…zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) der S. für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…
…zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) der S. für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…
…zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) der S. für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…
…zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) der S. für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…
…zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) der S. für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…
… ohne Knochen; andere entbeinte Teilstücke, jedes Stück einzeln verpackt, mit einem Gehalt an magerem Rindfleisch außer Fett von 50 Gewichtshundertteilen oder mehr" (KN-Nr.0201 3000 150 /Marktorganisation M007) mit einer Eigenmasse von 3.083, 00 kg die Zahlung von Ausfuhrerstattung iSd. § 2 AEG. Das…
…dass das mit der in Rede stehenden Ausfuhrsendung vom 26.4.1996 (zu WE-Nr.223/000/801250/01/6) idente Rindfleisch (=135 Karton "frische Kuh- Vorderviertel ohne Knochen" mit einer Eigenmasse von 3.083 kg) von 51 (auf den vorgelegten Wiegeprotokollen entsprechend kenntlich gemachten…
…Mai 2002, Zl. 610/00000/3/1997, betreffend die Rückforderung der für am 8.8.1997 unter WE-Nr.223/000/802199/01/7 nach Ukraine exportiertes gefrorenes Rindfleisch gewährten Ausfuhrerstattung gem. § 5 Ausfuhrerstattungsgesetz iVm Art.11 Abs.3 der VO (EWG) 3665/87 sowie…
…Zwar habe bereits die Außen-und Betriebsprüfung des Zollamtes Wien festgestellt, dass die "Firmengruppe R " über wesentlich mehr Rindfleisch mit EU-Ursprung verfüge als von Zukäufen aus Drittländern, problematisch sei allerdings die Nachweisführung durch die Erstattungswerberin bei der Ausfuhr von Erstattungserzeugnissen: Das Unternehmen verfüge nämlich…
…1996, betreffend die Rückforderung von laut Warenanmeldung vom 18.3.1996, WE-Nr.223/000/800799/04/6, nach Tschechien ausgeführtes Rindfleisch gezahlter Ausfuhrerstattung gem. § 5 Ausfuhrerstattungsgesetz (AEG) iVm Art.11 Abs.3 der VO (EWG) Nr.3665/87 sowie Festsetzung einer Sanktion gem. Art…
…Fleischsorten zu verhindern." In der Niederschrift vom 24. September 1999 über die Vernehmung des Amtstierarztes ist Folgendes festgehalten: "Bei den in P vorhandenen zwei Kühlräumen wurde einer für Schweinefleisch- und der andere für Rindfleischlagerung (zerlegte Teile) verwendet. Eine getrennte Auszeichnung (Hinweis: Nur für Inland bzw…
…weiterhin davon aus, dass sich die Aussagen von N Sch auf eine andere Sendung beziehen. Überdies wäre es dem Abfertigungsorgan GH auf Grund seiner Erfahrung von vorangegangenen Rindfleischausfuhren wohl auch bei einer so genannten "äußeren Beschau" aufgefallen, wenn das Filet gefehlt hätte. Schließlich habe der…
…zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) der S. für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…
…durch die AMA noch die Zollbeschau durch die zuständige Ausfuhrzollstelle hat Hinweise darauf ergeben, dass es sich bei dem verfahrensgegenständlichen Rindfleisch nicht um Hinterviertel im Sinne der Unterposition 0201 2050 gehandelt hat. Nachdem die Ware dem Ausführer mit der Maßgabe zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet…
…Verwandtschaftskreis (Schwägerinnen) zur Verfügung stehen, die in keinem offiziellen Dienstverhältnis und auch nicht bei der Gebietskrankenkasse angemeldet seien. Sie würden mit Naturalleistungen (Speck, Käse, Rindfleisch, usw.) entschädigt. Als weitere Besonderheit würden ein Kinderspielplatz, Schnupperreiten für Kinder, Pferdeschlittenfahrten im Winter angeboten. Laut Buschenschank-Führer würden "Busse…
…dass bei der Bewertung vorhersehbare Umstände, wie die durch die BSE-Krise in Europa (schon vor 2000) mögliche vorübergehend beeinträchtigte Entwicklung des Rindfleischmarkts, der beabsichtigte Beitritt von K zur Europäischen Union oder die mögliche Entwicklung von Preisen für Bauland angemessen berücksichtigt werden. Wenn in der…
…dass die gegebene Auskunft zutrifft. Aber auch nachträgliche Versuche, die erforderlichen Beweise und Nachweise zu erbringen, waren erst im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat erfolgreich. In den Marktorganisationen für Rindfleisch und Schweinefleisch ist ausdrücklich festgelegt, dass eine Erstattung nur dann bezahlt wird, wenn nachgewiesen ist…
…Aufstellung, zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen der KG für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…
…Aufstellung, zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen der KG für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…
…Aufstellung, zu denen auch der verfahrensgegenständliche Vorgang zählt, gewährte das Zollamt Salzburg/Erstattungen der KG für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach Russland ausgeführtes Rindfleisch, das im Zeitraum Dezember 1998 bis Mai 1999 unter dem Produktcode 0202 30 90 9500 zur Ausfuhr angemeldet worden war…