satzung nicht nur die Einrichtung eines Sondervermögens, sondern auch diejenige eines eigenen Rechtsträgers (etwa eines Fonds im Sinne des Bundes-Stiftungs- und Fondgesetzes), der sich weder durch vertragliche noch durch gesellschaftsrechtliche Abhängigkeit von der mitbeteiligten Partei auszeichnen müsste…
…für die Bw. nichts zu gewinnen, weil die Steuerbelastung sich generell auf Basis der Werte (ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinne) ergibt, die von der Fondsgesellschaft an die Österreichische Kontrollbank regelmäßig gemeldet werden, wobei einmal jährlich ausschüttungsgleiche Erträge sowie falls zutreffend Substanzgewinne versteuert werden. Diese Erträgnisse werden…
…Interessen der der mit der Stiftung verbundenen Unternehmen angeführt. Anwartschaftsberechtigt auf Stiftungszuwendungen sind nach der Stiftungsurkunde die erste Stifterlinie (DP) seine Gattin (zweite Stifterlinie), die TVG (dritte Stifterlinie sowie die direkten leiblichen Nachkommen nach den Stiftern. Über die Höhe und die Aufteilung der Zuwendungen an…
… 1 Abs. 1 StiftEG würden unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse der Stiftungseingangssteuer unterliegen. Nach § 1 Abs. 5 StiftEG sei die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen…
…Juni 2010 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Stiftungseingangssteuer. Die entsprechende Stiftungseingangssteuererklärung wurde dem Finanzamt am 3. Februar 2009 vorgelegt und am 18. Februar wurde die Stiftungseingangssteuer auf dem Abgabenkonto festgesetzt. Auf Grund verfassungsmäßiger Bedenken gegen die Stiftungseingangssteuer wurde daher der Antrag…
…der Stiftung erwirtschafteten Kapitalerträge selbst (in diesen sind die Zuwendungen bereits enthalten) verwirklicht, sodass die Erfassung letzterer als bisher nicht erklärte Einkommensteile bei der Veranlagung zur Einkommensteuer gemäß der für hinterzogene Abgaben geltenden Verjährungsfrist (Fristverlängerungshandlungen wurden unstrittig gesetzt) auch für die Jahre 2000 und 2001…
…juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, wenn diese eine Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse sind, vor. Im Zuge der Gesetzeswerdung entfiel jedoch eine Differenzierung beim Stiftungseingangssteuersatz. Der Stiftungseingangssteuersatz (Normalsatz) gemäß § 2 Abs. 1 erster…
…wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht - unterliegen der Stiftungseingangssteuer nach diesem Bundesgesetz unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen. Steuerschuldner ist (grundsätzlich) der Erwerber; die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Zuwendung (§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 StiftEG). …
…April 2010 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Stiftungseingangssteuer. Die entsprechende Stiftungseingangssteuererklärung war am 13. Oktober 2009 elektronisch eingereicht und am 16. Oktober 2009 wurde die Stiftungseingangssteuer auf dem Abgabenkonto festgesetzt. Auf Grund verfassungsmäßiger Bedenken gegen die Stiftungseingangssteuer werde daher der Antrag…
…wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht - unterliegen der Stiftungseingangssteuer nach diesem Bundesgesetz unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder auf damit vergleichbare Vermögensmassen. Steuerschuldner ist (grundsätzlich) der Erwerber; die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Zuwendung (§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 StiftEG). …
…Im Hinblick auf die Veranlagung des Vermögens der Stiftung wurde festgeschrieben, dass bei außergewöhnlichen externen Einflüßen von den vorgegebenen Veranlagungsstrategien abgegangen werden kann. Dies darf jedoch durch den Vorstand immer nur im Einvernehmen mit dem Stiftungsprüfer, dem Familien-Beirat und nach Anhörung entsprechender Expertenmeinungen erfolgen…
…nur in Schriftform denkbar. Eine solche Vereinbarung würde aber nur dann steuerliche Anerkennung finden, wenn sie dem Fremdvergleich entspräche (wenn die Bp davon ausgeht, dass zwischen Stifterin und Stiftung ein Naheverhältnis besteht; siehe VwGH vom 16.3.1989, 89/14/0024). Es existiert aber keine…