…ob die vom FA durchgeführte Berichtigung der Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 unter den gegebenen Umständen rechtmäßig war. Gemäß § 293 BAO kann die Abgabenbehörde in ihrem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer…
…Einheitswert der Gesamtliegenschaft sich ua. aus der Größe der Liegenschaft ergibt". Wenn daher die unrichtig ermittelte Bemessungsgrundlage tatsächlich nicht bloß durch den Schreib- und Rechenfehler sondern vielmehr durch eine unterlassene Erhebung aller wesentlichen Umstände verursacht worden war, so steht fest, dass es sich hier um…
…Einheitswert der Gesamtliegenschaft sich ua. aus der Größe der Liegenschaft ergibt". Wenn daher die unrichtig ermittelte Bemessungsgrundlage tatsächlich nicht bloß durch den Schreib- und Rechenfehler sondern vielmehr durch eine unterlassene Erhebung aller wesentlichen Umstände verursacht worden war, so steht fest, dass es sich hier um…
…unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen." Beide Normen sind "Sonstige Maßnahmen" des 7. Abschnittes der BAO (Rechtsschutz) haben allerdings durchaus unterschiedliche Anwendungsvoraussetzungen. Wie ein Bescheid und hier…
…293 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde in ihrem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließliche auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sollte mit der Bestimmung des § 293…
…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Gemäß § 20 BAO müssen sich Entscheidungen…
…Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen (BGBl I 2002/97 ab 2003). § 293 BAO soll die…
…November 2002 zu ErfNr.: 444.444 und 555.555 (Punkt 5. und 7. des Spruches): Nach § 293 BAO kann die Abgabenbehörde in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende…
…einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließliche auf dem Einsatz automationsunterstützen Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des…
… 293 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen "in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen". Wie auch der VwGH in…
…§ 293 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (78 BAO) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufenen Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Dem § 293 b…
… 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Die im berichtigten Bescheid im Adressfeld vom Finanzamt als Berichtigungsgrund zum Anlass genommene…
…Rechenfehlers zu geringe - Zahlung erfolgt sei. Dass einen Rechenfehler auch ein sehr sorgfältiger Mensch begehen könne, werde in der BAO in deren § 293 belegt. Nach dieser Bestimmung könne die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler…
…hinreichend die Möglichkeit zur Geltendmachung seiner Rechte und Interessen einzuräumen sein wird. Gemäß § 170 Abs. 1 FinStrG kann die Behörde, welche die Entscheidung erlassen hat, bis zum Eintritt der Verjährung der Strafbarkeit in der Entscheidung unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen…
…anderen rechtlichen Beurteilung, sondern ist Resultat der Synchronisierung der mathematischen Verfahren durch Zuführung des Zahlenwerkes unter einen einheitlichen Syllogismus von vorläufigem und endgültigem Bescheid und der Bereinigung offenkundiger Schreib- und Rechenfehler. Vorhandene Aktiva | 1.) Liegenschaften | | EW I: ½ EZ 2088, Gb Z14…
…67) beruht nicht auf einer anderen rechtlichen Beurteilung als die des Finanzamtes, sondern ist Resultat der Synchronisierung der mathematischen Verfahren durch Zuführung des Zahlenwerkes unter einen einheitlichen Syllogismus von vorläufiger und endgültiger Festsetzung und der Bereinigung offenkundiger Schreib- und Rechenfehler. Wien, am 28. Jänner 2008
…einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des…
…möge der gesetzlich vorgeschriebenen amtswegigen Berichtigungs- und Ergänzungspflicht nachkommen, sei auf § 170 Abs. 1 FinStrG verwiesen, wonach die Behörde, welche die Entscheidung erlassen hat, bis zum Eintritt der Verjährung der Strafbarkeit in der Entscheidung unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen…
…der Bw. zurückgezahlt wird. Bei den beiden Bescheidänderungen zu 2. (RV/1334-W/08) und zu 49. (RV/3471-W/11) handelt es sich um die Korrektur von Schreib- und Rechenfehlern. Die gegenständlichen Erwerbe von Genussrechten an der Bw. unterliegen als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten gemäß §…
…Bestimmtheit und damit auch die Gültigkeit des angefochtenen Bescheides ist also nicht in Frage gestellt. Beim Weglassen des Zusatzes u.a. (und andere) handelt es sich lediglich um einen Fehler, der im Rahmen des § 293 BAO berichtigt werden kann (Berichtigung unterlaufener Schreib- und Rechenfehler oder…