…14 Abs. 1 UStG 1994 zu ermitteln. Zu klären bleibt jedoch die Frage, ob die Behandlung der Sonderklassepatienten mit der Ordination des Bw. - wie das Finanzamt meint - einen einheitlichen Betrieb bildet. Mit Erkenntnis vom 22.4.1980, 0718/80, entschied der Verwaltungsgerichtshof die Frage, ob…
…nicht die Qualifikation eines einheitlichen Betriebes verschaffen. Da die Behandlung von Sonderklassepatienten im Krankenhaus im Rahmen der Erfüllung des Dienstvertrages mit dem Krankenhausträger mit den Betriebsmitteln des Krankenhauses erfolge, sei sie sachverhaltsbezogen (unter Ausklammerung der gesetzlichen Fiktion) dem Dienstverhältnis des Arztes zuzuordnen. Als entscheidungswesentlich halte…
…Sonderklasse an der Krankenanstalt nach Ansicht der Berufungsbehörde keinen Betrieb des Bw. dar. Das Einstellen (Beenden) der Behandlung von Sonderklassepatienten im Zuge der Pensionierung zieht aus diesem Grunde keine Betriebsaufgabe nach sich. Daher sind auch die Bestimmungen des § 24 EStG 1988 sowie des § 37 Abs…
…medizinischen LeiterInnen gemäß § 41 Tiroler Krankenanstaltengesetz 1957 in der Fassung LGBL Nr. 70/2010 (abgekürzt "Tir KAG") verrechnet werden. Gleichzeitig stimmen die Sonderklassepatienten einer Weitergabe ihrer Daten an die gemeinsame Verrechnungsstelle gemäß § 41 Abs. 8 Tir KAG sowie an ihre Privat- bzw. Zusatzversicherung zur Abrechnung…
…Richtigkeit der Durchführung hin überwacht. Im Rahmen der Intensivtherapie werden die Sonderklassepatienten ebenfalls mitbetreut - aber auch intensivmedizinisch die eingeleiteten Therapiemaßnahmen fortgeführt bzw. korrigiert. Im Rahmen der Schmerztherapie werden laufend Schmerzpumpen kontrolliert und notfalls verändert. Es muss noch darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Überwachung der…
…diese Form der Abrechnung gewährleistet, dass jede/jeder an der Behandlung eines Sonderklassepatienten beteiligte Ärztin/Arzt (vom Primar bis zu den nachgeordneten Ärztinnen oder Ärzten des ärztlichen Dienstes) nur den um den anteiligen "Hausanteil" (anteilige Betriebsausgaben) gekürzten Honoraranteil ausbezahlt bekäme. Dies werde auch der tatsächlichen…
…die ohne die Sonderklassebehandlung zu befürchten gewesen wären. Der aus Sicht der Bw. verständliche Wunsch auf Behandlung durch ihren langjährig behandelnden Facharzt, der Eingriffe nur in einem Privatkrankenhaus und damit an Sonderklassepatienten durchführt, stellt keinen triftigen medizinischen Grund dar. Nach den Bestimmungen des § 34 Abs…
…1039-L/07). Dies werde auch der tatsächlichen Gestaltung der Dinge gerecht, weil die nachgeordneten Ärztinnen oder Ärzte, indem sie für die Sonderklassepatienten tätig würden, Einrichtungen der Krankenanstalt in Anspruch nähmen. Ihre ärztlichen Leistungen seien mit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen untrennbar verbunden. Der Festlegung der…
…dass jede/jeder an der Behandlung eines Sonderklassepatienten beteiligte Ärztin/Arzt (vom Primar bis zu den nachgeordneten Ärztinnen oder Ärzten des ärztlichen Dienstes) nur den um den anteiligen "Hausanteil" (anteilige Betriebsausgaben) gekürzten Honoraranteil ausbezahlt bekommt. Diese Sichtweise wird aber auch der tatsächlichen Gestaltung der Dinge…
…UFS 09.01.2004, RV0578-L/03, und UFS 03.03.2003, RV/1621-L/02) stellt auch die Beendigung der Behandlung von Sonderklassepatienten im Krankenhaus mangels Vorliegens eines betrieblichen Produktions- und Organisationskomplexes keine Betriebsaufgabe dar, weshalb die Bestimmungen des § 24 (Übergangsgewinnermittlung) und § 37 Abs…
