…Anm. 16 zu § 198 und die dort angeführte Judikatur). Die Bemessungsgrundlage wird somit als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert (vgl. VwGH 24.1.2000, 95/17/0480). 7.) Die angefochtenen Bescheide enthalten aber keinen Zeitraum für den die Abgaben festgesetzt worden sind. Ebensowenig enthalten die Bescheide das…
…Anm. 16 zu § 198 und die dort angeführte Judikatur). Die Bemessungsgrundlage wird somit als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert (vgl. VwGH 24.1.2000, 95/17/0480). 7.) Die angefochtenen Bescheide enthalten aber keinen Zeitraum für den die Abgaben festgesetzt worden sind. Ebensowenig enthalten die Bescheide das…
…Anm. 16 zu § 198 und die dort angeführte Judikatur). Die Bemessungsgrundlage wird somit als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert (vgl. VwGH 24.1.2000, 95/17/0480). 7.) Die angefochtenen Bescheide enthalten aber keinen Zeitraum für den die Abgaben festgesetzt worden sind. Ebensowenig enthalten die Bescheide das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Schönherr & Schönherr Steuerberatungs- und Unternehmensberatungs GmbH, vom 18. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 14. Dezember 2006 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für die Jahre 2003 und 2004…
…2000, 2000/16/0118). Die formularmäßige Zusammenfassung mehrerer Abgabenbescheide - ggf. auf einem Vordruck - ist zulässig (VwGH 29.11.2000, 99/13/0225). Die essentiellen Spruchbestandteile sind jedoch für sich gesondert anzuführen (VwGH 17.2.2000, 99/16/0027; VwGH 26.1.1995, 94/16/0232…
…2000, 2000/16/0118). Die formularmäßige Zusammenfassung mehrerer Abgabenbescheide - ggf. auf einem Vordruck - ist zulässig (VwGH 29.11.2000, 99/13/0225). Die essentiellen Spruchbestandteile sind jedoch für sich gesondert anzuführen (VwGH 17.2.2000, 99/16/0027; VwGH 26.1.1995, 94/16/0232…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adresse, vom 27. Juni 2007 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 5. Juni 2007 betreffend die Lohnsteuer und den Dienstgeberbeitrag zum FLAF für 2003 bis 2006 sowie die Berufung vom 25…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. und 23. Bezirk betreffend Festsetzung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz für die Jahre 2001, 2002…
…sich widersprüchlich bzw. können verschiedene Spruchbestandteile nicht logisch nebeneinander bestehen, so belastet dies den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (vgl. z.B. VwGH 6.3.2013, 2010/04/0102) Der angefochtene Bescheid enthält u. a. folgende Spruchbestandteile: - Eine mit 5% der Bemessungsgrundlage ermittelte Abgabe gemäß § 19…
…herbeizuführen. Eine (etwaige) Richtigstellung von Fehlbuchungen bleibt ohne jeden Einfluss auf die Bescheidpositionen: Summe Umsatzsteuer, Gesamtbetrag der Vorsteuern und Zahllast (und damit auch der festgesetzten Umsatzsteuer) (Blatt 1 des Bescheides). Damit ist nach den oben wiedergegebenen rechtlichen Ausführungen kein Spruchbestandteil eines Abgabenbescheides, des Umsatzsteuerbescheides, mit…
…Vorschreibung (Anm. das sog. "Vorsoll") von - € 1.122,37 aktenwidrig ist oder nicht, kann auf sich beruhen, weil das Vorsoll nicht Spruchbestandteil eines Umsatzsteuerjahresbescheides (VwGH vom 24.9.2002, 2001/14/0203) und damit mit Berufung nicht anfechtbar ist. Wien, am 7. April 2006
…November 2004 als unbegründet ab und begründet dies im Wesentlichen damit, dass eine erklärungsgemäße Veranlagung erfolgt sei und das Vorsoll keinen Spruchbestandteil darstelle. Die Bw beantragt mit Schreiben vom 15. Dezember 2004 die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Das Finanzamt legt…
…den Zeitpunkt der Fälligkeit und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung zu enthalten hätten. Das Vorsoll sei jedoch nicht Spruchbestandteil und daher nicht mit Berufung anfechtbar. Hingewiesen werde jedoch darauf, dass eventuelle Guthaben auf Antrag bei der zuständigen Finanzkasse ausbezahlt oder überrechnet werden könnten. In seinem Vorlageantrag…
…festgesetzt ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Höhe diese Umsatzsteuer bereits durch Vorauszahlungen entrichtet worden sei. Das im Bescheid mit den Worten "bisher war vorgeschrieben" ebenfalls angeführte "Vorsoll" habe lediglich Informationscharakter und sei nicht Spruchbestandteil des Bescheides im Sinne des § 198 Abs. 2 BAO…
… 198 Abs. 2 BAO sei das "Vorsoll, also die Summe der laut Finanzkassa geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen", nicht Spruchbestandteil. Zur Überprüfung der Höhe des Vorsolls stehe die Möglichkeit zur Verfügung, bei der Finanzkassa gemäß § 216 BAO einen Abrechnungsbescheid zu beantragen. Nach Einbringung einer Berufung gegen diesen Bescheid…
…vom 11. Mai 2002 gegenüber Herrn S. auf Seiten der steuerlichen Vertretung in einem Telefonat abermals darauf hingeweisen wurde, dass das Vorsoll nicht Spruchbestandteil des Umsatzsteuerbescheides ist und dass es der "korrekte" Weg wäre, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen und dann allenfalls dagegen zu berufen. Der…
…den Zeitpunkt der Fälligkeit und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zu enthalten. Kein Spruchbestandteil des Einkommensteuernbescheides ist aber die Qualifikation eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart. Durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der genannten Einkünfte in einem Bescheid wird ein Abgabepflichtiger daher in seinen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vertreten durch Robert Kotrc Wirtschaftstreuhand Steuerberatung Gesellschaft m.b.H., 2734 Puchberg/Schneeberg, Kurpark 1, vom 12. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen vom 11. Juli 2003 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 7. Juni 2006 gegen die Abgabenbescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 24. Mai 2006 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) hinsichtlich des Kalenderjahres 2002 entschieden: Den Berufungen wird…
…ESt)), die Fälligkeit noch die Bemessungsgrundlagen hätten bei einem anderen Freibetrag lt. Freibetragsbescheid eine Änderung erfahren. Somit werden jedenfalls durch die Höhe des Freibetrages keinerlei zwingende Spruchbestandteile berührt (vgl. Dr. Christian Lenneis, Steuerfreier Betrag nach § 28 Abs 5 EStG 1988 Spruchbestandteil des Einkommensteuer- bzw. Feststellungsbescheides…