…in der Berufungsvorentscheidung als steuerpflichtige Erwerb in Höhe von € 263,15 angesetzte Betrag. Mit der Berufung legte die Bw. allerdings neben der zu berücksichtigenden Rechnung des Fotografen über € 152,00 noch Überweisungsbelege für folgende, nach dem Tod der Erblasserin abgedeckte, Schulden der Erblasserin…
…als Eventualforderung im Verlassenschaftsverfahren nach der Erblasserin angemeldet wurde, beigelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. August 2005 wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Berufung als unbegründet ab und führt im Wesentlichen aus, dass eine Schuld der Erblasserin zum Todestag nicht vorlag und…
…Zusammenhang mit steuerbaren Teilen eines Erwerbes stehen, abzugsfähig sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs…
…außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaftshälfte. Es war daher vom Finanzamt die Mindeststeuer nach § 8 Abs. 5 ErbStG 1955 vom (anteiligen) steuerlichen Wert der Liegenschaft festzusetzen und können Schulden der Erblasserin nicht die Bemessungsgrundlage kürzen. Auch eine Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Erwerbers (wie der Bezug von…
…an der Zwangsläufigkeit der Belastung . Auch kann von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht gesprochen werden. Aus diesem Grund liegt keine außergewöhnliche Belastung vor. Im übrigen wurden Schulden der Erblasserin im Zusammenhang mit der Eigentumswohnung in der Verlassenschaftsabhandlung nicht bekannt gegeben. Aus den angeführten Gründen…
…Zusammenhang mit steuerbaren Teilen eines Erwerbes stehen, abzugsfähig sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs…
…der Ansprüche aus einem derartigen Lebensversicherungsvertrag für Schulden der Erblasserin begründen keine Erbschaftsteuerpflicht. Die Verpfändung der Ansprüche aus einem bestimmten Vertrag kann nur durch den jeweiligen Versicherungsnehmer (und nicht die versicherte Person) vorgenommen worden sein, weshalb die Verstorbene auch dadurch nicht zur Vertragspartnerin gegenüber der…
…für Schulden der Erblasserin unbeschränkt persönlich mit seinem gesamten Vermögen hafte, ohne Rücksicht darauf, ob die Verlassenschaft zu deren Deckung hinreicht und ob ihm diese Verbindlichkeiten bekannt sind oder nicht und dass seine Haftung nicht mit dem Wert der ihm zufallenden Verlassenschaft beschränkt sei. Der…
…Grabdenkmals wurden nicht geltend gemacht. | Begrenzte Begräbniskosten | € 3.000,-- | Grabsteinkosten (Firma ...) | € 312,-- | | € 3.312,-- Der Bezahlung von Schulden der Erblasserin in Höhe von € 454,60 fehlt nach Ansicht des Finanzamtes die Zwangsläufigkeit im Sinne des …
…der im Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichts als Gebühren des Gerichtskommissärs Notar Dr. S für die Verlassenschaftsabhandlung bestimmt wurden. Die Kosten für den Gerichtskommissär und für das Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht, die Eintragungsgebühr für das Grundbuch und die Grunderwerbsteuer für den geerbten Liegenschaftsanteil sowie die Schulden der Erblasserin…
…dass der ¼ Erlös der Erblasserin aus den beiden Kaufverträgen S 2,411.345,-- (entspricht € 175.239,28) betrage. In Einem ersuchte der Bw. einen Betrag von S 1,411.345,-- (entspricht € 102.566,44) freizugeben, da persönliche Schulden der Besachwalterten in Kürze…
…sei jener Gerichtsbeschluss gemeint gewesen, bei dem das Vermögen (Aktiva) den Schulden (Passiva) der Verlassenschaft gegenüber gestellt werde. Dies sei deshalb erforderlich, damit das Finanzamt feststellen könne, ob die Begräbnis- und Grabsteinkosten durch das Vermögen gedeckt seien. Wenn dies der Fall sei, stellten die Begräbnis-…
…Zahlungsverpflichtung. Da die Erblasserin ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte, ist jedoch auf Grund des anzuwendenden Artikel 6 DBA-BRD ein sich aus den sonstigen Schulden bei dem in Deutschland zu besteuernden Erwerb ergebender ungedeckt verbliebener Schuldenrest bei der Besteuerung in Österreich zu berücksichtigen…
…nur dann, wenn sie bei der Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden (BGBl I 2003/71 ab 21.8.2003). Gemäß § 14 Abs. 1 und 3 Bewertungsgesetz (BewG), sind Kapitalforderungen und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn…
…wegen der Schulden abgeraten. Er war der Meinung, dass es um 8 Millionen Kaufpreis gegangen sei, was seiner Ansicht nach zu wenig war. G.S. war körperlich schwach und hat sich nicht mehr auf längere Diskussionen eingelassen, aber geistig absolut in Ordnung. Die Vollmacht der…
…Begründend führte das Finanzamt aus, dass die unter Passiva angeführte Darlehensforderung der Alleinerbin an die Erblasserin im Betrag von € 84.002,67 nicht als Verbindlichkeit anerkannt würde. Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld sei nämlich nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es müsste auch eine…
…Nachlass fiel. Deshalb wurde bei Ermittlung des erbschaftsteuerpflchtigen Erwerbes der Bw. vom Finanzamt zu Recht ein Drittel des Versicherungserlöses von € 100.000,00 (somit € 33.333,33) der Bw. zugerechnet. Ebenso können die Schulden des Erblassers vom positiven Erwerb der Bw. nur entsprechend…
…365). Gemäß § 684 ABGB erwirbt der Legatar regelmäßig gleich nach dem Tod des Erblassers für sich und seine Nachfolger ein Recht auf das Vermächtnis. Dieses wird durch den Anfall ohne Rechtshandlung des Vermächtnisnehmers erworben. Allerdings steht dem Vermächtnisnehmer eine ausdrückliche Annahme oder Ausschlagung frei. Das…
…der in Frage stehende Erbschaftskauf ohne formelle Errichtung eines Inventars im Sinne des AußStrG abgeschlossen wurde. Unter Punkt I hielten die Vertragsteile allerdings unter Aufzählung der einzelnen Positionen fest, aus welchen wesentlichen Vermögenswerten ("soweit heute überschaubar") die Verlassenschaft bestand. Keine Angaben wurden hinsichtlich etwaiger Schulden…
…der in Frage stehende Erbschaftskauf ohne formelle Errichtung eines Inventars im Sinne des AußStrG abgeschlossen wurde. Unter Punkt I hielten die Vertragsteile allerdings unter Aufzählung der einzelnen Positionen fest, aus welchen wesentlichen Vermögenswerten ("soweit heute überschaubar") die Verlassenschaft bestand. Keine Angaben wurden hinsichtlich etwaiger Schulden…