…veranlasste Reisen getätigt hat. An diesen Reisetagen steht dem Berufungswerber das erhöhte Taggeld und nicht bloß die Kaufkraftausgleichszulage als Werbungskosten zu. Die vom Berufungswerber herangezogenen Tages- und Nächtigungsgelder lagen unter den in der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland…
…20 EStG 1988, der einer Vielzahl von Steuerpflichtigen dadurch erwächst, dass sie aus beruflichen Gründen genötigt sind, Mahlzeiten außer Haus einzunehmen. Die gesetzliche Regelung, wonach bei Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 oder § 4 Abs. 5 EStG 1988…
…| 252,00 | | Sonstiges | 200,00 | | ÖBB | | 135,00 | Bus | | 70,00 Mit Einkommensteuerbescheid vom 9. Jänner 2004 anerkannte das zuständige Finanzamt die geltend gemachten Werbungskosten für den Sprachkurs im Ausland nicht. Begründend wurde ausgeführt…
…beantrage ich, dass die Differenz zwischen dem Inlandstagessatz (€ 26,40) und dem Auslandstagessatz (€ 35,30), d.s. € 8,90 mal die Dauer meiner beruflich veranlassten Reise als Verpflegungsmehraufwand im Rahmen der Werbungskosten nach § 16 EStG berücksichtigt werden und führe dazu Folgendes aus…
…Olivia. R: Welchen Zweck sollten diese Reisen erfüllen? Testen der transportablen Volleyballsysteme. Die Tests sind notwendig um Anleitungen für fachgerechte Aufstellung, Handhabung und Impulse für die Weiterentwicklung der Systeme zu geben. Stb.: Die Umsätze werden überwiegend im Ausland erzielt und hier sind natürlich Haftungsfragen kein…
…| 252,00 | | Sonstiges | 200,00 | | ÖBB | | 135,00 | Bus | | 70,00 Mit Einkommensteuerbescheid vom 9. Jänner 2004 anerkannte das zuständige Finanzamt die geltend gemachten Werbungskosten für den Sprachkurs im Ausland nicht. Begründend wurde ausgeführt…
…Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand ist daher bei durchgehender Tätigkeit am selben Einsatzort nur für die ersten 5 Tage möglich. Bei Auslandsreisen wird nach Lehre und Rechtsprechung ohne Vorliegen einer "Reise" auch nach Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit (im Ausland) ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand dann anerkannt…
…dem Ersuchen der Berufungsbehörde, Name und Adresse der kontaktierten ausländischen Kollegen anzugeben, nicht entsprochen. Dieser Nachweispflicht nachzukommen hätte dem Bw. aber schon deshalb oblegen, weil für die Beurteilung der hier vorliegenden Reise Sachverhaltselemente von Bedeutung sind, die im Ausland ihre Wurzel haben, sodass eine erhöhte…
…einer einheitlichen Reise auszugehen. Ab dem Grenzübertritt (bei grenzüberschreitenden Flugreisen ab dem Abflug bzw. bis zur Ankunft im Inland) kommen die Sätze für das jeweilige Land zur Anwendung. Sodann sind von der in Tagen bzw. in Zwölfteln ausgedrückten Gesamtreisezeit die durch die Auslandsreisesätze erfassten Tage…
…Werbungskosten abziehen zu können (ua. VwGH 15.06.1988, 85/13/0069). Bei Auslandsreisen wird nach Lehre und Rechtsprechung auch nach Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit (im Ausland) somit ohne Vorliegen einer "Reise" im Sinne des § 4 Abs. 5 EStG 1988 ein beruflich bedingter…
…es ist daher immer von einem Erwerbseinkommen (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) oder im Falle einer nichtselbständigen Tätigkeit von Einkünften oder Vorteilen aus einem Dienstverhältnis auszugehen (SWK 1996, A 248). Stipendien, die von ausländischen Institutionen außerhalb des Bereiches der Europäischen Union für wissenschaftliche Tätigkeit gewährt werden…
…würden für Kuraufenthalte im Ausland von der VGKK generell keine Kosten übernommen. Weiters sei der in den Berufungsvorentscheidungen zum Ausdruck gekommene Eindruck, es habe sich bei den Reisen um Familienausflüge gehandelt, zwar nachvollziehbar; wie jedoch allgemein bekannt sei, seien für solche Reisen Preisreduktionen zu erzielen…
…a.a.O., Tz 181 zu § 16 EStG 1988). Begründet nun der Steuerpflichtige einen solchen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, so ist der Aufenthalt an diesem keine Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, sodass eine Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht erfolgen kann…
…wurde über J. Reisen gebucht - Rechnung liegt vor. Ad Punkt 2a: Alle Seminartage sind der Fortbildungsveranstaltung zuzuordnen. 2b: Teile dieser Veranstaltung sind auch für das ÖÄK - Diplom Sportmedizin anrechenbar - jedoch unabhängig vom Refresherkurs. Die entsprechende Zeiteinteilung war von vornherein festgelegt und auch im Programm festgehalten.…
…eines Verpflegungsmehraufwandes zu versagen sei. Denkbar wäre jedoch, dass wegen wiederkehrenden Aufenthalts an einem Einsatzort im Ausland ein weiterer Mittelpunkt (weitere Mittelpunkte) der Tätigkeit entstanden ist, sodass nach der Anfangsphase der Aufenthalt am ausländischen Einsatzort keine Reise mehr darstellt. Für den Fall, dass der Bw…
…Werde im Rahmen einer Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet, könne aufgrund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer "Reise" ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Es bestünden keine Bedenken, wenn in diesem Fall der Differenzbetrag zwischen dem Inlandstagessatz und dem höheren Auslandstagessatz als Werbungskosten…
…Vertreter anderer Berufe gefehlt habe. Es stehe wohl außer Zweifel, dass Angehörige anderer Berufe nicht an einer Reise interessiert seien, bei der - im Übrigen selbstverständlich verpflichtend - ein Gespräch mit dem österreichischen Gesandten, ein Besuch bei der Volksanwaltschaft (laut Reiseprogramm: Volksstaatsanwaltschaft) Peking, ein Empfang durch den…
…dem Ersuchen der Berufungsbehörde, Name und Adresse der kontaktierten ausländischen Kollegen anzugeben, nicht entsprochen. Dieser Nachweispflicht nachzukommen hätte der Bw. aber schon deshalb oblegen, weil für die Beurteilung der hier vorliegenden Reise Sachverhaltselemente von Bedeutung sind, die im Ausland ihre Wurzel haben, sodass eine erhöhte…
…aus den gleichen Gründen wie die MS-Access Schulung benötigt. Den Safe habe der Berufungswerber angemietet, weil er oft auch über längere Zeiträume im Ausland gewesen sei. Hinsichtlich der Rechtschutzversicherung teilte der Berufungswerber noch mit, dass er die Versicherung mittlerweile gewechselt habe, jedoch versuchen werde…
…teilte der Bw. in seiner Stellungnahme noch Folgendes mit: "Er habe die Lohnsteuerrichtlinien gewissenhaft studiert. Zum Beispiel würden nicht wie in Punkt 300 im Zuge von Reisen mehrere Gemeindebezirke regelmäßig bereist. Er sei nicht wie in Punkt 301 durchgehend an einem Einsatzort tätig. Er sei…