…der wohl nur irrtümlich, und keineswegs "akzeptiert und anerkannt", an die GmbH honorarzahlenden Klienten handelt es sich um die Bezahlung einer Nichtschuld (§ 1431 ABGB); die geldempfangende GmbH war unredlicher Besitzer (§ 1437 ABGB). Umsatzsteuerlich schuldet in Ermangelung einer Leistungserbringung an den Klienten die GmbH die USt…
…2 UStG ist nicht das Innenverhältnis der Beteiligten sondern das Auftreten einer Gemeinschaft nach außen ausschlaggebend. Tritt die in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht geführte Praxisgemeinschaft zwischen freiberuflich tätigen Ärzten nach außen nicht in Erscheinung, dann ist sie nach umsatzsteuerlichen Grundsätzen kein Steuersubjekt…
…Lieferung gewinnerhöhend aktiviert werden. Auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht gilt, dass eine steuerpflichtige Lieferung erst mit Übertragung der Verfügungsmacht als bewirkt gilt; § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a letzter S sowie § 12 Abs. 1 Z 1 letzter S UStG 1994 sind für die hier relevanten…
…sind, wenn auch in der Lehre derartige innerbetriebliche Vorgänge als Innenumsätze bezeichnet werden, handelt es sich dennoch nur um einen innerbetrieblichen Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen diesen Betrieben, die jedoch nicht als Umsätze iSd UStG 1972 und damit als steuerbare Umsätze angesehen werden können…
…dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt binnen dieser Frist anzuzeigen. Gemäß § 1 UStG 1994 ist als Steuersubjekt in der Umsatzsteuer - mit Ausnahme von Einfuhren (das Gelangen von Gegenständen aus Gebieten außerhalb dem Inland der Staaten der Europäischen Union in das österreichische Inland ohne…
…folgt: Die Berufung vom 18. Mai 2001 gegen den vorläufigen Umsatzsteuerbescheid 1998 ist nach wie vor offen. Zum materiellrechtlichen Vorbringen in der Berufung ist zu sagen: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994, wenn sie als Außengesellschaft auftritt und selbständig…
…Der im Juni 2000 zu Recht vorgenommene Vorsteuerabzug könne nicht dadurch verwehrt werden, dass das leistende Unternehmen nicht mehr existent wäre. Entsprechend der Tz. 198 der UStRl. 2000 werde eine GmbH bereits vor ihrer Eintragung in das Firmenbuch als Steuersubjekt angesehen (Vorgesellschaft), wenn der Gesellschaftsvertrag…
…92/14/0036). Die (innerbehördliche) Konkretisierung des Steuersubjektes wird beim zweiten Fall des § 209 Abs 1 BAO - der Feststellung des unbekannten (Stoll, BAO-Kommentar, 2195) Abgabepflichtigen - naturgemäß nicht in Form einer individuellen Bestimmung gefordert werden können. Es sind aber auch keine Amtshandlungen bis zum Ablauf…
…Einlage gebucht worden. ad Vorsteuer von € 22.500,00: Diesbezüglich führte der steuerliche Vertreter aus, die Vorsteuer aus den Erwerb der Immobilie F. von € 22.500,00 in der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2004 beantragt zu haben. Abzüglich der USt-Zahllasten seien dem Bw…
…zu spezialisieren. Das Unternehmen hat seinen Betriebsort in Scheibbs und wird unter der Steuernummer 1 in Scheibbs veranlagt. Die Prüfung ist überhaupt nicht darauf eingegangen, dass das Einzelunternehmen als Steuersubjekt in Scheibbs tätig ist, dass im Rahmen einer USt-Sonderprüfung alle Unterlagen - auch die Honorarnoten…
…die Gewinnfeststellungs- und Umsatzsteuerbescheide für 1996 bis 1999 und der USt - Festsetzungsbescheid für 12/2000 in Rechtskraft erwuchsen. Mit Schreiben vom 25. Mai 2001 zeigte A dem Finanzamt an, dass Mag. H bereits Ende 1999 als Gesellschafter der GesBR ausgeschieden und die Personengesellschaft zum 31…
…Das Steuersubjekt Unternehmer des UStG knüpft an eine bestimmte Tätigkeit an. Jeder der diese Tätigkeit ausübt kann Unternehmer sein (wie hier die GmbH). Unternehmer im Sinne des UStG kann somit jedes selbstständige Wirtschaftsgebilde sein, dass nachhaltig gegen Entgelt Leistungen ausführt und nach außen in Erscheinung…
…Von der Festsetzung der Umsatzsteuer wird gemäß § 206 lit. b BAO in nachstehendem Umfang Abstand genommen (Beträge in €): | | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | USt | 46.018,76 | 71.571,40 | 73.736…
…anhand der Vorschrift des § 14 Abs. 1 UStG 1967 ersichtlich, die dem Unternehmer den zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung einer auf seinen Namen lautenden Rechnung gibt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Dezember 1974, VIII ZR 186/73, Neue Juristische Wochenschrift 1975 S. 310, Steuerrechtsprechung in…
…Abs 6 Satz 1 UStG 1994) und andererseits Veranlagungspflicht (§§ 39 und 41 EStG 1988 sowie § 21 Abs 4 Satz 1 und Abs 6 Satz 2 UStG 1994) zu unterscheiden. Der Bescheid vom 25. April 2005 hat somit weder von der Sache, in der er erging…
…die überwiegend im unternehmerischen Bereich eingesetzten Dienstnehmer im Jahr 2001 unterliegen dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994 in der damals geltenden Fassung (Ruppe, UStG 1994, zweite Auflage 1999, § 1 Tz 381). Das Berufungsvorbringen betraf nicht die Umsatzsteuer 2002 und…
…Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 hatte im strafrelevanten Zeitraum ab Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit ein Unternehmer bzw. dessen Wahrender seiner steuerlichen Interessen (hier also A ) spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der die für…
…Verfügung gestellten Informationen auch der abgabenrechtlichen Realität entsprechen und keine lediglich fiktiven Aspekte in Steuererklärungen abgebildet werden, sodass, wennschon Sitzgesellschaften wie britische Limited als Steuersubjekte im österreichischen Abgabenrecht Verwendung finden, dabei auch eine ausreichende Sorgfalt der Organe derartiger Gesellschaften in der Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten…
…der berufungswerbenden Gesellschaft als Steuersubjekt iSd § 2 UStG 1994 und der Firma C GmbH als Leistungsempfängerin zu beurteilen war und nicht die nachfolgenden Umsätze anderer Unternehmer. Es entspricht nämlich dem System der Umsatzsteuer als Allphasensteuer, dass die Umsatzsteuer in jeder einzelnen Phase einzuheben ist. Der…
…Grund handelt, welcher eine Ungleichbehandlung mit jenem Steuersubjekt rechtfertigen würde, welches sich die sonstigen Bezüge einmalig auszahlen lässt, was zudem auch dem Unterzeichneten freigestanden wäre. Schon letzteres zeigt auf, dass subjektive Elemente in der Regel nicht zu sachgerechten Ergebnissen führen und gerade dort, wo objektive…