…den Verdacht der vorsätzlichen Begehung einer Abgabenhinterziehung begründet. Allerdings wurden im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Mängel im Spruch des angefochtenen Bescheides festgestellt. "Sache" des Finanzstrafverfahrens ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Finanzstrafbehörde erster Instanz gebildet hat, somit die dem Beschuldigten zur Last gelegte…
…ist "Sache" des Beschwerdeverfahrens die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Berufungsvorentscheidung gebildet hat. Die Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe darf in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder nicht in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist…
…der Sache selbst zu entscheiden. Auch er kann eine angefochtene Entscheidung nach jeder Richtung hin abändern, aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen (vgl. dazu § 85c Abs. 3 der in diesem Zusammenhang auf § 85b Abs. 3 verweist). Durch den Berufungssenat kann als Sache des Beschwerdeverfahrens…
…relevant. Wie bereits dargelegt, darf die Abgabenbehörde zweiter Instanz in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder in der von der Rechtsmittelbehörde in Aussicht genommene rechtlichen Art nicht Gegenstand (Sache) des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde…
…aus der Sicht des vorliegenden Aktenvorganges kein aufsteigendes Rechtsmittelverfahren vorliegt und durch den UFS auch nichts zu entscheiden ist. In der Begründung wurde ausgeführt, dass betreffend den Standort E. die mehr als einjährige Lagerung erfolgt sei und der Umstand der längeren Mitarbeitersuche Sache der Betreiberfirma…
…die in Verfahren vor Zollbehörden als Folge der durch Art. 243 ZK vorgegebenen Zweistufigkeit des Verfahrens zwingend zu erlassen sind, richten, ist die Berufungsvorentscheidung Sache des Beschwerdeverfahrens, weil im Gegensatz zu Steuerverfahren [Voralgeantrag mit (wieder) offener Berufung] in Zollverfahren die Berufung in einem ersten administrativen…
…dort (noch) nicht festgestellte (buchmäßig erfasste und mitgeteilte) Abgabenschuld getätigt haben könnte, und weil die in der Hauptsache ergangene Berufungsvorentscheidung als Sache des Beschwerdeverfahrens wegen örtlicher Unzuständigkeit des Hauptzollamtes Wien aufgehoben wurde, war auch die im Gegenstande umkämpfte und darauf gestützte Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs…
…für eine dort (noch) nicht festgestellte (buchmäßig erfasste und mitgeteilte) Abgabenschuld getätigt haben könnte, und weil die in der Hauptsache ergangene Berufungsvorentscheidung als Sache des Beschwerdeverfahrens wegen örtlicher Unzuständigkeit des Hauptzollamtes Wien aufgehoben wurde, war auch die im Gegenstande umkämpfte und darauf gestützte Berufungsvorentscheidung gemäß …
…nachdem für gefälschte Waren kein Kleinverkaufspreis existiere. Der Bf hat daher den Antrag auf Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur rechtskräftigen Beendigung der angeführten gerichtlichen Strafverfahren gestellt. Unter IV.) beantragt der Bf im Wesentlichen in nochmaliger Präzisierung der bereits gestellten Beweisanträge die Einvernahme näher bezeichneter Personen…
…sinngemäße Anwendung des § 289 Abs. 2 BAO besteht darin, dass als Erledigung der Beschwerde die angefochtene Berufungsvorentscheidung nach jeder Richtung abgeändert oder aufgehoben oder die Berufung als unbegründet abgewiesen werden kann. Wie bereits ausgeführt, ist "Sache" des Beschwerdeverfahrens die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches…
…des Verfahrens wahrzunehmen. Greift die im Berufungswege angerufene Behörde eine sich daraus ergebende Rechtswidrigkeit nicht auf, belastet sie ihre Entscheidung mit Rechtswidrigkeit, auch wenn dieser Umstand - wie im Beschwerdefall - in der Berufung und Beschwerde nicht geltend gemacht wurde. Weil die Berufungsvorentscheidung als Sache des Beschwerdeverfahrens…
…Gegen Berufungsvorentscheidungen (Sache des Beschwerdeverfahrens ist die im Rechtsbestand verbliebene Berufungsvorentscheidung als Erledigung einer Berufung) kann mit einer Beschwerde der Rechtsbehelf der zweiten Stufe an den Unabhängigen Finanzsenat (als Berufungsbehörde der zweiten Stufe) eingelegt werden. Dabei verbleibt die Berufungsvorentscheidung als Erledigung der Berufung im Rechtsbestand…
…"Sache" des Beschwerdeverfahrens ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Berufungsvorentscheidung gebildet hat. Die Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe darf in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder nicht in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist…
…nachdem für gefälschte Waren kein Kleinverkaufspreis existiere. Der Bf hat daher den Antrag auf Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur rechtskräftigen Beendigung der angeführten gerichtlichen Strafverfahren gestellt. Unter IV.) beantragt der Bf im Wesentlichen in nochmaliger Präzisierung der bereits gestellten Beweisanträge die Einvernahme näher bezeichneter Personen…
…nachdem für gefälschte Waren kein Kleinverkaufspreis existiere. Der Bf hat daher den Antrag auf Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur rechtskräftigen Beendigung der angeführten gerichtlichen Strafverfahren gestellt. Unter IV.) beantragt der Bf im Wesentlichen in nochmaliger Präzisierung der bereits gestellten Beweisanträge die Einvernahme näher bezeichneter Personen…
…Sache sein Vorbringen bzw. seine Anträge zu ergänzen, zu erweitern bzw. zu konkretisieren. Mit Eingabe vom 22. Februar 2010 hat der Bf Vollmachtwechsel angezeigt, sich geäußert, Unterlagen zur weiteren Verwendung übersendet, die Einvernahme namhaft gemachter Zeugen im Wege der Amtshilfe beantragt, um Aussetzung des Beschwerdeverfahrens…
…Rind- und Schweinefleisch durchgeführten Ausfuhren eines Jahres, wenn sie keine Angabe zu einem Verdacht hinreichend genau bestimmter Unregelmäßigkeiten enthält, den Lauf der Verjährungsfrist nicht unterbricht. Es sei Sache des vorlegenden Gerichtes, zu prüfen, ob die weiteren Handlungen, die die nationalen Behörden im Rahmen oder nach…
…als Berufungsbehörde der ersten Stufe. Gegen Berufungsvorentscheidungen (Sache des Beschwerdeverfahrens ist die im Rechtsbestand verbliebene Berufungsvorentscheidung als Erledigung einer Berufung) kann mit einer Beschwerde der Rechtsbehelf der zweiten Stufe an den Unabhängigen Finanzsenat (als Berufungsbehörde der zweiten Stufe) eingelegt werden. Dabei verbleibt die Berufungsvorentscheidung als…
…mit der geltenden Rechtslage steht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die gegen den Zurückweisungsbescheid vom 30. Mai 2012 erhobene Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird, obwohl dies nicht Gegenstand bzw. Sache des Beschwerdeverfahrens iSd § 161 Abs. 1 FinStrG ist (vgl. VwGH vom 25…
…die angeführte Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 23. März 2005 der entscheidenden Behörde als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aufgetragenen Sachentscheidung iSd. § 161 Abs. 1 FinStrG im Hinblick auf die Formulierung des Beschwerdebegehrens festzustellen, dass Sache des Beschwerdeverfahrens einzig und allein die Beurteilung…