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74 Treffer1625 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…Beides hängt letztendlich von der tatsächlichen Einlagedauer ab. Da die Sparbriefe seitens der Kunden jederzeit gekündigt werden können, liegt eine Verpflichtung zur Zahlung von höheren Zinsen in Abhängigkeit der Veranlagungsdauer aus der Sicht des Bilanzstichtages noch nicht vor. Nach Ansicht der Bp waren daher die…

EStR 2000 Rz 771029.2.3 Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerabzuges
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bzw. bei unterjähriger voller Auszahlung der Einlage im Auszahlungszeitpunkt vorgenommen (§ 32 Abs. 5 BWG). Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern unterliegen der Abschluss und damit der Zuflusszeitpunkt der Zinsen der zivilrechtlichen Vereinbarung. Im Regelfall erlangt der Anleger jedoch im Zeitpunkt des Endes der Laufzeit bzw…

UFSW RV/2000-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010Teil 2/2

…die Zurverfügungstellung von Kapital nach dem 31. Dezember 1983 anzusehen sind. Bei Zinserträgen aus Spareinlagen sowie aus Sichteinlagen wird es dabei zu keinen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern errechnet sich der auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1983 entfallende Zinsertrag nach folgender…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…

UFSW RV/4744-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 2/2

…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Gemäß § 72 GMSG umfasst das "Einlagenkonto" Geschäfts-, Giro-, Spar- und Terminkonten sowie Konten, die durch Einlagenzertifikate, Sparbriefe, Investmentzertifikate, Schuldtitel oder vergleichbare Instrumente verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit geführt werden (vgl. zur Abgrenzung zum Finanzvermögen iSd § 60…

UFSL RV/0163-L/11Behauptete persönliche und sachliche Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2013

…seien nur mit Vollnarkose und auswärts durchführbar. Dafür seien außerhalb der Versicherung Gelder notwendig. Durch die Rückzahlung des Firmenkredites würden alle Reserven verbraucht, die der Bw. für die Pension angelegt hätte (Sparbriefe, Lebensversicherungen, finanzielle Hilfe durch Verwandschaft). Ferner sei der Bw. von der Annahme ausgegangen…

UFSW RV/1801-W/02Rückzahlung von Kapitalertragsteuer bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…einem früheren Bescheid mit stattgebender Entscheidung übernommen. Zur Herkunft des Geldes sei zu sagen, dass es aus einer Erbschaft stamme und in Österreich Erbschaftssteuer entrichtet wurde. Er habe das Geld am Tage der Auflösung der Sparbriefe, am 13. Juni 2000, bei der P.S.K.…

EStR 2000 Rz 4610–461913.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…wenn vereinbart wird, die Ansprüche in ein neues Darlehen umzuwandeln (VwGH 11.12.1990, 89/14/0040). Rz 4615: Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern liegen die Früchte des hingegebenen Kapitals im Unterschiedsbetrag zwischen der geleisteten Einlage und dem am Ende der Laufzeit zurückerhaltenen (höheren…

EAS 656Devisentermingeschäfte mit spanischen Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/6-IV/4/9512.06.1995

…RL ohne Bedeutung sein, ob sie vom Schuldner oder von einem Dritten entrichtet werden. Diese Regelung gilt gemäß Abschn. 67 Abs. 2 der ESt-RL im übrigen auch für die kalkulatorischen Zinsen im Fall von Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen, Festgeldern und Nullanleihen. 12. Juni 1995 Für…

UFSI RV/0578-I/10Veranlagung einer in Österreich ansässigen Pensionistin mit deutschen Zinseinkünften und deutschen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2011

…Februar 2010 mit, dass die im Jahr 2007 in Deutschland bezogenen Kapitalerträge tatsächlich 16.376,07 € betragen haben. Den beigelegten Zinsbescheinigungen zufolge habe es sich dabei um Zinsen aus Sparbriefen, Giroeinlagen und Spareinlagen bei der Bank1 und der Bank2 gehandelt. Von diesen Kapitalerträgen seien…

UFSW RV/2028-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/2

…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…

UFSS RV/0129-S/03Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen beim Erwerb von Nulllkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2005Teil 2/2

…der Ermittlung des zeitanteiligen Kapitalertrages die Aussage, dass keine Bedenken bestünden, den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers unter sinngemäßer Anwendung jener Formel zu ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KESt-Satz von 10…

UFSW RV/4684-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003Teil 2/2

…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 2/2

…die mit 31.12.1992 abgeschlossen werden, besteht erst für die Kapitalerträge aus Abschlüssen nach dem 31.12.1992 eine Abzugspflicht von 22%. Bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern kann der auf die Zeit ab dem 1.1.1993 anfallende Kapitalertrag einfachheitshalber nach folgender Formel…

UFSI RV/0127-I/021. Finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit für Kapitalertragsteuer 2. KESt-Pflicht bei Depotentnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2003Teil 2/2

…Kapitalerträge bei vorzeitigen Veräußerungen nur aus, dass "keine Bedenken" bestehen würden, den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers "unter sinngemäßer Anwendung" jener Formel zu ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KeSt-Satz von zehn…

BFG RV/5300009/20171. Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden auf Stellung eines Bankauskunftsersuchens nach § 99 Abs. 6 FinStrG; 2. Abweisung des Beschwerde eines davon teilweise betroffenen Vereines als unbegründet, im Übrigen Zurückweisung der Beschwerde mangels Aktivlegitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2018

…je Sparbuch überwiesen wurden. Am 7. Mai 2012 seien 5 [weitere]Sparbücher angelegt und Beträge aus dem Lottogewinn auf diese einbezahlt worden. Bei den oben genannten Kontonummern handelt es sich sämtlich um Sparbücher / Sparbriefe, die aus dem angeführten Lottogewinn „bestückt" worden seien. Der Übergang des…

UFSI RV/0315-I/09Werbungskostenabzug bei im Ausland bezogenen Einkünften aus Kapitalerträgen (Zinsen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…Einkommen (§ 2 Abs. 2 EStG) zu berücksichtigen und mit einem besonderen Steuersatz von 25 % zu versteuern. Geldeinlagen bei Kreditinstituten iSd § 93 Abs. 2 Z 3 lit. a EStG sind insbesondere Spareinlagen zu Sparbüchern (einschließlich Prämiensparbücher, Sparbriefe sowie Kapitalsparbücher; Jakom/Marschner, EStG, 2009, § 93 Rz 29). …

UFSI RV/0108-I/06Begehrte KESt-Rückerstattung in Höhe der Inflation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2007

…oder zur Verwaltung aufgenommene Gelder, für deren Verlust sie das wirtschaftliche Risiko tragen. Zu den Geldeinlagen bei Banken zählen somit ua. die Spareinlagen, Sparbücher, einschließlich Prämiensparbücher, Sparbriefe sowie Kapitalsparbücher (Doralt/ Kirchmayr in Doralt, EStG8, Tz. 38 zu § 93, 2004). Die Kapitalertragsteuer beträgt nach § 95 Abs…

UFSG RV/0107-G/031.) Österreichische Erbschaftssteuerpflicht 2.) § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 für ausländisches Kapitalvermögen 3.) Begünstigter Steuersatz nach § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG 1955 auch für deutschen gemeinnützigen Verein?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2007

… 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG in Betracht kommt. Nach der derzeit vorliegenden Aktenlage bestanden neben einem lfd. Konto und einem Sparkonto, Sparbriefe, Teilschuldverschreibungen und öffentliche Pfandbriefe. Die letzten drei sind Forderungswertpapiere im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG und kann für sie - wie auch…