…4 Z 5 lit. d und e des österreichischen EStG 1988 aufgenommen wurde, war die in Rede stehende Spende weder als Betriebsausgabe noch als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Im Erkenntnis vom 23.10.1997, 96/15/0234 hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei Anwendung des Progressionsvorbehalts…
…Rangsordnungsgebühr in Höhe von S 450.000,00 im Jahr 1999 durch die BP nicht zu Recht erfolgt ist. c) Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung muss der Abgabenpflichtige die als Betriebsausgaben geltend gemachten Aufwendungen grundsätzlich über Verlangen der Abgabenbehörde nach Art und Umfang nachweisen oder…
…dass die Abgabenbehörde derartige Aufwendungen nicht anzuerkennen hat. Damit besteht für den BW bei der gegenständlichen Sachlage schon aus diesem Grunde keine Möglichkeit derartige Trinkgelder und Spenden als Betriebsausgaben geltend zu machen. Den Überlegungen des BW, dass derartige Ausgaben auch im Wege der Glaubhaftmachung geltend…
…der Betriebsausgabenabzug von derartigen Spenden gemäß § 4 Abs 4 Z 5 EStG 1988 auf 10% des Vorjahresgewinnes begrenzt. Da der Bw im Jahr 1999 keinen Gewinn erzielt hat, kann er im Jahr 2000 keine derartigen Spenden als Betriebsausgaben absetzen. Wohl aber kann die ggstdl Spende…
…200 Abs. 2 BAO für endgültig und führte als Begründung für die Versagung der Anerkennung der bisher geltend gemachten Verluste aus Gewerbebetrieb ins Treffen, von der Annahme, dass der Bw. den Weg über Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewählt habe, weil Sponsorverträge grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben (§ 20…
…April 2005, mit welchem zahlreiche Mängel der Buchhaltung in Form von fehlerhaften Buchungen, Doppelverbuchungen, Verbuchung von Privataufwendungen als Betriebsausgaben usw. unter insgesamt 25 Textziffern festgestellt und aufgelistet wurden, hätten dem Bw. ebenfalls ab Ende April 2005 bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt Zweifel an der Qualifikation…
…Der Spruch des Bescheides ist daher rechtswidrig. Weiters führte der Bw aus: Der nur acht Arbeitstage vor Auslaufen der Antragsfrist vom Bundesministerium für Finanzen veröffentliche Erlass zur "Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgabe und Sonderausgabe" (BMF-010203/0327-VI6/2009) sieht in Abschnitt 8.1.2…
…Antrag auf Zeugeneinvernahme von F.W. sowie N.Z. im Rahmen einer Verhandlung vor dem Senat wurde vom Senat daher abgewiesen. Zusammenhang Zahlung der 'Provisionen' und Aufträge Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Zahlung als Betriebsausgabe gem. § 4 Abs. 4 EStG 1988 i.V…
…abzugsfähige Spenden aus Sicht der Gesetzes- und der Verwaltungspraxis, SWK 2002/31). Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Auf Grund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs 4 Z 5 und 6 EStG 1988 genannten Einrichtungen betraglich limitiert als Betriebsausgaben…
…169,01 als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen war. 2) Spende für Hochwasseropfer Mit Artikel 7 des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetzes 2002, BGBl. I Nr. 155/2002 (HWG 2002), wurde durch Anfügung der Z. 9 zu § 4 Abs. 4 EStG 1988 (Betriebsausgaben)…
…Journalisten und Journalistenpresseausweis sind daher nicht als Spenden an die XXX absetzbar. Es ergeht die Entscheidung: Das Berufungsbegehren - die Ausgaben aus der ehrenamtlichen journalistischen Tätigkeit als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben/Verlustvortrag oder Spenden Einkommensteuer mindernd zu berücksichtigen - wird abgewiesen. 2.3.3. -Freiwillige Krankenversicherungsprämien als Betriebsausgaben…
…einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass vom Bw. Zahlungen an die Hochschule als Betriebsausgaben abgesetzt worden seien. Für derartige Spenden sei von der Hochschule ein eigenes Konto mit der Nummer 212373 eingerichtet worden, um eine Unterscheidung zu zweckgewidmeten Kirchenbeiträgen zu schaffen. Kirchenbeiträge könnten nämlich auch…
…6 EStG in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung vorgesehen. Nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG sind Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung bestimmter Forschungs- oder Lehraufgaben an folgende Einrichtungen als Betriebsausgaben abzugsfähig: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten…
…und Belege wie folgt vor: Die Zahlung der Versicherungsprämie von 358,08 € wurde durch eine Bestätigung der Versicherung nachgewiesen. Zum als Spenden geltend gemachten Betrag wurden folgende Zahlungen im Jahr 2008 aufgelistet und nachgewiesen: Mitgliedsbeitrag Verband der Chemielehrer Österreichs VCÖ: 27.50 € SOS…
…abzuschreiben. 6) Die Spenden werden als Betriebsausgabe nicht anerkannt. 7) Rechnung Fa. C. mit Umsatzsteuer 5.727,2 davon 20% USt= 1.145,44 8) Aktivierung von einem Bild im Wert von 900,-- Euro ND 20 Jahre 2002 9) Ein Erlös wurde als Aufwand erfasst…
…ÖStZ 1993, 339). Nun können Spenden bei Politikern unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sein, und zwar dann, wenn der Werbecharkter der Spende den Repräsentationscharakter eindeutig überwiegt. "Nach der Verwaltungspraxis sind Pokale und gleichartige Sachspenden von politischen Funktionären, soferne sie die Namensaufschrift des Spenders…
…tatsächlich ein Eintrittsgeld oder seien sie doch mehr eine Spende? Für die Spende spreche dann doch, dass die Spender diese Zahlung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen könnten. Damit sei auch diese Hebelwirkung nicht gegeben, die bedeute, dass das was beim einen eine Betriebsausgabe sei…
…Spenden seien freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Bezüglich der Nichtabzugsfähigkeit der "Aktien Power" Aufwendungen werde auf den Punkt Dekor und Geschenke (Anmerkung Referent: gemeint wohl der Punkt Beiträge und Gebühren) verwiesen. Kürzung Betriebsausgaben: 2007: €…
…193,74 €, Fortbildungskosten: 129,20 €; sonstige Werbungskosten: 218,32 €) als Werbungskosten iZm. mit einer nichtselbständigen Tätigkeit und Ausgaben als Betriebsausgaben iZm. einer selbständigen Tätigkeit (Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld: 154,32 €, Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder: 529,89 €, übrige und…
…4 Z 5 EStG 1988 zu erfolgen. Eine Anerkennung der entsprechenden Spende als Sonderausgaben war daher - wie bereits in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes ausgeführt - nicht möglich. Der Berufungswerber erhob im Zusammenhang mit diesem Berufungspunkt in seinem Vorlageantrag auch keine weiteren Einwendungen mehr. Er wehrte sich…