…geschaffen, um Betrug bzw. Beteiligungen an einem Betrug möglichst zu verhindern. Die Bw. habe sich dabei einerseits an den allgemeinen Vorgaben eines ordentlichen Kaufmanns gehalten, andererseits Branchenübliches beachtet. Diese Punkte seien von der Bw. nicht nur im konkreten Fall sondern allgemein bei allen neuen Geschäftsbeziehungen…
…Seite 2). Dies zeige, dass die Bw. auch hier mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gehandelt habe. Da eine weitere Besicherung des Handelsgeschäftes auf Grund der Vereinbarung, dass eine Lieferung nur nach Vorauszahlung erfolge könnte, nicht mehr notwendig gewesen sei, habe es auch keinen…
…17. Um besondere Sorgfalt bei einem bestimmten Unternehmer bzw. bei einem bestimmten Umsatz walten zu lassen, sei es nicht notwendig, dies gleichzeitig auch bei allen anderen Umsätzen des Unternehmens vorzunehmen, wie dies von der Großbetriebsprüfung behauptet werde. Richtigerweise werde ein ordentlicher Kaufmann dann auch unterscheiden…
…bei dem die Vorsteuer nicht anerkannt werde. Der VwGH wie auch der EuGH würden für die Aberkennung der Vorsteuer das Vorliegen von Verdachtsmomenten verlangen, die aber nicht hinsichtlich einzelner Geschäfte sondern lediglich hinsichtlich des Lieferanten gegeben seien. Die Bw. habe dabei umfangreich und genauestens dokumentiert…
…nicht von der notwendigen Sorgfalt als ordentlicher Kaufmann im Handel mit für Mehrwertsteuerbetrug anfälliger Ware befreien konnte, der Einkäufer der Bw., der die Gesellschafter-Geschäftsführerin der Vorlieferantin bereits aus der Zeit vor den Geschäften kannte und auch den Namen des ausländischen Abnehmers von der Vorlieferantin…
…der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nachgekommen. Sämtliche geforderten Aufzeichnungen seien dokumentiert und alle von der VO geforderten Angaben aufgezeichnet worden. Auch die UID-Nummer sei abgefragt und buchmäßig nachgewiesen worden. Die Abgabenbehörde anerkenne die Empfangsbestätigungen der ungarischen Abnehmer nicht, da das äußere Erscheinungsbild des Nachweises…
…mangelnde Sorgfalt bzw. Schlechtgläubigkeit vorzuwerfen. Der Bw. habe in seinem Schreiben vom 1. April 2004 betreffend das Ersuchen um Ergänzung vom 3. März 2004 ausgeführt, warum der Bw. bei der Abwicklung des Geschäfts die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eingehalten habe. Auf diesbezügliches Vorbringen des Bw…
…Lieferung die Steuerbefreiung trotz fehlender Voraussetzungen belassen, wenn er bei Beachtung der einem ordentlichen Kaufmann obliegenden Sorgfalt die unrichtigen Angaben des Abnehmers nicht erkennen konnte. Herr A***** hat sowohl am 06.07.2010 als auch am 26.07.2010, also kurz vor den durchgeführten Lieferungen…
…es bei der Steuerfreiheit der Lieferung, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vorliegen und dies auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der…
…übrige Gemeinschaftsgebiet befördert wird), zu beachten hat, um der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Genüge zu tun (vgl. Ruppe/Achatz, Art. 7 BMR Tz 36)). Dazu kommt, dass der Abholende der gegenständlichen Fahrzeuge, Herr L, kein Organ des Abnehmers, der Firma J, ist (gemäß den vom…
Wir haben die Identität des Abholenden festgehalten, selbst wenn unrichtige Angaben des Abnehmers vorlägen, konnte man diese trotz Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen. Beweis: wie bisher. Erst am 4.12.2009 (Freitagnachmittag) war es unserem Vertreter nach wiederholten Versuchen möglich, Akteneinsicht zu…
…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte (vgl. Ruppe, UStG³, Art 7 BMR, Tz 27-29). Diese Regelung steht im Einklang mit den Vorgaben des Art…
…die besage, dass - wenn ein Unternehmer auf dem Binnenmarkt auftrete und ihm seine Geschäftspartner mit einer UID-Nummer gegenüberträten - er von der Richtigkeit der Angaben des Geschäftspartners ausgehen könne, sofern er mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gehandelt habe. Innerstaatlich sei zwar eine solche Vertrauensschutzregel…
…vor und wurde zudem bei der Abwicklung der betreffenden Geschäfte seitens der GmbH nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgegangen. Aus diesem Grund stellt sich auch nicht die Frage des Vertrauensschutzes. Insgesamt gesehen waren somit weder der strittige Vorsteuerabzug noch die Steuerfreiheit der strittigen…
…Geschäftspartner nicht von seiner Verpflichtung, das Vorliegen der vom UStG geforderten Rechnungsmerkmale mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu überprüfen, wobei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Prüfung, ob die auf der Rechnung angeführte Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher er seine…
…Dafürhalten des Berufungssenates durch die Angabe einer UID-Nummer nicht saniert. Darüber hinaus entbindet die Tatsache, dass das Finanzamt eine UID-Nummer antragsgemäß vergibt, den Geschäftspartner aber auch nicht von seiner Verpflichtung, das Vorliegen der vom UStG geforderten Rechnungsmerkmale mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns…
…ausreichend dokumentiert. Dass sich die Bw. entsprechend der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes über die Richtigkeit der Angaben im Firmenbuch zu überzeugen gehabt hätte, wäre nicht als ausreichender Grund für die Nichtanerkennung des Vorsteuerabzuges anzusehen, weil die Angabe der Firmenbuchnummer zur eindeutigen Identifizierung der Fa. A…
…Im Verfahren wegen Inanspruchnahme der wegen der unrichtigen Angaben entgangenen Steuer iSd Art 7 Abs. 4 BM-Reg sei zunächst argumentiert worden, die V-GmbH habe nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt, daher sei nicht der Bw. sondern diese gem Art 7 Abs…
…unterliegenden steuerpflichtigen Inlandsumsatz auszugehen. Die Vertrauensschutzregelung des UStG könne nicht zum Tragen kommen, da bei der Abwicklung der Geschäfte seitens der Firmenverantwortlichen der GmbH nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgegangen worden sei. Die Vorsteuern aus den Geschäften mit der Fa. W seien daher…
…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. …