…bzw. nach dem Sachverständigengutachten vom 18. Oktober 2004 laut Akt des Landesgerichtes Linz GZ. 56 tatsächlich überwiegend in den Geschäftsbereichen Arbeitskräfteüberlassung und Montage tätig. Gewerberechtlicher Geschäftsführer war vom 17. November 1999 bis zum 30. November 2001 der in diesem Zeitraum daneben auch als Steuerberater bzw…
…Fall) und Beitragstäter (3. Fall) selbstständig (unabhängig von der Strafbarkeit der anderen Beteiligten) für eigenes Unrecht und eigene Schuld haften, wobei ein wertender Unterschied zwischen den drei Beteiligungsformen nicht gemacht werden kann. Die unrichtige rechtliche Beurteilung eines Verhaltens als Bestimmungs- statt als unmittelbare Täterschaft (oder…
…Personen erfolgt ist bzw. zu erfolgen gehabt hätte (so wird einerseits in der Beschwerde eine diesbezügliche Verantwortlichkeit der Bf. nicht in Abrede gestellt, andererseits aber in der Selbstanzeige sinngemäß VT als abgabenrechtlich Verantwortlicher bezeichnet), bzw. ob die Bf. unmittelbar oder - als Bestimmungs- oder Beitragstäter iSd.…
…Anmeldung bzw. die Entrichtung als unmittelbarer Täter unterlassen hat oder ob er - wie im Einleitungsbescheid ausgeführt - diese Nichtanmeldung und Nichtentrichtung veranlasst hat und so als Bestimmungs- oder Beitragstäter anzusehen ist, weil sich an die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens als unmittelbarer Täter oder als Bestimmungs- oder Beitragstäter…
…für diese Rechnung ausstellen; Ich war auch nicht mitbeteiligte Parte, bestimmungs- oder Beitragstäter. Ich wurde lediglich nachträglich organschaftlicher Vertreter der Käuferseite, der BW-KEG." Dem Schriftsatz angeschlossen waren historische Firmenbuchauszüge der X-KEG und der BW-KEG. 4.6 Vernehmung A vom 20. Juni 2007 …
…mit der Angelegenheit nicht bzw. nicht mehr befasst zu haben - nicht ausgeschlossen werden, dass B mit der Rechtsfrage des Zeitpunktes der Berichtigung der Vorsteuern aus den Hausverkäufen nur insoweit befasst gewesen ist, als er die Klärung dieser Frage an den Steuerberater der X AG delegiert…
…in Bezug auf die in der Folge tatsächlich erfolgte Beitragstat eines willfährigen Steuerberaters. Agiert der Steuerberater hingegen lediglich grob fahrlässig bei der Erstellung des falschen steuerlichen Rechenwerkes bzw. der falschen Abgabenerklärungen, indem er auf Weisung seines Klienten bestimmte Geschäftsfälle grob fahrlässig als nicht steuerbar behandelt…
…I.1. RL ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Feldkirch in seiner Eigenschaft als Buchhalter bzw. Steuerberater der Firma MM und Mitges. ohne Berufsbefugnis vorsätzlich B.I.1.a. im Dezember 1999 bzw. März 2000 bis Februar 2001 entgegen der Bestimmung der §§ 18…
…567,22 beigetragen und hiedurch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG (hinsichtlich eines Betrages in Höhe von € 19.600,00 als unmittelbarer Täter bzw. hinsichtlich des Restbetrages als Beitragstäter) begangen, weshalb über ihn nach § 33 Abs.5 FinStrG eine Geldstrafe in…
…erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. Die Bestimmung des § 232 Abs. 1 BAO setzt keine Leistungsgebot (Steuerbescheid) an den Abgabenpflichtigen, damit im Gegenstand an die A GmbH, voraus. Es müssen jedoch immer gewichtige Gründe für die Gefährdung bzw…
…Bw.) vertreten durch Steuerberater, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes über die Berufung des Beschuldigten vom 25. Juni 2013 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates SpS 1 beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Wien…
…Ausmessung der Geldstrafe - die derzeitige persönliche Situation bzw. die aktuelle finanzielle bzw. wirtschaftlich als angespannt zu bezeichnende Lage des Bw. ins Kalkül, so erscheint auch angesichts der im vorliegenden Fall allerdings noch nicht unmittelbar zur Anwendung gelangenden, eine gesetzgeberische Absicht zum Ausdruck bringenden Bestimmung des …
…Monaten bestraft, wovon ein Teil der ausgesprochenen Freiheitsstrafe im Ausmaß von 16 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Weiters wurde die Ehegattin des Beschwerdeführers, B, wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 StGB als Beitragstäterin gemäß § 12…
…Abs. 2 lit. a FinStrG infolge der sanktionierten lediglich vorübergehenden Abgabenvermeidung in der Regel ein geringerer Unwertgehalt tatbildimmanent. Als Folge der Insolvenzverfahren sowohl der GmbH bzw. als auch des Einzelunternehmens des Beschuldigten ist eine vollständige Schadensgutmachung nicht zu erwarten. Entsprechend der Bestimmung des § 23 Abs…
…unterliegen (§ 7 KStG). Schließlich ist auch davon auszugehen, dass Gewinne, die im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, den Gesellschaftern als verdeckte Gewinnausschüttung bzw. als kapitalertragsteuerpflichtige Kapitalerträge zugeflossen sind (§ 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG). Somit trifft es nicht zu, dass dem…
…schon bei der Vorprüfung bekannt geworden sind. Die Darstellung der Wiederaufnahmegründe erforderte - anders als für die Jahre 1998 und1999 - demgemäß eine klare Abgrenzung zur Vorprüfung, somit konkrete Angaben dazu, welche Tatsachen oder Beweismittel dem Erstprüfer nicht bekannt waren bzw. nicht zur Verfügung standen und erst…
…UID-Nummern seiner Geschäftspartner abfragt, für den angegebenen Zeitraum im geschützten Bereich sei; - sei die Bestimmung des § 39 FinStrG unanwendbar. Der Bf scheide als faktischer Geschäftsführer der A GmbH als unmittelbarer Täter bzw. als Beitragstäter aus. Es sei das Besteuerungsrecht Österreichs fraglich. Der Tatbestand des …
…derjenige, der UID-Nummern seiner Geschäftspartner abfragt, für den angegebenen Zeitraum im geschützten Bereich sei; - sei die Bestimmung des § 39 FinStrG unanwendbar. HaS scheide als faktischer Geschäftsführer der Bf als unmittelbarer Täter bzw. als Beitragstäter aus. Es sei das Besteuerungsrecht Österreichs fraglich. Der Tatbestand des …
…Bw - der, wie dargestellt, weder wirtschaftlicher Eigentümer noch faktischer Geschäftsführer der P-GmbH sei - eine vorsätzliche Beitragstäterschaft unterstellt werde. Selbst wenn man - rein hypothetisch - die Stellungnahme des Steuerberaters der P-GmbH als rechtsirrig beurteilte, könnte man daraus keinesfalls auf eine vorsätzliche Täterschaft oderBeitragstäterschaft schließen, da…
…Betriebsprüfung bei der Y.KEG eine vollendete Abgabenhinterziehung anzunehmen ist, wobei dem Einleitungsbescheid zu folgen ist, dass der Bw. eine Beitragstäterschaft zu verantworten hat, da er nicht unmittelbar für die Einreichung der Erklärungen zuständig war, sondern M.C. zur Abgabe unrichtiger Erklärungen bestimmt hat. Gemäß…