RIS AI
2 236 Treffer134 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3988-W/02Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…ob die vom FA durchgeführte Berichtigung der Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 unter den gegebenen Umständen rechtmäßig war. Gemäß § 293 BAO kann die Abgabenbehörde in ihrem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer…

UFSI RV/0224-I/05Liegt ein nach § 293 BAO berichtigbarer Schreib- oder Rechenfehler vor ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2007

…Einheitswert der Gesamtliegenschaft sich ua. aus der Größe der Liegenschaft ergibt". Wenn daher die unrichtig ermittelte Bemessungsgrundlage tatsächlich nicht bloß durch den Schreib- und Rechenfehler sondern vielmehr durch eine unterlassene Erhebung aller wesentlichen Umstände verursacht worden war, so steht fest, dass es sich hier um…

UFSI RV/0225-I/05Liegt ein nach § 293 BAO berichtigbarer Schreib- oder Rechenfehler vor ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2007

…Einheitswert der Gesamtliegenschaft sich ua. aus der Größe der Liegenschaft ergibt". Wenn daher die unrichtig ermittelte Bemessungsgrundlage tatsächlich nicht bloß durch den Schreib- und Rechenfehler sondern vielmehr durch eine unterlassene Erhebung aller wesentlichen Umstände verursacht worden war, so steht fest, dass es sich hier um…

UFSL RV/0014-L/09Berichtigung von Rechenfehlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen." Beide Normen sind "Sonstige Maßnahmen" des 7. Abschnittes der BAO (Rechtsschutz) haben allerdings durchaus unterschiedliche Anwendungsvoraussetzungen. Wie ein Bescheid und hier…

UFSW RV/0026-W/021.) Anlagenbewertung 2.) umsatz- und ertragsteuerliche Qualifikation eines Zuschusses 3.) Zulässigkeit der Berichtigung eines Bescheides gemäß § 293 Abs. 1 BAO 4.) Umsatzsteuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.09.2004Teil 2/2

…293 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde in ihrem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließliche auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sollte mit der Bestimmung des § 293…

UFSG RV/0806-G/11Eingabefehler des Finanzamtes und Bescheidberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2012

…kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Gemäß § 20 BAO müssen sich Entscheidungen…

UFSW RV/0589-W/12Aus Deutschland und den USA bezogene Pensionseinkünfte eines in Österreich lebenden Pensionisten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

…Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen (BGBl I 2002/97 ab 2003). § 293 BAO soll die…

UFSL RV/0707-L/04Zuwendung eines Fruchtgenuss- und Nutzungsrechtes an eine Privatstiftung, wobei sich der Stifter eine Option auf die einzelnen Teilleistungen zurückbehalten hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006Teil 2/3

…November 2002 zu ErfNr.: 444.444 und 555.555 (Punkt 5. und 7. des Spruches): Nach § 293 BAO kann die Abgabenbehörde in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende…

UFSF RV/0464-F/09Vorliegen von vorweggenommenen Werbungskosten betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.06.2012

…einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließliche auf dem Einsatz automationsunterstützen Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 BAO soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des…

UFSL RV/1308-L/10Berichtigung gemäß § 293 BAO nur bei Auseinanderklaffen von Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

… 293 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen "in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen". Wie auch der VwGH in…

UFSW RV/0084-W/111. Bescheidberichtigung, wenn gewerbliche Einkünfte unrichtig ausgewiesen sind und eine Berufung nicht erhoben wurde; 2. Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides, wenn gewerbliche Einkünfte unrichtig ausgewiesen sind, der Einkommensteuerbescheid aber die Grundlage für die Bemessung der gewerblichen Sozialversicherungsbeiträge bildet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…§ 293 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (78 BAO) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufenen Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Dem § 293 b…

UFSG RV/0370-G/08Individualisierungserfordernis der Gesellschafter im Adressfeld (hier: 554 Beteiligte einer atypisch stillen Gesellschaft) und Leistungsbeziehung mit einer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2010

… 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Die im berichtigten Bescheid im Adressfeld vom Finanzamt als Berichtigungsgrund zum Anlass genommene…

UFSL RV/0263-L/09Kein grobes Verschulden, wenn bei der Ermittlung der Summe der dem Finanzamt auf dem Zahlschein bekannt gegebenen Selbstbemessungsabgaben ein Rechenfehler unterläuft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…Rechenfehlers zu geringe - Zahlung erfolgt sei. Dass einen Rechenfehler auch ein sehr sorgfältiger Mensch begehen könne, werde in der BAO in deren § 293 belegt. Nach dieser Bestimmung könne die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler…