…mußte der Berufungswerber in Kauf nehmen, dass Dr. K ausschließlich Sonderklassepatienten behandelt und die entsprechenden Zusatzkosten und Arzthonorare tragen. Hätte er sich gegen die in Streit stehende Behandlung entschieden, wäre sein weiteres Leben durch eine schwere und andauernde gesundheitliche Gefährdung gekennzeichnet gewesen. Unter den geschilderten…
…auch Umsatzsteuer) der Sondergebühren ist eine Anlassgesetzgebung. Der VwGH hat in Erkenntnissen des Jahres 1984 entschieden, dass die Behandlung von Sonderklassepatienten als eine im Rahmen des Dienstverhältnisses entfaltende Tätigkeit des Arztes anzusehen ist. Diese Erkenntnisse waren ausschlaggebend dafür, einen Ausnahmetatbestand für die Sondergebühren zu schaffen…
…Sonderklasse möglich war, relativ rasch nach dem Erkennen der Krankheit einen Operationstermin zu bekommen. Der Berufungswerber übersieht hierbei aber, dass es sich bei Sonderklassepatienten um keine Patienten handelt, die eine bessere medizinische Behandlung genießen. Sonderklassepatienten genießen üblicherweise die Vorzüge von Einzel- bzw. Doppelzimmer, erweiterte Menüauswahl…
…zwischen Wohnung und Krankenhaus seien zugleich durch das Dienstverhältnis zum Krankenhaus inklusive der im Rahmen des Dienstvertrages zugeordneten selbständigen Tätigkeit der Behandlung von Sonderklassepatienten und der betrieblichen Tätigkeit der Ordination veranlasst. Die Hälfte der Kilometerleistungen für Fahrten zwischen Wohnsitz und Beschäftigungsort seien dem aus dem…
…Im Endeffekt ist aber auch durch diese Form der Abrechnung gewährleistet, dass jeder an der Behandlung eines Sonderklassepatienten beteiligte Arzt (vom Primar bis zu den nachgeordneten Ärzten) nur den um den anteiligen Hausrücklass (anteilige Betriebsausgaben!) gekürzten Honoraranteil ausbezahlt bekommt und dieser auch auf der der…
…und erhielt die Honorare für die Betreuung der Privatpatienten auch für Zeiten seiner Abwesenheit. Durch die Behandlung der Sonderklassepatienten erwuchsen ihm keine Fahrtkosten. Hinsichtlich der in den Einnahmen/Ausgabenrechnungen der Streitjahre geltend gemachten Beträge wurden keinerlei Anhaltspunkte bekannt gegeben, wie die Beträge ermittelt worden sind…
…dass der Oberste Gerichtshof im angesprochenen Urteil lediglich erkannt hat, dass Ärztehonorare für Sonderklassepatienten nicht unter den Begriff des Monatsbezuges im Sinne des § 133 des Vorarlberger Landesbedienstetengesetzes fallen und daher nicht in die Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Abfertigung eines nach dem Vorarlberger Landesbedienstetengesetzes angestellten…
…83/15/0114), dass die Betreuung der Sonderklassepatienten bei Primar- und Assistenzärzten eine im Rahmen des Dienstverhältnisses entfaltete Tätigkeit sei. Die auf die Betreuung der Sonderklassepatienten entfallenden Honoraranteile stellen daher einen durch Veranlagung der Einkommensteuer zu erfassenden Arbeitslohn von dritter Seite dar. Darüberhinaus habe der…
…Fahrtkosten als Betriebsausgaben käme nach Ansicht des UFS nur in jenen Fällen in Betracht, in denen er außerhalb seines Dienstverhältnisses aus Gründen der Betreuung eines Sonderklassepatienten Fahrten zwischen Wohnung und Klinik zurücklegt. Dass der Berufungswerber außerhalb der zum Dienstverhältnis gehörenden Rufbereitschaft solche Fahrten durchgeführt hat…
…Beim zuletzt angesprochenen Projekt handelt es sich um Beratertätigkeiten, die im Rahmen einer intern durchgeführten Betriebsevaluierung einen optimalen Einsatz der Ressourcen, der sich neben dem allgemeinen Versorgungsauftrag für die Patienten auch in dem Aufkommen von Sonderklassepatienten niederschlagt, ermöglichen soll. Diese Rechnungen stehen nur teilweise im…