…für Familienheimfahrten sei außerdem das Vorliegen eines Mehraufwandes. Da der Bw. ab der Verlegung des Familienwohnsitzes von Wien nach M nach eigenen Angaben in Wien weder eine Schlafstelle, ein Zimmer oder eine Wohnung für Nächtigung zur Verfügung hätte, entstünde auch kein Aufwand für eine doppelte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Kornelia Hackl, Steuerberaterin, 4470 Enns, Kristein 2, vom 18. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 2. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…bringt der Bw vor, dabei handle es sich um eine Wohnung, die der Bw mit einem weiteren Arbeitskollegen teile. Unter einer Schlafstelle im Sinne des vom Bw zitierten Fachartikels ist jedoch ein Raum, den der Arbeitnehmer mit Arbeitskollegen teilen muss, zu verstehen. Teilen sich zwei…
…im Lauf des Berufungsverfahrens sein Begehren auf die Geltendmachung des Pendlerpauschales mit dem nicht näher belegten Hinweis auf eine dreimal pro Woche erfolgte Heimfahrt ab. Nach den Feststellungen des Finanzamtes handelt es sich bei der Wiener Wohnung offenbar um eine mit anderen Arbeitnehmern geteilte Schlafstelle…
…befindet wie das Bezirksgericht, kann hier kein Pendlerpauschale begründet werden. Nicht maßgeblich ist, ob dem Steuerpflichtigen am Arbeitsplatz lediglich eine Schlafstelle zur Verfügung steht; es kommt einzig und allein darauf an, von wo weg der überwiegende Weg zur Arbeit angetreten wurde bzw. wohin der Steuerpflichtige…
…mit seinem Pkw zur österreichischen Arbeitsstätte. Nächtigt dann werktags meistens in der Schlafkabine seines Lkw`s oder in einer beim Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Schlafstelle (Mannschaftsquartier) und fährt freitags oder samstags wieder zu seinem Familienwohnsitz zurück. Vom Finanzamt Baden Mödling wurde in den Einkommensteuerbescheiden für…
…Maßgebend ist die Verkehrsauffassung. Danach kann aber in einem Raum, in dem dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur eine Schlafstelle eingeräumt ist und den dieser Arbeitnehmer mit Arbeitskollegen teilen muss, keine Wohnung erblickt werden. Auch unter den verminderten Anforderungen, die an Wohnungen am Arbeitsplatz zu stellen…
…ein. In dem Schriftsatz führte er aus, dass er die Schlafstelle am Arbeitsort nur benutze wenn länger gearbeitet wurde oder Schlechtwetter war. Auch während der Woche sei er so oft es ging nach Hause gefahren. Betreffend den Einkommensteuerbescheid 2005 wurde vom Finanzamt keine BVE erlassen…
…nächstgelegenen) Wohnsitz, sondern auf die (nächstgelegene) Wohnung abzustellen sei. In dem vom Autor kritisierten Fall wurden vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Schlafstellen als für das Pendlerpauschale schädlich angesehen. Eine Schlafstelle könne nach Ansicht des Autors jedoch nicht als Wohnung im Sinne des § 16 Abs. 1…
…Unter Wohnung sind eingerichtete, zum Wohnen bestimmte Räume zu verstehen, die den Verhältnissen des Steuerpflichtigen angemessen sind, sodass sie ihm ein entsprechendes Heim bieten können. Keine Wohnung sind Mannschaftsunterkünfte oder Schlafstellen am Arbeitsort, Jagdhütten und Bootshäuser sowie nicht ortsfeste Unterkünfte z.B. Campingmobil, Wohnwagen (vgl…
…Wohnmöglichkeit am Arbeitsort einen Wohnsitz nach § 26 BAO vermittele; auch eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schlafstelle oder ein angemietetes Hotelzimmer rechtfertigen steuerlich anzuerkennende Familienheimfahrten. Arbeitsstätte ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Nach herrschender Meinung liegt keine Arbeitsstätte…
…Eine Wohnung, die 36 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt sei, könne daher nie zum Pendlerpauschale führen, wenn eine näher gelegene Wohnung (Schlafstelle) vorhanden sei. In dem Vorlageantrag, wodurch das Rechtsmittel wiederum als unerledigt gilt, führte der Berufungswerber ergänzend aus, dass er auf Grund beruflicher Verpflichtungen bzw…
…weil der Bw. in den Jahren 1996 bis 2000 lediglich eine sog. Schlafstelle zur Verfügung gehabt hätte (ein Zimmer, in welchem er mit anderen männlichen Arbeitskollegen zusammen untergebracht gewesen sei), weshalb die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Österreich an die in Bosnien-Herzegowina lebende Ehefrau allein…
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung im gegenständlichen Fall jedenfalls nicht gegeben sind. Die Verlegung des Familienwohnsitzes war dem Bw. jedoch vorübergehend nicht zumutbar, und zwar für die Zeit bis zum Erlangen der unbefristeten Aufenthaltsbewilligung…
…Tage a ATS 60,00 = ATS 7.740,00 an Werbungskosten Ad Familienheimfahrten: Im Einkommensteuerbescheid werde lediglich 1 Familienheimfahrt pro Monat zum Ansatz gebracht. Bei der durch den Dienstgeber zur Verfügung gestellten Unterkunft habe es sich lediglich um eine Schlafstelle (Notunterkunft) gehandelt. Der Bw…
…bzw. in 1100 Wien) maßgebend. Dies gelte in gleicher Weise bei Vorliegen einer bloßen Schlafstelle. Gegen die Berufungsvorentscheidungen stellte der Bw. fristgerecht Anträge auf Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Für die Beurteilung, ob im gegenständlichen Fall beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt…
…des Familienwohnsitzes nach Österreich unzumutbar erscheinen lassen. Der Bw. hatte im Streitjahr eine Wohnung oder eine Schlafstelle an der Adresse seines Arbeitgebers inne. Wegen der großen Entfernung zum Familienwohnsitz ist durchschnittlich nur eine Heimfahrt pro Woche erfolgt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs…
…weil der Bw. in den Jahren 1997 bis 2001 lediglich eine sog. "Firmenunterkunft" bzw. Schlafstelle" von seinem Arbeitgeber zur Verfügung hatte (ein Zimmer, in welchem er mit anderen männlichen Arbeitskollegen zusammen untergebracht war), weshalb die Erteilung für Österreich an die in Bosnien-Herzegowina lebende Ehefrau…
…unzumutbar ist die Reduzierung auf eine Wohnung am Arbeitsort einerseits dann, wenn dem Steuerpflichtigen am Arbeitsort nur eine derart einfache Unterkunft (Schlafstelle) zur Verfügung steht, die nicht als Wohnung im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung anzusehen ist und der Steuerpflichtige keine geeignete Wohnung am Arbeitsort erlangen…
…17. Jänner 2007 wies das Finanzamt die Berufung des Bw. jeweils mit der Begründung als unbegründet ab, dass der Bw. an seiner Arbeitsstätte eine Schlafstelle mit einem Sanitärraum zur Verfügung habe. Mit Eingabe vom 26. Jänner 2007, beim Finanzamt eingelangt am 9. Februar 2007, stellte…