UFSL FSRV/0103-L/07Abgabenhinterziehung durch fingierte Betriebsausgabenzahlungen einer GesmbH in die Schweiz und Berichtigung eines Schreibfehlers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.03.2009

…hinreichend die Möglichkeit zur Geltendmachung seiner Rechte und Interessen einzuräumen sein wird. Gemäß § 170 Abs. 1 FinStrG kann die Behörde, welche die Entscheidung erlassen hat, bis zum Eintritt der Verjährung der Strafbarkeit in der Entscheidung unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen…

UFSW RV/3818-W/021.) Ist für Zwecke der Erbschaftssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen nach dem Wiener Verfahren oder der Buchwert heranzuziehen? 2.) Sind Erbanfall und Erbteilungsübereinkommen 1 oder 2 Rechtsvorgänge? 3.) Berechnung des Absetzbetrages gemäß § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…anderen rechtlichen Beurteilung, sondern ist Resultat der Synchronisierung der mathematischen Verfahren durch Zuführung des Zahlenwerkes unter einen einheitlichen Syllogismus von vorläufigem und endgültigem Bescheid und der Bereinigung offenkundiger Schreib- und Rechenfehler. Vorhandene Aktiva | 1.) Liegenschaften | | EW I: ½ EZ 2088, Gb Z14…

UFSW RV/3818-W/021.) Ist für Zwecke der Erbschaftssteuer der gemeine Wert von GmbH-Anteilen nach dem Wiener Verfahren oder der Buchwert heranzuziehen? 2.) Sind Erbanfall und Erbteilungsübereinkommen 1 oder 2 Rechtsvorgänge? 3.) Berechnung des Absetzbetrages gemäß § 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 2/2

…67) beruht nicht auf einer anderen rechtlichen Beurteilung als die des Finanzamtes, sondern ist Resultat der Synchronisierung der mathematischen Verfahren durch Zuführung des Zahlenwerkes unter einen einheitlichen Syllogismus von vorläufiger und endgültiger Festsetzung und der Bereinigung offenkundiger Schreib- und Rechenfehler. Wien, am 28. Jänner 2008

UFSW RV/2503-W/06Auslegung von Anträgen - lt. Berufungsvorbringen sollte ein Antrag auf Bescheidberichtigung nicht nur als Wiederaufnahmeantrag gelten, sondern auch als Antrag gem § 293 BAO oder gem § 299 BAO - Abweisung § 293 BAO, Stattgabe § 299BAO und anschließend stattgebende Erledigung der Berufung gegen den Erbschaftssteuerbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. § 293 soll die Möglichkeit schaffen, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des…

UFSW FSRV/0025-W/05Antrag auf Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages betreffend eine Verständigung über die Vorlage eines Rechtsmittels (Verf 46)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.03.2005

…möge der gesetzlich vorgeschriebenen amtswegigen Berichtigungs- und Ergänzungspflicht nachkommen, sei auf § 170 Abs. 1 FinStrG verwiesen, wonach die Behörde, welche die Entscheidung erlassen hat, bis zum Eintritt der Verjährung der Strafbarkeit in der Entscheidung unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen…

UFSW RV/1328-W/08Liegt für Zwecke der Gesellschaftsteuer ein anleiheähnliches oder aktienähnliches Genussrecht vor? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012Teil 4/4

…der Bw. zurückgezahlt wird. Bei den beiden Bescheidänderungen zu 2. (RV/1334-W/08) und zu 49. (RV/3471-W/11) handelt es sich um die Korrektur von Schreib- und Rechenfehlern. Die gegenständlichen Erwerbe von Genussrechten an der Bw. unterliegen als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten gemäß §…

UFSL RV/0129-L/10Bezeichnung einer wirtschaftlichen Einheit, Größe der landwirtschaftlich genutzten Flächen, Zuschlag für die Betriebsgröße
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…Bestimmtheit und damit auch die Gültigkeit des angefochtenen Bescheides ist also nicht in Frage gestellt. Beim Weglassen des Zusatzes u.a. (und andere) handelt es sich lediglich um einen Fehler, der im Rahmen des § 293 BAO berichtigt werden kann (Berichtigung unterlaufener Schreib- und Rechenfehler oder…