Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 16. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 20. April 2007 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2003 bis 2006 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
…die Grundsteuer (Grundsteuergesetz 1955) in der geltenden Fassung ist § 1 Steuergegenstand Abs 1 Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz. Grundbesitz ist 1. Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 29 bis 50 des Bewertungsgesetzes 1955) Abs 2 Steuergegenstände sind, soweit sie sich auf das Inland erstrecken: 1…
…Jänner 2000. 2. Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 2000 (Fortschreibungsveranlagung): Besteuerungsgrundlage für die Grundsteuer ist der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende Einheitswert des Steuergegenstandes, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellt wurde (§ 12 GrStG). Im Falle einer Fortschreibung des Feststellungsbescheides über einen Einheitswert ist der neuen Veranlagung…
…entspricht 29.505,17 Euro) zum 1. Jänner 2000. 2. Grundsteuermessbescheid vom 1. Jänner 2000 (Nachveranlagung) Besteuerungsgrundlage für die Grundsteuer ist der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende Einheitswert des Steuergegenstandes, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellt wurde (§ 12 GrStG). Im Falle einer Nachfeststellung des Einheitswertes …
Lässt bei der gegenständlichen Tätigkeit die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtgewinn(-überschuss) innerhalb des absehbaren Zeitraumes erwarten, so liegt jedenfalls Liebhaberei vor. Lässt die ursprünglich geplante Art der Bewirtschaftung einen Gesamtüberschuss innerhalb des absehbaren Zeitraumes von 20 Jahren erwarten, so…
Bw. weder zumutbar oder möglich noch wurden sie beantragt. Das Parteiengehör wurde gewahrt. Alle Ermittlungsergebnisse, Schätzungsmaßstäbe und relevanten Sachverhaltselemente wurden dem Bw. mehrmals mitgeteilt, z. B. im Bp.-Bericht, in Vorhalten des FA und in der BVE des FA. Der Umsatzsteuer unterliegen nach § 1 UStG…
Die Bw hat die Bauleistungen an den grundbücherlichen Eigentümer, die b , erbracht. Die Rechnung wurde aber nicht an den Empfänger, sondern an Dr. I fakturiert. Der Erwerber hat die fertig sanierte Wohnung dann von der b zu einem Fixpreis erworben. Die Ausgangsrechnung Nr 5 vom…
Soweit von Seiten der Bw vorgebracht wird, die so errechnete "Mietrendite" liege im Rahmen der für Wohnimmobilien in sehr guten Lagen erzielbaren Renditen von zwei bis vier Prozent (siehe Seite 4 der Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Verhandlung sowie Seite 6 des Vorhaltbeantwortungsschreibens 16…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH., vertreten durch B-Stb.GmbH., vom 3. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Umsatzsteuer 2003 bis 2007, Festsetzung der Umsatzsteuer für 01-04/2008, Körperschaftsteuer 2003 bis 2007 (erlassen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 2. Februar 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. Jänner 2005 betreffend Umsatzsteuer 1999 und 2002, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…
…Würdigung 2.1. Vorliegen einer Doppelbesteuerung sowie zeitliche Aspekte Unter der internationalen juristischen Doppelbesteuerung werde nach hA grundsätzlich die Einhebung - vergleichbarer Steuern in zwei oder mehreren Staaten - von demselben Steuerpflichtigen - für denselben Steuergegenstand und - denselben Zeitraum verstanden (vgl. Bericht des Fiskalausschusses der OECD zum Musterabkommen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.H., Adr., vertreten durch Dr. Erich Jezek, 1090 Wien, Porzellangasse 2/II/4/41, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Oktober…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des LP, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der endgültig festgesetzten Abgabe sind dem Ende der…
…Ausmaß von 2,8564 ha wurde zu EWAZ 1 mit Bescheid vom 11. März 1992 zum 1. Jänner 1992 die Art des Steuergegenstandes als forstwirtschaftlicher Betrieb und der Einheitswert mit 4.000 ATS (Anm.: d.s. 290,69 Euro) festgestellt. Gleichzeitig wurde ein Grundsteuermessbescheid erlassen…
…mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1989 an JH unter EWAZ-1- ein Einheitswertbescheid, welcher die Art des rund 17 ha großen Steuergegenstandes für EZ1 als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb und den Einheitswert mit 33.000 ATS feststellte. Gleichzeitig erging ein Grundsteuermessbescheid, welcher den Grundsteuermessbetrag mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Exinger GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch ORat Dr. Gerhard Felmer, ADir Silvia Schlederer, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…
…2011 (Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 1 BewG) und stellte den Einheitswert des Steuergegenstandes "forstwirtschaftlicher Betrieb" mit Euro 200,00 fest. Das Finanzamt brachte hierbei für die Fläche der Forstparzelle von 1,4457 ha einen Hektarsatz von Euro 189,6761 in Ansatz, was Euro 274,2174…
…teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Für den angeführten Grundbesitz wird zum 1. Jänner 2003 festgestellt: Art des Steuergegenstandes: Einfamilienhaus Der Einheitswert beträgt 32.700 Euro. Der gem. AbgÄG 1982 um 35% erhöhte Einheitswert beträgt 44.100 Euro. Alle übrigen Feststellungen bleiben unverändert…
…1.1.2010, Nachfeststellung gemäß § 22 Abs. 2 BewG, Art des Steuergegenstandes: unbebautes Grundstück", führte die berufungswerbende Miteigentümergemeinschaft durch ihren Vertreter aus, der bescheidgegenständliche Grundbesitz werde seit jeher von KH aus D landwirtschaftlich genutzt und bestehe auch keine Absicht, daran etwas zu ändern. Die Fläche…