…besonders repräsentativ oder speziell auf die Wohnbedürfnisse abgestellt) für die Privatnutzung des Gesellschafters bestimmt seien, zur außerbetrieblichen Sphäre der Gesellschaft gehörten (kursiver Text vom Referenten hinzugefügt), sodass sie als verdeckte Ausschüttung an der Wurzel von vornherein nicht zum Betriebsvermögen zählen würden (beispielhafter Verweis auf VwGH…
…eine gesellschaftliche und keine betriebliche Veranlassung hat, ist somit nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen, sondern gehört zum steuerneutralen Vermögen und damit zur außerbetrieblichen Sphäre der Berufungswerberin (VwGH v. 20. Juni 2000, 98/15/0169, 0170). Die mangelnde Betriebsvermögenseigenschaft des Einfamilienhauses führt zu folgenden Auswirkungen bei der…
…zur außerbetrieblichen Sphäre einer Gesellschaft gehören. Werden Gebäude, die jederzeit im betrieblichen Geschehen durch Vermietung einsetzbar sind, zwar dem Gesellschafter vermietet, selbst bei einem zu niedrigen Mietzins, spricht dies in rechtlicher Hinsicht nicht gegen deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, sondern führt - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen…
…in der Regel fehlenden Interessengegensatz eindeutige und objektiv tragfähige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zwischen der steuerlich beachtlichen Sphäre der Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung zulassen. In abgabenrechtlichen Belangen sind an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Gesellschaft…
…Die verdeckten Ausschüttungen wurden der Gesellschafterin Christine G zugerechnet. Mit Berufungen vom 16. Juli 2003 wurde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2000, gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2001 und gegen den Kapitalertragsteuerbescheid 2000 Berufung erhoben und im wesentlichen ausgeführt: Der gegenständliche Körperschaftsteuerbescheid beziehe sich auf dem Betriebsprüfungsbericht vom 12…
…die Berufungswerberin an, dass die Kosten für die Errichtung des Gebäudes vor circa 20 Jahren zur Gänze aus dem versteuerten Einkommen der Familie Anteilsinhaber getragen worden seien. Das Gebäude sei von Beginn an der Privatsphäre und nicht der Sphäre der Gesellschaft zugeordnet worden. Diese Gestaltungsalternative…
…wurde von der Sparkasse zinsfrei gestundet und die Umsatzsteuer im Wege eines Überrechnungsantrages entrichtet. Die Wohnung hat eine Nutzfläche von 98,72 m² zuzüglich Balkon, Garage und Kellerabteil. Mit Hauptmietvertrag vom 31. Jänner 2003 wurde diese Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken an die Gesellschafterin Frau D…
…bestünde daher zum Todestage der Erblasserin, würde aber noch kein Forderungsrecht darstellen. Dieses habe erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 31.3.1994 und Fassung eines Gewinnausschüttungsbeschlusses entstehen können. Auf die Feststellung des Jahresabschlusses und den Ausschüttungsbeschluss hätte die Bw (Alleinerbin) mangels Gesellschafterstellung keinen Einfluss gehabt…
…> > > einer außerbetrieblichen und steuerneutralen Sphäre (siehe unten Pkt. 2.1 ff) der Kapitalgesellschaft oder > > > von vornherein dem Gesellschafter als sein wirtschaftliches Eigentum (siehe unten Pkt. 3.) zuordenbar sind und > > > bei Bejahung einer der beiden letzten Punkte…
…wonach das Risiko, das der Gesellschafter-Geschäftsführer im Falle der Übernahme einer Haftung trägt, der Gesellschafter-Sphäre zuzuordnen ist und damit kein Indiz für ein Unternehmerwagnis im Bereich der Geschäftsführertätigkeit darstellt (vgl. ua VwGH 30.10.2003, 2003/15/0072). Die Berufung war daher in…
