…Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr von 1 vH nach dem Wert. Gemäß § 15 Abs 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Nach der stRsp des VwGH unterliegt…
…über die Sachentscheidungskompetenz des Gerichts hinaus (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 279 Tz 11 mit Hinweis auf VwGH 29.5.2006, 2005/17/0242) und kommt somit nicht in Betracht. Für den Fall der Zurückweisung eines Anbringens ist somit "Sache" und Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur die…
…gebe es auch keinen Grund für die Zwangsstrafen, die demgemäß beide Male mit 0 (Null) festzusetzen und damit in voller Höhe abzuschreiben seien. Darin erschöpft sich nach der oben zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung die Sache des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens. Gemäß § 3 Abs 1 FOnV 2006 ist die…
…Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes im Beschwerdeverfahren im Sinne des § 279 BAO (§ 289 Abs. 2 BAO vor dem 1.1.2014) festgelegt. Eine darüber hinausgehende Einbeziehung von Abgaben in die Haftung mit Beschwerdeentscheidung würde somit ein Hinausgehen über die Sache des erstinstanzlichen Bescheides bedeuten…
…wurde bzw. wird (vgl. diesbezüglich auch die Bestimmung des § 13 FLAG). Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 279 Abs. 1 BAO hat das Verwaltungsgericht (Bundesfinanzgericht), außer in den Fällen des § 278, immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im…
…ist durch die "Sache" begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides gebildet hat, sohin die (Nicht)Gewährung einer Nachsicht im Sinne des § 236 BAO. Wenn ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging, hat eine Aufhebung des angefochtenen Bescheides als meritorische…
…Bedeutung nicht vor. Hinsichtlich der Bindung des Bundesfinanzgerichts an den Erstbescheid als "Gegenstand des Verfahrens" besteht ebenfalls eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht auch von dieser höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht abgewichen. Auch hinsichtlich der "Sache des Beschwerdeverfahrens" liegt sohin eine Rechtsfrage von grundsätzlicher…
…die Identifizierbarkeit des Anbringens, sondern auch für die Berechnung von Fristenläufen maßgebend (etwa § 284 BAO oder § 10 Abs. 3 FLAG 1967; vgl. BFG 02.08.2022, RV/5101746/2019; BFG 12.10.2017, RV/7101650/2017). Als Sache des Beschwerdeverfahrens, somit als Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen…
…den Antrag des Bf mit dem angefochtenen Bescheid zu Recht zurückgewiesen hätte, ungeachtet des nunmehr (im Beschwerdeverfahren) eingereichten Antrages gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 eine Festsetzung der Einkommensteuer 2022 verwehrt geblieben. Wie oben dargelegt, ist nämlich die Änderungsbefugnis des Verwaltungsgerichts durch die "Sache" begrenzt…
…Vertreter zur mündlichen Verhandlung entsenden zu können, woraufhin der Beschluss auf Durchführung der Verhandlung in entschuldigter Abwesenheit eines Vertreters der belangten Behörde erging. Die Verhandlungsleiterin trug die Sache unter Verlesung des wesentlichen Akteninhalts vor. Der Vertreter des Bf. verwies auf sein schriftliches Vorbringen und ergänzte…
…den Verdacht der vorsätzlichen Begehung einer Abgabenhinterziehung begründet. Allerdings wurden im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Mängel im Spruch des angefochtenen Bescheides festgestellt. "Sache" des Finanzstrafverfahrens ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Finanzstrafbehörde erster Instanz gebildet hat, somit die dem Beschuldigten zur Last gelegte…
… 293 bis 303 BAO nicht möglich sein kann, den verfahrensrechtlichen Tatbestand ("Verfahrenstitel") im Beschwerdeverfahren auszutauschen, weil dies unzweifelhaft die "Sache" des Beschwerdeverfahrens überschreiten würde, muss im Sinne des erwähnten vom Gesetzgeber intendierten Gleichklangs dasselbe auch bei Bescheiden gemäß § 201 BAO gelten. Insgesamt konnte das Gericht…
…Richtung abändern, diesen aufheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abweisen. Es ist aber immer an die Sache des Beschwerdeverfahrens gebunden. Dem Bundesfinanzgericht ist es also verwehrt, in seiner Entscheidung erstmals über Zeiträume abzusprechen, die nicht von der Sache des Beschwerdeverfahrens, also vom angefochtenen Bescheid, umfasst…
…des angefochtenen Bescheides ist die Abweisung eines Antrages auf Nachsicht durch Abschreibung (§ 236 BAO). Damit wird die Sache des konkreten abgabenbehördlichen Verfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes im Beschwerdeverfahren festgelegt. Die Entscheidungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes ist durch die Sache des Beschwerdeverfahrens…
…Anbringen vom 12.Oktober 2011 Beschwerde erhoben. Am 24. September 2021 wurde vor dem Bundesfinanzgericht eine mündliche Verhandlung durchgeführt, in deren Verlauf haben sich die Parteien des Beschwerdeverfahrens geeinigt, dass der Beschwerde stattgegeben wird. Mit Bescheid vom 13. Dezember 2021 wurde der Umsatzsteuerbescheid 2010 vom…
…wurde der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für Juli und August 2014 zurückgefordert werden. Dazu ist zu sagen: Sache des Beschwerdeverfahrens ist hier der Rückforderungsbescheid vom 5.11.2015. Der Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) ist gemäß § 10 FLAG 1967 für jedes…
…die "Sache" des Beschwerdeverfahrens, also auf den Gegenstand des Verfahrens des Zollamtes, soweit der Bescheid darüber abgesprochen hat. Da das Zollamt über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung aus formalen Gründen abgesprochen hat, weil er nach Ergehen der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes im Beschwerdeverfahren eingebracht wurde…
…für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten (VwGH 150.5.1997, 96/15/0003). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran…
"Sache" des Beschwerdeverfahrens ist nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs des Bescheids der vor dem Verwaltungsgericht belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020 § 26 Rz 31, 17 m.w.N.). Das Bundesfinanzgericht kann im Beschwerdeverfahren nicht erstmals…
…RV/5100766/2024). Ein neuerlicher Abspruch über diese Sache im Rahmen des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens wäre damit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der entschiedenen Sache rechtswidrig. Es sollte auch für den Beschwerdeführer einsichtig sein, dass über ein und dieselbe Sache nicht beliebig bzw. so oft abgesprochen…