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UFSW FSRV/0018-W/11Derogierung des mündlich verkündeten Straferkenntnisses durch eine unrichtige schriftliche Ausfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…das Erkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln als Finanzstrafbehörde erster Instanz, Strafnummer-1 (mündlicher Bescheid vom 28. April 2010, diesem teilweise derogiert durch die schriftliche Ausfertigung, zugestellt am 22. September 2010), nach der am 12…

UFSG RV/0230-G/08Bescheidqualität von Ablichtungen von mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Ausfertigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

…§ 273 Tz 6 mwN). Gemäß § 96 BAO müssen schriftliche Ausfertigungen der Abgabenbehörden grundsätzlich mit einer Unterschrift (bzw. Beglaubigung) versehen sein. Dies gilt nur nicht für Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden. Im o.a. Sinne mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt sind jedoch nur maschinelle Ausdrucke…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 1/3

…die Kosten des Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 636,-- und die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges zu tragen, welche gegebenenfalls mit gesondertem Bescheid festgesetzt werden würden. III. Soweit im Übrigen der Spruch der schriftlichen Ausfertigung des erstinstanzlichen Erkenntnisses (zugestellt am 24. September 2004) vom am 15…

UFSW FSRV/0087-W/12Formalerfordernisse eines Erkenntnisses, Unterschrift des Verhandlungsleiters, Beiziehung eines Schriftführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.11.2012

…Vorschrift des § 135 FinStrG verstoßen wurde, die auch eine diesbezügliche Dokumentation der Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten und den Vorbehalt des Erkenntnisses für die schriftliche Ausfertigung vorsieht. Nach der Textierung des Erkenntnisses vom 27. Juni 2011 soll am 14. Juni 2011 unter…

UFSL FSRV/0059-L/09Antrag an den Berufungssenatsvorsitzenden zur Fristsetzung hinsichtlich eines unerfüllbaren Behördenhandelns
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.09.2011

…dem Einlagen dieses Antrages - zumal infolge faktischer Unmöglichkeit - weder eine (neuerliche?) Zusendung einer Kopie der Verhandlungsniederschrift noch eine (neuerliche?) Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des erstinstanzlichen Erkenntnisses vor, sondern leitete den Antrag an den damals zuständig gewesenen Berufungssenatsvorsitzenden weiter. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 57 Abs…

UFSL RV/1361-L/11Zurückweisung von Berufungen betreffend abgabenbehördliche Erledigungen ohne Bescheidqualität (Nichtbescheide) gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO (hier: händisch adaptierte Erledigungsausfertigung ist weder mit einer Unterschrift, noch einem Beglaubigungsvermerk versehen).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2012

…Beglaubigungsvermerken versehen. § 96 BAO bestimmt, dass alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein müssen, der die Erledigung genehmigt hat. An die Stelle der Unterschrift des Genehmigenden kann, soweit nicht in Abgabenvorschriften die…

UFSL FSRV/0041-L/111. Aufhebung des Erkenntnisses eines Spruchsenates, welcher von einem bereits im Ruhestand befindlichen Richter geleitet worden war; 2. Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeit; 3. Zuordnung der strafbestimmenden Wertbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.11.2012

…1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 6. Oktober 2011 gegen die schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses des Spruchsenates 1 beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 11. Februar 2011, dem Beschuldigten zugestellt am 14…

UFSL FSRV/0058-L/09Zurückweisung eines Fristsetzungsantrages iSd § 57 Abs. 6 FinStrG bei unzureichender Sachverhaltsdarlegung trotz Vorhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

…weder eine (neuerliche?) Zusendung einer Kopie der Verhandlungsniederschrift noch eine (neuerliche?) Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des erstinstanzlichen Erkenntnisses vor, sondern leitete den Antrag an den zuständigen Berufungssenatsvorsitzenden weiter. Aufgrund der unklar bleibenden Aktenlage (siehe unten) wurde V in einem an den Bestraften, dieser vertreten durch…

UFSL FSRV/0115-L/06Zurückweisung einer verspäteten und überdies bereits einmal zurückgewiesenen Berufung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.05.2008

…Die Entscheidung des Spruchsenates wurde nach erfolgter Verhandlung und Beratung am 14. September 2000 verkündet (obgen. Finanzstrafakt, Bl. 46). Die schriftliche Ausfertigung des Spruchsenatserkenntnisses wurde der X-GmbH am 20. Dezember 2000 zugestellt (obgen. Finanzstrafakt, Bl. 56). Laut Aktenlage ist zu diesem Zeitpunkt die X…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…

