…Beides hängt letztendlich von der tatsächlichen Einlagedauer ab. Da die Sparbriefe seitens der Kunden jederzeit gekündigt werden können, liegt eine Verpflichtung zur Zahlung von höheren Zinsen in Abhängigkeit der Veranlagungsdauer aus der Sicht des Bilanzstichtages noch nicht vor. Nach Ansicht der Bp waren daher die…
…die Zurverfügungstellung von Kapital nach dem 31. Dezember 1983 anzusehen sind. Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1983 entfallende Zinsertrag nach folgender…
…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…
…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…
…seien nur mit Vollnarkose und auswärts durchführbar. Dafür seien außerhalb der Versicherung Gelder notwendig. Durch die Rückzahlung des Firmenkredites würden alle Reserven verbraucht, die der Bw. für die Pension angelegt hätte (Sparbriefe, Lebensversicherungen, finanzielle Hilfe durch Verwandschaft). Ferner sei der Bw. von der Annahme ausgegangen…
…einem früheren Bescheid mit stattgebender Entscheidung übernommen. Zur Herkunft des Geldes sei zu sagen, dass es aus einer Erbschaft stamme und in Österreich Erbschaftssteuer entrichtet wurde. Er habe das Geld am Tage der Auflösung der Sparbriefe, am 13. Juni 2000, bei der P.S.K.…
…Februar 2010 mit, dass die im Jahr 2007 in Deutschland bezogenen Kapitalerträge tatsächlich 16.376,07 € betragen haben. Den beigelegten Zinsbescheinigungen zufolge habe es sich dabei um Zinsen aus Sparbriefen, Giroeinlagen und Spareinlagen bei der Bank1 und der Bank2 gehandelt. Von diesen Kapitalerträgen seien…
…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…
…der Ermittlung des zeitanteiligen Kapitalertrages die Aussage, dass keine Bedenken bestünden, den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers unter sinngemäßer Anwendung jener Formel zu ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KESt-Satz von 10…
…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…
…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…
…Kapitalerträge bei vorzeitigen Veräußerungen nur aus, dass "keine Bedenken" bestehen würden, den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers "unter sinngemäßer Anwendung" jener Formel zu ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KeSt-Satz von zehn…
…Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) zu berücksichtigen und mit einem besonderen Steuersatz von 25 % zu versteuern. Geldeinlagen bei Kreditinstituten iSd § 93 Abs. 2 Z 3 lit. a EStG sind insbesondere Spareinlagen zu Sparbüchern (einschließlich Prämiensparbücher, Sparbriefe sowie Kapitalsparbücher; Jakom/Marschner, EStG, 2009, § 93 Rz 29). …
…oder zur Verwaltung aufgenommene Gelder, für deren Verlust sie das wirtschaftliche Risiko tragen. Zu den Geldeinlagen bei Banken zählen somit ua. die Spareinlagen, Sparbücher, einschließlich Prämiensparbücher, Sparbriefe sowie Kapitalsparbücher (Doralt/ Kirchmayr in Doralt, EStG8, Tz. 38 zu § 93, 2004). Die Kapitalertragsteuer beträgt nach § 95 Abs…
… 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG in Betracht kommt. Nach der derzeit vorliegenden Aktenlage bestanden neben einem lfd. Konto und einem Sparkonto, Sparbriefe, Teilschuldverschreibungen und öffentliche Pfandbriefe. Die letzten drei sind Forderungswertpapiere im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG und kann für sie - wie auch…
…B. Kontokorrent-, Spar-, Festgeld-, Währungs-, Ausländer-, DM-, Darlehenskonten, Sparbriefe, Depots, Schließfächer, Verwahrstücke), die auf den Namen des Beschuldigten lauten oder lauteten oder über die der Beschuldigte allein oder gemeinsam verfügungsberechtigt, bevollmächtigt oder zeichnungsberechtigt ist oder war, für den Zeitraum vom 1. Jänner 1991 bis 31…
…zuerst das Darlehen und dann die Zinsen zu bezahlen. In den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 4615) werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern die Früchte des hingegebenen Kapitals erst am Ende der Laufzeit zufließen. Die Erfahrung des täglichen Lebens zeige darüber hinaus sehr…
…Unterlagen vorgelegt worden, die in deren Zusammenstellung nicht aufgeschienen seien. Der Bw. nannte diesbezüglich den Sparbrief Nr. 6 und führte weiters aus, dass dieser aus dem Jahr 1983 stammte und im Jahre 1991 in Höhe von nahezu ATS 600.000,-- aufgelöst worden sei. Die Darstellung…
…den Folgejahren zur Verfügung gestanden hätten, da dieser (der BP) vorgelegte Unterlagen nicht in deren Zusammenstellung aufschienen - der Bw. führte diesbezüglich den Sparbrief Nr. 6 ,der laut seinen Angaben im Jahre 1991 in Höhe von fast ATS 600.000,-- aufgelöst wurde, an - ist zu entgegnen…
…zum vereinbarten Jahreszinssatz entspricht, sondern einen um einen Abschlag verminderten Betrag, welcher aus einer in der Vermögensparkunde abgedruckten Tabelle zu entnehmen ist ("Tabellenwerte"). Das BWG erwähnt den so genannten Sparbrief (dieser entspricht der hier berufungsgegenständlichen Vermögenspareinlage) im § 31 Abs. 2 BWG und im § 32 Abs…