…Heuer/Raupach, EStG, § 2 Anm 80 "Preise"). Zwar existiert zur (Einkommen)Steuerbarkeit von Journalistenpreisen keine Rechtsprechung aus Österreich, es liegt jedoch ein Urteil des deutschen BFH zu dem vom Sachverhalt vergleichbaren "Theodor Wolff-Preis" vor (BFH 9.5.1985, IV R 184/82, BStBl II…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Csaszar und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Staral, Dr. Wolfgang Bartosch, Arbeiterkammer Steiermark, und Dr. Christian Haid, Wirtschaftskammer Steiermark, im Beisein der Schriftführerin FOI Dagmar Brus über die Berufung des Bw., vom 3. Oktober…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerbers, vom 29. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 23. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2006 und Anspruchzinsen 2004 bis 2005 entschieden: Die Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchzinsen 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende C. und die weiteren Mitglieder D., E. und F. über die Berufung der A. , G., vertreten durch H., vom 17. Jänner 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes I., vertreten durch J., betreffend Umsatzsteuer 1996 nach der am…
…sonstige Leistung darstellt. Der Vermittler hat somit nicht zu fragen, wo er seine Vermittlungsleistung erbracht hat, sondern er hat zu prüfen, wo die von ihm vermittelte Lieferung oder sonstige Leistung (nach österreichischem Recht, unabhängig von der Steuerbarkeit) ihren Leistungsort hat. (Ruppe, UStG³, § 3a Tz. 111)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Gde Z, L-Straße 44a, vom 8. November 2007 bzw. vom 29. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 15. Oktober 2007 bzw. vom 21. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide vom Juli und Dezember 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzten Abgaben betragen: | | Abgaben | Monat/ Jahr | Art | Höhe…
…Damit läge der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Empfänger der Leistung (Nichtunternehmer) seinen Wohnsitz habe und somit im Drittland, womit keine Steuerbarkeit in Österreich gegeben sei. II) Eintreibung der Forderung des Touristen gegenüber den Einzelhändlern (§ 3a Abs. 10 Z 7 UStG 1994 bzw…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dipl.Ing. Dr. Christoph Aigner als weitere Mitglieder des…
…in einem Ausmaß von S 50.429,-- objektiv verkürzt worden ist. Zu klären verbleibt die subjektive Tatseite: Festzuhalten ist vorerst, dass umsatzsteuerliche Begriffe wie Leistungsort, Steuerbarkeit einer Leistung, Rechnungsmerkmale und Ähnliches zwar einem steuerlichen Laien trotz langjähriger kaufmännischer Tätigkeit Schwierigkeiten bereiten können, weshalb nachvollziehbar erscheint…
…in einem Ausmaß von S 72.804,-- objektiv verkürzt worden ist. Zu klären verbleibt die subjektive Tatseite: Festzuhalten ist vorerst, dass umsatzsteuerliche Begriffe wie Leistungsort, Steuerbarkeit einer Leistung, Rechnungsmerkmale und Ähnliches zwar einem steuerlichen Laien trotz langjähriger kaufmännischer Tätigkeit Schwierigkeiten bereiten können, weshalb nachvollziehbar erscheint…
…in einem Ausmaß von S 63.258,-- objektiv verkürzt worden ist. Zu klären verbleibt die subjektive Tatseite: Festzuhalten ist vorerst, dass umsatzsteuerliche Begriffe wie Leistungsort, Steuerbarkeit einer Leistung, Rechnungsmerkmale und Ähnliches zwar einem steuerlichen Laien trotz langjähriger kaufmännischer Tätigkeit Schwierigkeiten bereiten können, weshalb nachvollziehbar erscheint…
…in einem Ausmaß von S 89.692,-- objektiv verkürzt worden ist. Zu klären verbleibt die subjektive Tatseite: Festzuhalten ist vorerst, dass umsatzsteuerliche Begriffe wie Leistungsort, Steuerbarkeit einer Leistung, Rechnungsmerkmale und Ähnliches zwar einem steuerlichen Laien trotz langjähriger kaufmännischer Tätigkeit Schwierigkeiten bereiten können, weshalb nachvollziehbar erscheint…
Interessenten beauftragten K, zur Kenntnisnahme erhalten hat und er selbst der diesbezügliche Sachbearbeiter in der Kanzlei gewesen ist, bei welchem entsprechende Rückfragen eingegangen sind, die er auch alleine aufgrund seines Sachverhaltswissens beantworten konnte. Solches hat auch für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung betreffend September 1996 bzw…
… 3a Abs. 1a anzunehmen, wobei die Steuerbarkeit bei einer Entnahme oder Nutzung von Gegenständen davon abhängt, ob der Gegenstand den Arbeitgeber zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Im zweiten Fall - Überwiegen der Interessen des Arbeitgeber (Unternehmers) - liegt weder eine Leistung noch ein gleichzuhaltender Vorgang…
…Lieferung ist nur dann nach Art. 7 UStG 1994 steuerfrei, wenn neben der Warenbewegung (in einen anderen Mitgliedstaat) auch eine bestimmte Qualifikation des Abnehmers und daraus folgend die Steuerbarkeit des Erwerbes im Bestimmungsland feststeht. Die Befreiung setzt daher voraus, dass die Identität des Abnehmers nachgewiesen…
1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt; 2. der Eigenverbrauch…
…ausgerichtet und seien die Leistungen im Inland und Ausland erbracht worden. Daraus hätten sich - auch bei geleisteten Anzahlungen - in Bezug auf die Steuerbarkeit von Leistungen im Inland und die Höhe des Steuersatzes schwierige Abgrenzungsfragen ergeben. Je nach dem wo die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wurde hätten…
…eines steuerpflichtigen Leistungsaustausches. Auch die Tatsache, dass das rechnungslegende Unternehmen selbst daraus keinen Ertrag erzielt, sondern nur angelaufene Kosten weiterverrechnet, ändere an der Steuerbarkeit dieses Vorganges nichts. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sei das Entgelt, was wiederum alles sei, was der Empfänger aufwenden müsse, um eine…
…unterliegen. Die Steuerbarkeit werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt. Der Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung und der Fälligkeitstag der Umsatzsteuer aufgrund des Festsetzungsbescheides hätten keinen Einfluss auf die Entstehung des Abgabenanspruches…