…3, Tz 81). Sachzuwendungen an einzelne Dienstnehmer fallen daher nicht unter diese Befreiungsbestimmung. Auch die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988 steht entgegen, dass Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer kraft ausdrücklicher gesetzlicher Normierung nicht begünstigt sind. Befreit sind nur solche Leistungen, bei…
…Leistungsaustausch bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer dann nicht gegeben sei, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendung nichts zu bezahlen habe und auch kein dem Wert dieser Sachzuwendung entsprechender Abzug vom Lohn erfolge. Nach diesem Urteil entfalle die Eigenverbrauchsbesteuerung, wenn der persönliche Vorteil, den der Arbeitnehmer habe…
…3, Tz 81). Sachzuwendungen an einzelne Dienstnehmer fallen daher nicht unter diese Befreiungsbestimmung. Auch die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988 steht entgegen, dass Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer kraft ausdrücklicher gesetzlicher Normierung nicht begünstigt sind. Befreit sind nur solche Leistungen, bei…
…Schadenersatz vorliegt (Kolacny-Caganek, UStG 1994³, § 1 Tz 22). Im Berufungsfall ist zu prüfen, ob ein Leistungsaustausch oder Eigenverbrauch im Zusammenhang mit Aus/Fortbildungskosten als Sachzuwendungen an Arbeitnehmer vorliegt. Bei Sachleistungen an Arbeitnehmer sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden (vgl. Ruppe³, UStG 1994, § 1 Tz 124…
…Jahr 1995 das Konto 6900 mit der Bezeichnung "Arbeitskleidung" führen. Dieses Konto sei zum Zweck von Geschenken an die Arbeitnehmer im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 14 EStG eröffnet worden. Die Bw. habe vorausgesetzt, dass die Dienstnehmer als Sachzuwendung ordentliche Arbeitskleidung wie z. B…
…bezeichneten Arbeitnehmer handle es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. In ihrem Vorlageantrag führt die Bw. im Wesentlichen sinngemäß ergänzend aus, dass es sich bei den Dienstnehmern P, Z und S als einzige Mitarbeiter der betreffenden Abteilungen um jeweils eine Gruppe handle. Die Übergabe von Sachzuwendungen an…
…3, Tz 81). Sachzuwendungen an einzelne Dienstnehmer fallen daher nicht unter diese Befreiungsbestimmung. Auch die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988 steht entgegen, dass Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer kraft ausdrücklicher gesetzlicher Normierung nicht begünstigt sind. Befreit sind nur solche Leistungen, bei…
…als tauschähnlichen Umsatz. Judikatur und Literatur sprechen idR auch dann von Tausch oder tauschähnlichem Umsatz, wenn sich Unternehmer und Nichtunternehmer gegenüberstehen ( insbesondere bei Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer). Sachzuwendungen, die ein Unternehmer an seine Arbeitgeber (Anmerkung: gemeint war offensichtlich Arbeitnehmer!) gewährt, sind als steuerbare Umsätze zu…
…die betreffenden Sachzuwendungen dennoch steuerbar seien, weil sie den Eigenverbrauchstatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994 erfüllen würden. Die gegenständlichen Leistungen würden eben nicht primär im Interesse des Arbeitgebers erbracht. Das Überwiegen des Interesses der Arbeitnehmer würde sich insbesondere daraus ergeben…
…der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind, von der Einkommensteuer befreit. Im Wirkungsbereich des EStG 1972 war im § 3 Z 11 EStG 1972 eine Befreiungsbestimmung für Jubiläumsgeschenke vorgesehen. Diese Steuerbefreiung des § 3 Z 11 EStG 1972 für Jubiläumsgeschenke an Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitnehmer- oder eines…
…diese Sachzuwendung unüblich ist und daher nicht steuerbefreit ist. Er verwies auch auf die Entscheidung des UFS vom 16.1.2006, RV/0491-W/05, worin festgestellt worden ist, dass die Hingabe einer Autobahnvignette unüblich sei. Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat nicht an…
…abgestellt werde. Auch die Beurteilung derartiger Sachverhalte durch den EuGH gehe dahin, die Gewährung von Sachzuwendungen bzw. Sachleistungen an Arbeitnehmer dann nicht als Vorteilseinräumung zu werten, wenn der allfällige persönliche Nutzen des Arbeitnehmers gegenüber den Interessen des Arbeitgebers zurücktreten bzw. als nebensächlich erscheinen würde. Schließlich…
…die Gewährung von Sachzuwendungen bzw. Sachleistungen an Arbeitnehmer dann nicht als Vorteilseinräumung zu werten, wenn der allfällige persönliche Nutzen des Arbeitnehmers gegenüber den Interessen des Unternehmens zurücktrete bzw. nebensächlich erscheine, was dann der Fall sei, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendungen nichts zu bezahlen habe…
…jährlich und dabei empfangende Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 186 Euro beim Empfänger von der Steuer befreit sind, so heißt das nicht zwingend, dass hier auch ein rein betrieblich bedingter Aufwand vorliegt. < Betriebsausflug: Der Berufungswerber hat hier gemeinsam mit seiner Arbeitnehmerin (Gattin) einen…
…Vignette an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht als Sachgeschenk einzureihen ist und somit die Befreiung nach § 3 Abs.1 Z 14 EStG 1988 nicht in Anspruch genommen werden kann" (Beilage zum Prüfungsbericht vom 8. September 2005). Das Finanzamt schloss sich der Auffassung des Prüfers an…
…die Gewährung von Sachzuwendungen bzw. Sachleistungen an Arbeitnehmer dann nicht als Vorteilseinräumung zu werten, wenn der allfällige persönliche Nutzen des Arbeitnehmers gegenüber den Interessen des Unternehmens zurücktrete bzw. nebensächlich erscheine, was dann der Fall sei, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendungen nichts zu bezahlen habe…
…die Gewährung von Sachzuwendungen bzw. Sachleistungen an Arbeitnehmer dann nicht als Vorteilseinräumung zu werten, wenn der allfällige persönliche Nutzen des Arbeitnehmers gegenüber den Interessen des Unternehmens zurücktrete bzw. nebensächlich erscheine, was dann der Fall sei, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendungen nichts zu bezahlen habe…
…die Gewährung von Sachzuwendungen bzw. Sachleistungen an Arbeitnehmer dann nicht als Vorteilseinräumung zu werten, wenn der allfällige persönliche Nutzen des Arbeitnehmers gegenüber den Interessen des Unternehmens zurücktrete bzw. nebensächlich erscheine, was dann der Fall sei, wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendungen nichts zu bezahlen habe…
…hinzugerechnet worden sei. Sachzuwendungen an Dienstnehmer für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen könnten bis zu einem Betrag von 2.500 S als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zusätzlich sei der Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu einem Betrag von 5.000 S steuerfrei. Da diese…
…die Gewährung von Sachzuwendungen bzw. Sachleistungen an Arbeitnehmer dann nicht als Vorteilseinräumung zu werten, wenn der allfällige persönliche Nutzen des Arbeitnehmers gegenüber den Interessen des Arbeitgebers zurücktrete bzw. nebensächlich erscheine. Das sei dann der Fall wenn der Arbeitnehmer für die Sachzuwendungen nichts zu bezahlen habe…