…im Falle der Übertragung des verlusterzeugenden Betriebes nicht auf den Betriebserwerber übergeht (vgl. Büsser, in: Hofstätter/ Reichel, Die Einkommensteuer, § 18 Abs. 6 und 7, Tz 7.1), sieht § 10 UmgrStG somit den Übergang steuerlicher Verlustvorträge von der Sphäre der Gesellschaft in jene der Gesellschafter als…
…13). 1995 | Jahresverlust laut G+V | -270.741,64 S | abzüglich Anteil der stillen Gesellschafterin | -204.625,32 S | Verlust laut Bw. | -475.366,96 S | nicht betrieblich veranlasster Aufwand | + 621.540,37 S | Miete PZ…
…findet sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Bilanz der Bw.. Es war daher nicht notwendig, die Angemessenheit der Entlohnung von F zu überprüfen, weil die Wohnung nicht der betrieblichen Sphäre der Bw. zuzurechnen war. Ein derartiger Vorteil wäre einem Gesellschaftsfremden nicht eingeräumt worden…
…Werkvertrag für die Gesellschaft tätig. Das Werkvertragshonorar beträgt S 5.000,- p.m. zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Weiters wird ihm ein Firmenauto zur Verfügung gestellt. Er ist an keine fixe Arbeitszeit gebunden. Er muss jedoch jeden Tag zumindest telefonisch für 2 Stunden innerhalb der Geschäftszeit für…
… 2). Nachdem die Sphäre der Personengesellschaft - wie oben dargelegt - umsatzsteuerlich von der Sphäre des Gesellschafters zu trennen ist, können Vorleistungen an den Gesellschafter nicht der Gesellschaft zugerechnet werden, Der Umstand, dass ein Vergütungsanspruch nach § 2 EnAVG betriebsbezogen ist führt bei Vorliegen mehrerer Betriebe im Rahmen…
…gewählt. Bei der Körperschaft ist daher der Anschaffungs-Herstellungsvorgang aus der einkunftsrelevanten Sphäre auszuscheiden (keine Abschreibung, keine Investitionsbegünstigung, insoweit keine Unternehmersphäre im Sinne des UStG 1994). Auf Seite des Vorteilsempfängers liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe eines angemessenen Nutzungsentgeltes vor." 2) Verrechnungskonto Gesellschafter N.N…
…von der Sphäre des Schuldners unabhängig sind. Den Gewinnbeteiligten tangiert es sehr wohl, ob und inwieweit sein Schuldner im Rahmen seines unternehmerischen Wirkens erfolgreich ist. Neben der Gewinnbeteiligung sind im Rahmen von Genussscheinverhältnissen auch Beteiligungen am Liquidationserlös möglich. (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften…
…von der Sphäre des Schuldners unabhängig sind. Den Gewinnbeteiligten tangiert es sehr wohl, ob und inwieweit sein Schuldner im Rahmen seines unternehmerischen Wirkens erfolgreich ist. Neben der Gewinnbeteiligung sind im Rahmen von Genussscheinverhältnissen auch Beteiligungen am Liquidationserlös möglich. (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften…
…von der Sphäre des Schuldners unabhängig sind. Den Gewinnbeteiligten tangiert es sehr wohl, ob und inwieweit sein Schuldner im Rahmen seines unternehmerischen Wirkens erfolgreich ist. Neben der Gewinnbeteiligung sind im Rahmen von Genussscheinverhältnissen auch Beteiligungen am Liquidationserlös möglich. (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften…
…von der Sphäre des Schuldners unabhängig sind. Den Gewinnbeteiligten tangiert es sehr wohl, ob und inwieweit sein Schuldner im Rahmen seines unternehmerischen Wirkens erfolgreich ist. Neben der Gewinnbeteiligung sind im Rahmen von Genussscheinverhältnissen auch Beteiligungen am Liquidationserlös möglich. (Krejci/van Husen, Genussrechte, Gesellschafterähnlichkeit, stille Gesellschaften…