…des § 25 FinStrG vorgelegen wären. Zu seinem Unglück hat der Beschuldigte aber diesen positiven Ansatz bei der Berufungsverhandlung nicht durchgehalten und sich - trotz der eindeutigen Aktenlage - im Ergebnis nicht schuldeinsichtig gezeigt. Dieses Verhalten in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Beschuldigten ließ den Senat zweifeln…
…die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, hinsichtlich der Abgabenhinterziehung auch das letztendlich abgegebene Geständnis bzw. die gezeigte Schuldeinsicht, sowie die finanziellen Schwierigkeiten, die ihn offensichtlich zu seinen Taten verleitet haben, als erschwerend die Mehrzahl der deliktischen Angriffe und hinsichtlich der Abgabenhinterziehung der lange Tatzeitraum zu werten…
…zu den gesetzlichen Terminen abgefunden. Dazu wurde jedoch im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat Schuldeinsicht erlangt und im Schlussplädoyer ein Geständnis abgelegt. Hauptstreitpunkt sind die Feststellungen der Betriebsprüfung zu einer Schätzungsberechtigung hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen bei Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Dazu ist auf die schlüssigen…
…gewusst habe, dieser Verpflichtung jedoch vorsätzlich nicht nachgekommen sei, habe er das Tatbild auch subjektiv zu vertreten und sei daher nach der angezogenen Gesetzesstelle schuldig zu erkennen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die Schuldeinsicht zum Tatsächlichen, die finanzbehördliche Unbescholtenheit, die Notlage…
…werten ist die Mehrzahl der deliktischen Angriffe über einen doch längeren Zeitraum. Der Aspekt der Spezialprävention tritt trotz einer offenbar eher fehlenden Schuldeinsicht des K in Anbetracht des Zeitablaufes seit Begehung der gegenständlichen Finanzvergehen und des laut Aktenlage zwischenzeitlichen Wohlverhaltens in den Hintergrund. Aber auch…
…Sinne dieses neuen Ergebnisses, welches vom Bw. anerkannt worden sei, herabgemindert und verifiziert worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die sich aus dem Wiederaufnahmeverfahren ergebende Schuldeinsicht, die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die volle Schadensgutmachung sowie die Sorgepflichten für zwei Kinder, wogegen als erschwerend kein…
…Stangen) Zigaretten für schuldig befunden. In der mündlichen Verhandlung zeigte sich der Bf. in geständiger Verantwortung schuldeinsichtig und erklärte im Einvernehmen mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung auf ein Rechtsmittel verzichten zu wollen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Feststellungen der Abgabenbehörde I. Instanz, wonach der Bf…
…gesondertem Umsatzsteuerausweis gelegt, aber ebenfalls keine entsprechenden Meldungen erstattet bzw. Zahlungen getätigt worden seien. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren habe sich der Bw. schuldeinsichtig gezeigt, zugegeben, dass er im Zeitraum 1-9/2009 12 Rechnungen gelegt habe und zugesagt eine Aufstellung und Belege vorzulegen. Ende Jänner 2010…
…aufgedeckt worden sind, indem er hinsichtlich fünf Voranmeldungszeiträume verspätet Voranmeldungen beim Finanzamt eingereicht hat und bei der Betriebsprüfung im Oktober 2003 die konkreten Bemessungsgrundlagen für die restlichen strafrelevanten Monate bekanntgegeben hat, seine geständige und schuldeinsichtige Verantwortung, die - siehe die Vorbringen des Beschuldigten bzw. seiner Verteidigerin…
…auch die vom Beschuldigten anlässlich seiner Einvernahme am 28. März 2011 vor dem Spruchsenat gezeigte teilweise Schuldeinsicht (wenngleich er gerade auch bei dieser Einvernahme die Verantwortung für seine Säumigkeiten zumindest teilweise auf seinen Steuerberater abgeschoben hat, welcher trotz rechtzeitiger Übermittlung der Belege an ihn die…
…entspricht nach Dafürhalten des Senates dem festgestellten Verschulden des Bw. unter Berücksichtigung der genannten Milderungsgründe und des Erschwerungsgrundes. Eine weitere Strafherabsetzung war sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Erwägung bei Nichtvorliegen einer Schuldeinsicht in Bezug auf die festgestellte (teils versuchte) Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…zu den gesetzlichen Terminen abgefunden. Dazu wurde jedoch im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat Schuldeinsicht erlangt und im Schlussplädoyer ein Geständnis abgelegt. Hauptstreitpunkt sind die Feststellungen der Betriebsprüfung zu einer Schätzungsberechtigung hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen bei Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Dazu ist auf die schlüssigen…
…13. Mai 2002 der von der Betriebsprüfung mit 65 % angenommene betriebliche Teil der Liegenschaft als "grundsätzlich nicht beanstandet" bezeichnet wird, zeigen schon eine gewisse Schuldeinsicht des Bw. zu diesem Teilfaktum des erstinstanzlichen Schuldspruches auf. Im zweitinstanzlichen Beweisverfahren wurde zur beantragten Einvernahme des Zeugen R. bekannt…
…Einbringung von Uhren im Jänner 2011 machte. Der Besch. hat seine Schuldeinsicht zudem im Protokoll sowohl hinsichtlich der Einfuhr der Uhren im Jänner 2011 als auch des Tatherganges vom 8. März 20121 bekräftigt und auch seine diesbezüglichen Angaben, nachdem sie für ihn übersetzt und von…
…bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig wäre, welche im gegenständlichen Fall jedoch unterblieben ist, war die gegenständliche Geldstrafe vom Unabhängigen Finanzsenat ebenfalls unter der Mindeststrafe, trotz nicht gegebener Schuldeinsicht des Bw., zu verhängen. Auch die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit…
…standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Unabhängigen Finanzsenat nicht ermöglichten, bei nicht erfolgter Schadensgutmachung (die verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge haften nach wie vor zur Gänze aus) und bei Nichtvorliegen einer Schuldeinsicht des Bw. mit einer weiteren Strafminderung vorzugehen. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall der…
…im Sinne der schriftlichen Anschuldigung schuldig zu bekennen, in Wahrheit nur auf die ohnehin unbestreitbare objektive Tatseite beschränke und er nur den ohnehin außer Frage stehenden objektiven Sachverhalt der Nichtentrichtung der inkriminierten Umsatzsteuervorauszahlungen eingestehe. Von einer eigentlichen Schuldeinsicht des Bw. könne hingegen keine Rede sein…
…jedenfalls erfolgt. Einer weiteren Strafherabsetzung standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem erkennenden Berufungssenat nicht ermöglichten, bei nicht erfolgter Schadensgutmachung und bei nicht gegebener Schuldeinsicht mit einer weiteren Strafherabsetzung vorzugehen. Gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG war die gegenständliche Finanzstrafe als Zusatzstrafe zur Strafverfügung des…
…Belangen geschulten Angestellten vertraut, welcher Gelder unterschlagen habe und auf eigene Rechnung tätig geworden sei, kann in Anbetracht des Umfanges und des Ausmaßes der Pflichtverletzungen nur als Schutzbehauptung angesehen werden. Eine Schuldeinsicht des Bw. ist auch aus der Berufung insoweit zu erkennen, als ohnehin nur…
…Mitwirkung an der Aufklärung der Sachverhalte durch die zeitnahe Einreichung der Voranmeldungen, die von Dr. X vor dem Berufungssenat gezeigte Schuldeinsicht, sodass - trotz der obigen Darlegungen - der Ausgangswert auf € 3.000,00 abgemildert werden kann. Die konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Dr. X…