…der dagegen eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin (Bw) aus, dass Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht berechtigt sei, da die Erhöhung der Umsatzsteuer für das Jahr 2006 nicht berechtigt sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Oktober 2009 als unbegründet ab. In dem dagegen…
…vom 2. Juni 2010 wird vorgebracht, dass sich der Säumniszuschlag auf die Nachforderung der Umsatzsteuer für den Zeitraum Mai bis Dezember 2009 gründe. Laut Meinung des Finanzamtes wäre keine Betriebsstätte vorhanden und es sei daher auch der Vorsteuerabzug aus formalen Gründen zu versagen. Dies sei…
…war. Der im Anschluss an die Betriebsprüfung erlassene Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2000 erging erklärungsgemäß (steuerpflichtige Behandlung der Umsätze). Sowohl mit dem Umsatzsteuerbescheid 1999 als auch mit dem Umsatzsteuerbescheid 2000 kam es zu einer Umsatzsteuernachforderung und in der Folge zur Festsetzung von einem Säumniszuschlag idHv…
…erscheine der Vorsteuerabzug durch den Ankauf als gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der angeführten Argumentation sei die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 02-12/2005 vom 3. März 2006 und gegen den Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages als gerechtfertigt anzusehen…
…lediglich für den Teilbetrag von € 1.838,75 ist darauf zurückzuführen, dass laut Rückstandsaufgliederung zum 14. Oktober 2010 die Umsatzsteuer 2008 nur mehr mit dem angeführten Betrag unberichtigt aushaftet. Auf Grund der zwingenden Bestimmung des § 217 Abs. 1 BAO erfolgte die Festsetzung des Säumniszuschlages…
…seien. Es ist daher die grundsätzliche Frage zu klären, ob diese (von der Berufungswerberin eingehaltene) Zahlungsfrist der Festsetzung des Säumniszuschlages in Höhe von 558,15 € für die Umsatzsteuernachforderung in Höhe von 27.907,45 € entgegen stand. In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen…
… 217 BAO war ein Säumniszuschlag selbst dann verwirkt, wenn den Abgabepflichtigen an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung kein Verschulden traf (VwGH 10.5.1985, 84/17/0149). Im vorliegenden Fall wurden der Rechtsmittelwerberin aus Anlass einer Betriebsprüfung unter anderem Umsatzsteuernachforderungen für 1992 bis 1996 bescheidmäßig vorgeschrieben…
…damit jeweils vom vollen Nachforderungsbetrag laut bescheidmäßigen Festsetzungen vom 9. März 2000 (KESt) bzw. 6. März 2000 (USt). Dem Säumniszuschlag für KESt 1991 liegt dem gegenüber nicht der gesamte KESt-Nachforderungsbetrag laut Buchung und Festsetzung vom 24. Februar bzw. 9. März 2000 (1,177.455,--…
…Für diese Abgabennachforderung wurde mit dem ebenfalls am 11. Jänner 2008 ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid ein Säumniszuschlag in Höhe von 2%, das sind 138,00 Euro festgesetzt. Mit Berufung vom 8. Februar 2008 wurde ua die Umsatzsteuernachforderung für Dezember 2006 und die daraus resultierende Festsetzung…
…März 2011 betreffend Festsetzung von zweiten Säumniszuschlägen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Wien 3/11 erließ am 9. März 2011 wegen Nichtentrichtung von Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 sechs zweite Säumniszuschlagsbescheide…
…Im vorliegenden Fall wurden die strittigen Säumniszuschläge für Umsatzsteuernachforderungen, deren Fälligkeit bereits eingetreten war, vorgeschrieben. In Streit steht, ob die bescheidmäßige Festsetzung der Säumniszuschläge zu Recht erfolgte. Die Voraussetzungen der Absätze 4-6 dieser Gesetzesstelle, die der Festsetzung eines Säumniszuschlages entgegenstehen, sind weder aktenkundig noch…
…der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen. Diese Fristen beginnen mit Ablauf der sich aus Abs. 4 ergebenden Zeiträume neu zu laufen. Wie bereits in den Berufungsvorentscheidungen, auf deren Begründungen verwiesen wird, ausgeführt wurde, wurden die einen Überschuss ausweisenden Umsatzsteuervoranmeldungen für März und Juli 2007…
…in S. müsse erhalten werden. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli 2009 abgewiesen und dazu begründet, dass der Festsetzung der Umsatzsteuernachforderung für das Jahr 2004 Feststellungen einer Außenprüfung zu Grunde lägen. Die Betriebsprüfung habe festgestellt, dass Einnahmen und Aufwendungen aus Top 1, 2…
…sondern bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der Umsatzsteuernachforderung maßgeblichen Fälligkeitstages entstanden. Daran ändert auch nichts, dass der Säumniszuschlag aufgrund der Neufassung des Säumniszuschlagsrechtes durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 2000/142, erst einen Monat ab Zustellung des den Säumniszuschlag festsetzenden Bescheides fällig wurde…
…sich weiter, dass der Bw. auch für den Säumniszuschlag in der Höhe von € 174,41 nicht zur Haftung herangezogen werden kann. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 1994 war laut Aktenlage die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 30. April 1996 offen. Da…
…normiert als Fälligkeitstag für Umsatzsteuervorauszahlungen jeweils den 15. des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonates. Nach Abs. 5 dieser Gesetzesstelle wird durch eine Nachforderung aufgrund der Veranlagung keine von Abs. 1 abweichende Fälligkeit begründet. Die Umsatzsteuernachforderung für das Jahr 2003, auf die sich der Säumniszuschlag bezieht…
…der Säumniszuschläge können auch in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (Ritz, BAO³, § 217 Tz 65). Aufgrund der zweiten Berufungsvorentscheidung vom 10.05.2013 wurde der Berufung hinsichtlich Umsatzsteuer 2009 vollinhaltlich stattgegeben. Damit ist die den Säumniszuschlag begründende Umsatzsteuernachforderung 2009 weggefallen. Die Grundlage für…
…Dezember 2006 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Dem im Vorlageantrag vom 2. Jänner 2007 enthaltenen Antrag nach § 217 Abs. 8 BAO wird insoweit stattgegeben, dass der erste Säumniszuschlag der Umsatzsteuernachforderung für 2005 wie folgt neu festgesetzt wird. Von der Umsatzsteuer 2005 in der Höhe von €…
…mit Bescheiden vom 21. Dezember 2006 festgesetzt. Für die Umsatzsteuernachforderungen der Jahre 2003 bis 2005 sowie 1-10/2006, deren Fälligkeit bereits eingetreten war, wurden mit den angefochtenen Bescheiden vom 12. Jänner 2007 die strittigen Säumniszuschläge vorgeschrieben. Mit Berufung vom 16. Februar 2007 bekämpfte der…
…ändert aber nichts daran, dass jeder Spruch für sich gesondert mit Berufung anfechtbar ist. Sofern die Bw mit dem Einwand, dass die Bescheide unter Missachtung der Erklärungen der Bw ausgestellt worden seien, eine inhaltliche Unrichtigkeit der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Umsatzsteuerbescheide vorbringt, ist dem zu…