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UFSW RV/2927-W/08Zusammenrechnung von kurzfristigen Schuldverhältnissen für die Prüfung, ob eine Dauerschuld vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

…dass ein anderes, nur vorübergehend der Verstärkung des Betriebskapitals dienendes Schuldverhältnis mit einem Dritten (hier: Barvorlage der A-GmbH ) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise fortgesetzt und dadurch eine nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals des Darlehensschuldners begründet wird. An dieser Beurteilung könne auch der Grundsatz, dass bei…

UFSF RV/0057-F/07Sind die Zahlungen eines Schuldners aus einem korrealen Schuldverhältnis als freigebige Zuwendung an die Mitschuldnerin zu werten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008

…zumal er die nötigen Mittel zur Verfügung hatte, sein Schuldverhältnis bei der HBT zu beenden und überwies in zwei Tranchen im Jahr 2003 insgesamt 150.000,00 € an seine Mutter. Darin enthalten waren die Summe aus der Lebensversicherung und die laufenden Einzahlungen bis 09…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw (in der Folge Bw) Anschrift, vertreten durch Stb, vom 15. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, vom 24. März 2003 betreffend Umsatzsteuer 2000 sowie über die Berufung vom 3. Oktober 2003 gegen den…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 2/5

Ein Vorsteuerabzug steht nur Unternehmern zu. Die Unternehmereigenschaft richtet sich nach § 2 UStG 1994. Gem. § 2 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 3/5

Seitens des Bw gab es keinerlei Zusicherung zu einem Rückkauf der Schotterabbaurechte an seinen Bruder. Dieser hatte allerdings -wie er dem Bw gegenüber zugestand- die Absicht, nach Durchgehen des Ausgleiches die Abbaurechte wieder zurück zu kaufen. Aus dieser Sichtweise ergibt sich nach Ansicht des Bw…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

Festzuhalten ist jedenfalls, dass offensichtlich (siehe Haftungserklärung) allen Beteiligten klar war, dass die WLS dem Bw einen Betrag zukommen ließ, der seinen Ursprung im verbilligten Verkauf der Abbaurechte an der Grube 3 durch die von DW zumindest maßgeblich beeinflusste BBauGmbH hatte. Auch aus dieser "Durchleitung…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 5/5

Die Vereinbarung lässt überdies -wie gerade auch durch den anhängigen Rechtsstreit bewiesen wird- einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt vermissen. Wäre ein derartiger Inhalt gegeben, wären nicht mehrere Erörterungen und ein umfangreicher Schriftverkehr erforderlich gewesen, um wenigstens den wesentlichen Kern der Abläufe und…

UFSW RV/1069-W/021. Beurteilung zweier Barvorlagen als einheitliches Dauerschuldverhältnis 2. Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Schuldverhältnisse bei Organschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2003

…dass ein anderes, nur vorübergehend der Verstärkung des Betriebskapitals dienendes Schuldverhältnis mit einem Dritten (hier: Barvorlage der A-GmbH) in wirtschaftlicher Betrachtungsweise fortgesetzt und dadurch eine nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals des Darlehensschuldners begründet wird. An dieser Beurteilung könne auch der Grundsatz, dass bei…

UFSI RV/0577-I/08Mit Ausübung der Option tritt kein "vorvertragliches Stadium" bis zum Abschluss des grundbuchsfähigen Kaufvertrages ein, sondern es wird ein vereinbartes Schuldverhältnis in Geltung gesetzt und der Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG verwirklicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2010

…abweisende Berufungsvorentscheidung vom 25. August 2008 wurde dahin begründet, die Option sei ein Vertrag, wodurch eine Partei das Recht erhalte, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Die Ausübung der Option sei nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG steuerpflichtig. Der vereinbarte Gesamtpreis für…

UFSS RV/0244-S/02Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…sich Gläubiger- und Schuldnerstellung aus ein und demselben Schuldverhältnis in einer Person vereinigen und deshalb die Forderung erlischt (vgl dazu § 1445 ABGB, Koziol-Welser, Bürgerliches Recht, 8.Auflage, I (1987) Seite 268). Im Gegenstandsfall liegen allerdings zwei Schuldverhältnisse vor: Zum einen der auf Grund des…

