…der Bw. jedenfalls schon auf Grund deren aufrechter Registrierung im Firmenbuch bis 1. August 2006 noch bestand und begründete der bloße Umstand des Bestehens der Rechtspersönlichkeit für sich die Steuerpflicht. Dass die Mindeststeuer auch im Konkurs und bei laufenden Verlusten vorzuschreiben ist, hat bereits der…
…die Feststellung des Vorliegens der Steuerpflicht heranzuziehen. Danach besteht die Steuerpflicht jedenfalls bis zum Untergang der Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft, unabhängig davon, ob die Gesellschaft noch werbend tätig ist oder ob ein Abwicklungsbedarf besteht. Bei Vorliegen eines Abwicklungsbedarfes besteht die unbeschränkte Steuerpflicht nach dieser Gesetzesstelle auch…
…Die Steuerpflicht einer GmbH besteht daher jedenfalls bis zum Untergang ihrer Rechtspersönlichkeit, unabhängig davon, ob die Gesellschaft noch werbend tätig ist oder ob ein Abwicklungsbedarf besteht. Im gegenständlichen Fall ist die Bf nach wie vor im Firmenbuch als bestehend eingetragen. Eine Beendigung ihrer Rechtspersönlichkeit liegt…
…einer Gesellschaft. Dementsprechend besteht die Verpflichtung zur Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer bis zum Untergang der Rechtspersönlichkeit der Körperschaft. Das FA hat demnach zu Recht mit der Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2011 in teilweiser Stattgabe der Berufung die Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2012 in Höhe der Mindeststeuer gemäß § 24…
…Beginn der Steuerpflicht der Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 und 3 richtet sich nach den §§ 2 und 3. Nach § 4 Abs. 2 KStG 1988 sind Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 bis zu jenem Zeitpunkt steuerpflichtig, in dem die Rechtspersönlichkeit…
…deklaratorische Wirkung zukommt. Die Rechtspersönlichkeit der juristischen Person des privaten Rechts und somit ihre unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht kann in solchen Fällen bereits früher enden (siehe Rz 157). Rz 155: Da § 4 Abs. 2 KStG 1988 die Steuerpflicht bis zu jenem Zeitpunkt aufrecht erhält, zu dem das…
…Abs 2 das Ende der Steuerpflicht an den Verlust der Rechtspersönlichkeit, somit an ein zivil- und gesellschaftsrechtliches Kriterium (zB bei AG und GmbH die Löschung im Firmenbuch). Die zivilrechtliche Anknüpfung wird jedoch dann durchbrochen, wenn die Körperschaft im Zeitpunkt ihres zivilrechtlichen Untergangs noch über Vermögen…
…Abs. 2 KStG bestehe Steuerpflicht nur so lange bis die Rechtspersönlichkeit untergegangen oder das Vermögen zur Gänze auf andere übergegangen sei. Dieser Tatbestand treffe bei Eröffnung des Konkurses in zweierlei Hinsicht zu: zum einen sei die Gesellschaft mit Konkurseröffnung aufgelöst worden (Untergang der Rechtspersönlichkeit). Zum…
…die unbeschränkte Steuerpflicht ein. Sie ist daher im Falle a) bereits ab dem ersten Kalendervierteljahr des Jahres 02 mindestkörperschaftsteuerpflichtig, im Falle b) ab dem zweiten Kalendervierteljahr. Rz 1557: Die Mindestkörperschaftsteuerpflicht endet mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft, sie besteht aber jedenfalls bis zu dem…
…bis zu dem Zeitpunkt der Steuerpflicht, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, und darüber hinaus noch solange, bis das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist. Der Untergang der Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft wird im Außenverhältnis durch die Löschung im Firmenbuch dokumentiert. Mit anderen Worten frühestens mit der…
…endet erst mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 24 Tz 77). Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes: Die Bw., eine im Jahr 2009 errichtete haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gemäß § 5a Deutsches Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz in der BRD…
…1987, 84/13/0239). Die Mindeststeuerpflicht endet erst mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 24 Tz 77). § 1 Abs. 2 KStG 1988 normiert: "Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als…
…1987, 84/13/0239). Die Mindeststeuerpflicht endet erst mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 24 Tz 77). § 1 Abs. 2 KStG 1988 normiert: "Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben. Als…
…der Untergang der Rechtspersönlichkeit der Körperschaft und nicht die amtswegige Löschung im Firmenbuch, da diese nur deklarativen Charakter besitzt (VwGH 31.3.2005, 2002/15/0032; VwGH 17.12.1993, 92/15/0121; OGH 10.4.1991, 2 Ob 518/91). Das Ende der Steuerpflicht…
…steuerpflichtig, in dem ihre Rechtspersönlichkeit untergeht. Bis dato langte keine Löschung im Firmenbuch ein. Daher war wie im Spruch zu entscheiden. Der Vorlageantrag wurde eingebracht wie folgt: a) Der Beschwerdevorentscheidung vom 3. April 2019 bzw. ihrer Begründung ist entgegenzuhalten, dass der Untergang der Rechtspersönlichkeit der…
…Z 3 KStG besteht für unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaften mit beschränkter Haftung in den ersten fünf Jahren eine Mindestkörperschaftsteuerpflicht von 125 EUR pro Kalendervierteljahr. Diese Steuerpflicht besteht solange die unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, sie endet erst mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft (§ 4 Abs 2 KStG)…
…endet mit dem Untergang der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft. Die Mindestkörperschaftsteuerpflicht bleibt jedoch gemäß § 4 Abs. 2 KStG 1988 mindestens bis zum Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergeht, bestehen, denn erst in diesem Zeitpunkt endet die Steuerpflicht. Im Falle der Liquidation nach Maßgabe…
…die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls bis zu jenem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist. Das Ende der Steuerpflicht hängt nach § 4 Abs. 2 KStG 1988 vom Verlust der Rechtspersönlichkeit ab, somit von einem zivil- und gesellschaftsrechtlichen Kriterium, z.B. bei der Aktiengesellschaft…
…ein Abwicklungsbedarf und damit die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft noch vorhanden war. Vorsteuern aus somit gegenüber dem Beschuldigten selbst erbrachten Leistungen waren in Umsatzsteuererklärungen betreffend die B-Ltd . gegenüber der österreichischen Abgabenbehörde nicht geltend zu machen. Auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli bis Dezember 2006 hat A…
…2 KStG 1988 bis zu jenem Zeitpunkt steuerpflichtig, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls bis zu jenem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere übergegangen ist. 5. a. Gemäß Art. 4 Abs. 3 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von…