UFSI FSRV/0036-I/06Unvollständig abgehandeltes Finanzstrafverfahren gegen einen vorsätzlich und fahrlässig die Abgaben einer BauplanungsgmbH verkürzenden Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007Teil 1/2

…FinStrG. ..." (genannter Finanzstrafakt Bl. 93). Ebenfalls findet sich im Verhandlungsprotokoll noch folgender Passus: "Der Vorsitzende führt die wesentlichen Entscheidungsgründe aus ...." (Finanzstrafakt Bl. 93). In der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnis des genannten Erstsenates vom 14. März 2006 wird ausgeführt, dass M schuldig befunden worden sei, er…

UFSI FSRV/0036-I/06Unvollständig abgehandeltes Finanzstrafverfahren gegen einen vorsätzlich und fahrlässig die Abgaben einer BauplanungsgmbH verkürzenden Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007Teil 2/2

Diese somit im Unternehmensbereich der B GmbH befindliche Ware (für welche tatsächlich Vorsteuer in Höhe der Erwerbsteuer zugestanden ist), wurde dann auf Veranlassung des Geschäftsführers M für Zwecke verwendet, die außerhalb des Unternehmens liegen, nämlich für dessen eigene privaten Zwecke. Gemäß § 1 Abs.1 Z…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 2/3

derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der ausreichenden unverzüglichen Darlegung der Verfehlung, an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG ist bezüglich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2001 am 15. März 2001 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 38.181…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 3/3

eine Nachfrist bis zum 27. Jänner 2003 zugestanden. Die Entrichtung erfolgte am 25. Februar 2003 (Arbeitsbogen zu ABNr. 231016/02, Buchungsabfrage vom 2. Mai 2005). Für eine strafbefreiende Wirkung der "Selbstanzeige" fehlt es - nach Meinung des Berufungssenates - an einem derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der…

UFSL FSRV/0055-L/03Steuerhinterziehungen eines Geschäftsmannes aus dem Rotlichtmilieu; Strafberufung des Amtsbeauftragten und diesbezügliche Verfahrensfragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…Wochen verhängt werden. II. Im Übrigen wird die Berufung des Amtsbeauftragten als unbegründet abgewiesen. III. Aus Anlass der Berufung wird die schriftliche Ausfertigung des im Übrigen unverändert bleibenden erstinstanzlichen Erkenntnisses (entsprechend seiner Verkündung am 18. Juli 2002) dahingehend präzisiert, dass im Schuldspruch nach Punkt 1…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…Grunddatenbank neue, jeweils mit diesem Datum versehene Ausfertigungen von den "gemäß § 293b BAO berichtigten Einkommensteuerbescheiden für 2005, 2006, 2007 und 2008 vom 2. November 2010" und den "Anspruchszinsenbescheiden für 2005, 2006 und 2007 vom 2. November 2010". Gegen diese schriftlichen Erledigungen legte die Bw. mit…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…Angabe über den Zeitpunkt der Fälligkeit der festgesetzten Abgabenschuldigkeit. Gemäß § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein, der die Erledigung genehmigt hat. An die Stelle der Unterschrift des Genehmigenden…

UFSK FSRV/0022-K/08Zurückweisung einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.02.2009

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P.H., in der Finanzstrafsache gegen N.N., F., vertreten durch C., Wirtschaftstreuhänder, H., G.Gasse 7, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des…

UFSG FSRV/0017-G/08Hausdurchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Voraussetzungen zur Beschlagnahme auch der Klientenakten und der Daten über angelegte Anderkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)27.01.2010Teil 1/3

…sich die Durchsuchungen beziehen sollten, wurde vergessen, im ergänzten Spruch zu erwähnen (Finanzstrafakt Bl. 22). Die Dr. Z übergebene Ausfertigung des solcherart ergänzten schriftlichen Bescheides weist keinen Datumsvermerk auf (Finanzstrafakt Bl. 22 bis 25; Beilage 2 der Beschwerde des Dr. Z vom 14. März 2008).…

UFSL RV/0144-L/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages im Einkommensteuerverfahren bei Kenntnisnahme des Wiederaufnahmsgrundes im Einkünftefeststellungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2009

…bestehende Vertretungsbefugnis, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, insoweit und solange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) oder der vertretungsbefugten Person dagegen Widerspruch erhoben wird. Für schriftliche Ausfertigungen, die nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehen, gilt gemäß §…