UFSW RV/2930-W/021.) Ist der Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes (Nettomietzinseinnahmen) durch die Veräußerin grunderwerbsteuerlich eine Gegenleistung? 2.) Liegt bei Übertragung einer Liegenschaft gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes eine Zuwendung unter einer Auflage iS des § 20 Abs. 8 ErbStG vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…Verhalten des Verpflichteten zum Gegenstand haben) als auch der einzelne obligatorische Anspruch (das Einzelrecht auf ein bestimmtes Verhalten des Verpflichteten) verstanden, wobei es meist Tatfrage ist, ob ein rechtsändernder Vorgang das Schuldverhältnis in dem einen oder anderen Sinne trifft (Klang, Kommentar zum ABGB2, IV/1…

UFSS RV/0767-S/02Ein Optionsrecht entspricht einer Potestativbedingung und verlängert die Geltungsdauer des Mietvertrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…das einer Partei, dem Optionsberechtigten, das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen (vgl. z.B. Koziol-Welser, Grundriss I9 118). Dies hat nicht nur für die Begründung eines Vertragsverhältnisses sondern in gleicher Weise auch für die Verlängerung eines…

UFSW RV/3538-W/02Option auf Verlängerung eines ursprünglich befristeten Mietvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2004

…durch eine einseitige Erklärung Stellung genommen wie folgt: "Unter einer Option ist ein vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht zu verstehen, das einer Partei, dem Optionsberechtigten, das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen (vgl. z.B. Koziol-Welser, Grundriss I9, 118)…

UFSW RV/0063-W/02Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gehältern und sonstigen Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…zu erfolgen hat, wenn die persönliche Dienstleistung des wesentlich Beteiligten im Vordergrund steht und die Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft vorliegt, und zwar auch dann, wenn in dem die Leistungserbringung regelnden Schuldverhältnis ein Dritter zwischengeschaltet ist. (vgl. auch Erkenntnis vom 17. November 1992…

UFSS RV/0380-S/06Mindesterfordernisse eines KESt-Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Martin Neureiter und Dr. Walter Zisler über die Berufung der "P"GmbH, Adresse1, vertreten durch die PZP Steuerberatung GmbH, Am Burgfried 14, 4910 Ried im Innkreis, vom…

UFSW RV/3558-W/07Stellen die im Rahmen des Schuldenregulierungsverfahrens erfolgten Ausschüttungen an den Konkursgläubiger sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs außergewöhnliche Belastungen dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008

…des Privatkonkurses handelt. Da Ausgaben für die Tilgung von Schulden jedoch nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, wenn der Schuldgrund ein außergewöhnlicher und zwangsläufiger ist, somit also schon die Begründung des Schuldverhältnisses zwangsläufig war (VwGH vom 20. November 1959, 279/59), und im…

UFSI RV/0023-I/04Sind in der Vergangenheit erbrachte Pflegedienste als Gegenleistung im Rahmen einer gemischten Schenkung anzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…

UFSK RV/0133-K/10Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer, Frage des Vorliegens eines Dienstverhältnisses eines im Betrieb der Bw. tätigen Ziviltechnikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.11.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Ingrid Mainhart, Dr. Wilhelm Miklin und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der G&SGmbH, SVG,Ox, vertreten durch Hopmeier & Wagner, Rechtsanwälte…

UFSG RV/0742-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 2/2

…die Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen und die Erfüllung der Vereinbarung im Blick hat, also den Beginn bis zum Ende des einzelnen Vertrages, das einzelne Schuldverhältnis. Das Spiel beginnt mit dem Austeilen der Karten, mit dem Hinlegen der Einsätze beginnt die Wette über die bestmögliche Kartenkombination…

UFSG RV/0743-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 2/2

…die Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen und die Erfüllung der Vereinbarung im Blick hat, also den Beginn bis zum Ende des einzelnen Vertrages, das einzelne Schuldverhältnis. Das Spiel beginnt mit dem Austeilen der Karten, mit dem Hinlegen der Einsätze beginnt die Wette über die bestmögliche Kartenkombination…