…die Schätzungsergebnisse unterliegen nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit a bzw. des § 288 Abs. 1 lit d BAO der Pflicht zur Begründung. Die Begründung hat die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Heinz Schöppl und Mag.pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder…
…relevante Behauptungen einzugehen hat. Die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung. Die Begründung hat u.a. die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (VwGH vom 28.5.1998, 96/15/0260). Im Bericht vom 25.2.2005 ist ausgeführt…
…zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen, was im Berufungsfall aktenkundig ordnungsgemäß erfolgt ist. Nach § 11 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 BAO, dessen Bekanntgabe mit dem Ablauf des letzten Tages der einmonatigen Auflegungsfrist (Abs. 3) als…
… 11 Abs. 3 bis 5. Nach § 11 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die zur Einsichtnahme aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung, dessen Bekanntgabe mit dem Ablauf des letzten Tages der einmonatigen Auflegungsfrist (Abs. 3) als erfolgt gilt. Im Berufungsfall ist…
…bis Juni 2011 ermittelt worden. Nach Ansicht des Finanzamtes bestehe kein Anlass, von diesem Schätzungsergebnis abzugehen. Im Übrigen werde auf die dem UFS gesondert vorgelegten Berufungen betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer auf Grund der parallel zur GPLA abgeführten BP-Ermittlungen verwiesen. Von Seiten des Finanzamtes wurde…
…3 bis 5. Nach § 11 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die zur Einsichtnahme aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung, dessen Bekanntgabe mit dem Ablauf des letzten Tages der einmonatigen Auflegungsfrist (Abs. 3) als erfolgt gilt. Im Berufungsfall wurden die Ergebnisse…
…Eine Berufung gegen einen Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des landwirtschaftlichen Vermögens aus Gründen, die sich ausschließlich gegen die im Schätzungsergebnissen festgestellten natürlichen Ertragsbedingungen richtet, sei daher als unbegründet abzuweisen. Daraufhin brachten die Berufungswerber in Ihrem Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter…
… 1 Abs. 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (BoschG). Nach § 11 Abs. 6 BoschG. sind die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 BAO. Daraus folgt, dass jeder Einheitswertbescheid über eine wirtschaftliche Einheit des landwirtschaftlichen Vermögens, soweit darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt sind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 30. März 2004 über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bez. und Purkersdorf in Wien, vertreten durch Oberrrat Dr. Walter Klang, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 und 1996…
…bis 2007 erfolgt ist, ist dem Prüfbericht allerdings nicht zu entnehmen. Im Bp-Bericht wurde nur die Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinne 2004 und 2005 sowie der Verlust des Jahres 2006), also das jahresbezogene Schätzungsergebnis, betragsmäßig ausgewiesen. Unklar ist auch, ob die Schätzung des…
…in Höhe von 12.000 € ergab. Die Anrechnung der für Jänner bis Mai 2005 entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen (insgesamt 4.999,92 €) führte zu einer Nachforderung in Höhe von 7.000,08 €. Dieses Schätzungsergebnis erscheint zwar insofern schlüssig, als die AG mit der Unterpächterin…
…Weiters hat das Finanzamt die Ausgangspunkte, Überlegungen, Schlussfolgerungen, die angewandte Schätzungsmethode und das Schätzungsergebnis in der Berufungsvorentscheidung der Bf zur Kenntnis gebracht. Es wäre danach an der Bf gelegen, begründete Überlegungen vorzubringen, die für eine andere Schätzungsmethode oder gegen einzelne Elemente der Schätzung sprechen (Ritz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D.. und der E., whft. X., vertreten durch Dkfm. Dieter Walla und Mag. Christian Walla, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater-Partnerschaft, 3100 St.Pölten, Kremser Landstraße 7, vom 27. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel vom…
…Bw. auch nicht behauptet hat, ihm sei nicht bekannt, wie das Finanzamt seine Erlöszuschätzungen dem Grunde und der Höhe nach ermittelt habe. Wurde dem Bw. aber die angewandte Schätzungsmethode und das Schätzungsergebnis zur Kenntnis gebracht, ist es seine Aufgabe, begründete Überlegungen vorzubringen, die z. B…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. Gunther Sp, 4xx, vertreten durch Mag. Alois Hö, 4020 Linz, Hirschgasse 48, vom 14. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 10. November 2006 betreffend Umsatzsteuer für die…
…des VwGH die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muss das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge müssen schlüssig und folgerichtig sein und das Ergebnis, das in der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen besteht, muss mit den Lebenserfahrungen im Einklang stehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch ECA Treuhand Partner Steuerberatung GmbH in 6020 Innsbruck, Rennweg 25, vom 14. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Praxmarer, vom 4. März 2005 betreffend Einkommensteuer des Jahres…
…B) Schätzungsmethode Ist eine Schätzung zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im Allgemeinen frei, doch muss das Schätzungsverfahren einwandfrei abgehalten werden, müssen die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sein, und muss das Ergebnis, das in der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen…
…für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse (Darstellung der Berechnung) in der Begründung für die angefochtenen Bescheide, die in weiterer Folge noch durch die zur Berufung abgegebene Stellungnahme der Prüferin Pfister verklart wurden, dargelegt…