…der Bw. jedenfalls schon auf Grund deren aufrechter Registrierung im Firmenbuch bis 1. August 2006 noch bestand und begründete der bloße Umstand des Bestehens der Rechtspersönlichkeit für sich die Steuerpflicht. Dass die Mindeststeuer auch im Konkurs und bei laufenden Verlusten vorzuschreiben ist, hat bereits der…
…die Feststellung des Vorliegens der Steuerpflicht heranzuziehen. Danach besteht die Steuerpflicht jedenfalls bis zum Untergang der Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft, unabhängig davon, ob die Gesellschaft noch werbend tätig ist oder ob ein Abwicklungsbedarf besteht. Bei Vorliegen eines Abwicklungsbedarfes besteht die unbeschränkte Steuerpflicht nach dieser Gesetzesstelle auch…
…einer Gesellschaft. Dementsprechend besteht die Verpflichtung zur Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer bis zum Untergang der Rechtspersönlichkeit der Körperschaft. Das FA hat demnach zu Recht mit der Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2011 in teilweiser Stattgabe der Berufung die Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2012 in Höhe der Mindeststeuer gemäß § 24…
…Abs. 2 KStG bestehe Steuerpflicht nur so lange bis die Rechtspersönlichkeit untergegangen oder das Vermögen zur Gänze auf andere übergegangen sei. Dieser Tatbestand treffe bei Eröffnung des Konkurses in zweierlei Hinsicht zu: zum einen sei die Gesellschaft mit Konkurseröffnung aufgelöst worden (Untergang der Rechtspersönlichkeit). Zum…
…bis zu dem Zeitpunkt der Steuerpflicht, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, und darüber hinaus noch solange, bis das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist. Der Untergang der Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft wird im Außenverhältnis durch die Löschung im Firmenbuch dokumentiert. Mit anderen Worten frühestens mit der…
…endet erst mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 24 Tz 77). Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes: Die Bw., eine im Jahr 2009 errichtete haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gemäß § 5a Deutsches Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz in der BRD…
…1987, 84/13/0239). Die Mindeststeuerpflicht endet erst mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 24 Tz 77). § 1 Abs. 2 KStG 1988 normiert: "Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als…
…1987, 84/13/0239). Die Mindeststeuerpflicht endet erst mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 24 Tz 77). § 1 Abs. 2 KStG 1988 normiert: "Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als…
…die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls bis zu jenem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist. Das Ende der Steuerpflicht hängt nach § 4 Abs. 2 KStG 1988 vom Verlust der Rechtspersönlichkeit ab, somit von einem zivil- und gesellschaftsrechtlichen Kriterium, z.B. bei der Aktiengesellschaft…
…ein Abwicklungsbedarf und damit die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft noch vorhanden war. Vorsteuern aus somit gegenüber dem Beschuldigten selbst erbrachten Leistungen waren in Umsatzsteuererklärungen betreffend die B-Ltd . gegenüber der österreichischen Abgabenbehörde nicht geltend zu machen. Auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli bis Dezember 2006 hat A…
…zu entrichten. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht ist grundsätzlich mit dem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person oder dem faktischen Untergang eines Rechtsgebildes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 und 3 KStG 1988 verbunden. Die Auflösung der GmbH führt nicht zum Erlöschen des…
…der Körperschaftsteuer unterliegendes Einkommen erzielt. (vgl. VwGH 27.2.2001, 2001/12/0030, Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, Die Körperschaftsteuer, § 24 Rz 47 f; ebenso Schuchter in Achatz/Kirchmayr, KStG § 24 Tz 68, 77). Die Steuerpflicht einer GmbH besteht daher jedenfalls bis zum Untergang ihrer Rechtspersönlichkeit…
…Die Gegenleistung bleibt aber, soweit eine vorhanden ist, gem. § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG jedenfalls steuerpflichtig. Diesbezüglich sind die Steuerbefreiungen bei der GrESt gem. § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG unterschiedlich geregelt, weshalb auch eine gänzliche Befreiung iSd Rechtsprechung aus einem Erwerb von Todes…
…BAO3, § 9 ZustG Rz 23). Die BF, hatte im Zeitraum 22. März 2007 bis einschließlich 12. Jänner 2010 die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin verbunden mit dem Recht auf Akteneinsicht inne. Die BF. hatte aber, wie dies durch Neufassung des § 9 ZustellG durch das BGBl I…
…zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten beziehungsweise nicht mehr überschritten werden. § 221 Abs. 1 bis 4 HGB i.d.F. BGBl I 2000/61 lautet: (1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 3,125 Millionen Euro Bilanzsumme; 2…
…9 ZustG Rz 23). Die WP., Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungs GmbH (kurz: P.), Adr, hatte im Zeitraum 22. März 2007 bis einschließlich 12. Jänner 2010 die steuerliche Vertretung der I...................... verbunden mit dem Recht auf Akteneinsicht inne. Die P. hatte aber, wie dies durch Neufassung des …
…daher war die Berufungswerberin als Unternehmerin auch keiner anderen natürlichen Person, die Unternehmen ist, eingegliedert. Die Berufungswerberin war auch keine juristische Person oder eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie MW. der Ansicht ist, sondern eine Personengesellschaft (siehe Seite 10, 1. Absatz des Erkenntnisses vom 25…
…maßgebliche Geschäftsanschrift sein kann, unterstrichen diese Umstände, dass eine derartige Firmenbucheintragung im April 2004 bei der Bw keine Kenntniserlangung hinsichtlich des Ortes der Geschäftsleitung ermöglichen konnte. Von Mai 2004 bis Februar 2007 hätte ein Übergang der Zuständigkeit iSd § 73 BAO erfordert, dass das Finanzamt Wien…
…ist, deren Gebarung gemäß § 213 zusammengefasst verbucht wird." Demgegenüber hatte § 103 Abs 2 BAO in der bis 19. Dezember 2003 anzuwendenden Fassung durch BGBl 201/1982 gelautet: "Eine Zustellungsbevollmächtigung ist Abgabenbehörden gegenüber unwirksam, wenn sie sich nicht auf alle dem Vollmachtgeber zugedachten Erledigungen erstreckt, die…
…und Gestaltungen in Form eines Wechsels des Bilanzstichtages und dem damit verbundenen Übergang auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2004/2005 zum Zwecke der Erzielung von Steuervorteilen im zeitlichen Vorfeld des StReformG 2005 (dessen Veröffentlichung erfolgte am 4. Juni 2004) bis zum In-Kraft-Treten am 1…