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UFSW RV/0614-W/02Reinigung der Berufskleidung (Unifom) eines Polizeibeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004

…sind. Für 1996 hat der Bw etwa die Reinigung und das Bügeln von 170 Uniformhemden, 33 Uniformhosen und 3 Uniformjacken geltend gemacht. Aus dem Vorbringen des Bw ist nicht ersichtlich, dass dem Bw im Vergleich zu jenen Steuerpflichtigen, die zivile Kleidung bei der Tätigkeit tragen…

UFSW RV/2922-W/02Kosten der Uniformreinigung als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2003

…| 384,00 S | | Zwischensumme I | | | 1.694,00 S Privat durchgeführte Reinigungen | Kleidungsstück | Anzahl der Kleidungsstücke | Anzahl der von der Privatwäsche getrennten Waschgänge im Haushalt | Preis pro Waschgang | Kosten | | Mehrzweckhose | 45…

UFSW RV/3444-W/071. Liebhaberei bei einem Altwarenhandel, 2. Werbungskosten für bürgerliche Kleidung eines Croupiers im Spielkasino, 3. Wäschewaschen durch Ehefrau als eheliche Beistandspflicht, 4. Berufsspezifische Personenversicherung als Werbungskosten, 5. Kapitalrückzahlung für vermietete Eigentumswohnung als Sonderausgabe, 6. Wohnraumschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2011Teil 1/2

…für Kleidung und Reinigung wurden vom FA nicht als Werbungskosten anerkannt. Die ebenfalls als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben für Unfallversicherung wurden vom FA als Sonderausgaben angesetzt. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…

UFSW RV/1072-W/02Reinigung von Berufskleidung (Uniform und Verpflegungsmehraufwand eines Feuerwehrbeamten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung, dem Aufwand somit auch keine relevante private Mitveranlassung zukommt. Es ist nicht erkennbar, warum die Reinigung der Uniformhemden, selbst wenn diese wegen des angenähten Feuerwehrwappens" nicht privat getragen werden können, einen höheren Reinigungsaufwand verursachen sollte als die Reinigung entsprechender…

UFSW RV/1073-W/02Reinigung von Berufskleidung (Uniform), Telefonkosten und Verpflegungsmehraufwand eines Feuerwehrbeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung, dem Aufwand somit auch keine relevante private Mitveranlassung zukommt. Die Aufwendungen die lt. VwGH steuerlich berücksichtigt werden könnten ergeben sich im vorliegenden Fall durch die Entfernung der Verunreinigungen (Flecken) durch Fleckentferner. Die…

UFSI RV/0356-I/11Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Reinigungskosten der Berufskleidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2012

…Reinigung der Arbeitskleidung im eigenen Haushalt Nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG sind Werbungskosten auch die Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Werkzeug und Berufskleidung). Zu den Aufwendungen für eine typische Berufskleidung zählen nach Lehre (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band II, § 16 Tz 220, Stichwort: Kleidung…

UFSF RV/0129-F/02Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen an Bedienstete des Bauhofes und der Straßenmeisterei (Totengräber, Lenker von Müllwagen, Straßenkehrmaschinen und anderen Arbeitsmaschinen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…der Fahrer auch mit dem Reinigen des Müllautos beschäftigt. Der gesamte Arbeitsverlauf führe zwangsläufig zu einer Verschmutzung der Kleidung. Darüber hinaus würden diese Arbeiten unter Bedingungen geleistet, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeiten eine außerordentliche Erschwernis darstellten. Die Erschwernis liege darin, dass der…

UFSW RV/1997-W/07Bewertung von vereinbarten Pflege-und Betreuungsleistungen im Rahmen der Bemessung der Gesamtgegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2007

…zumutbare Umfang für den Fall der Krankheit und altersbedingter Gebrechlichkeit der Übergeber, jedoch nur im übergebenen Haus O. 15, insbesondere die Reinigung der Ausnahmswohnung, der Kleidung, Wäsche und Schuhe, das Holen des Arztes und der Medikamente, die Zubereitung und Darreichung der Kost zu allen Mahl…

UFSW RV/1996-W/07Bewertung von vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen im Rahmen der Bemessung der Gesamtgegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2007

…zumutbare Umfang für den Fall der Krankheit und altersbedingter Gebrechlichkeit der Übergeber, jedoch nur im übergebenen Haus O. 15, insbesondere die Reinigung der Ausnahmswohnung, der Kleidung, Wäsche und Schuhe, das Holen des Arztes und der Medikamente, die Zubereitung und Darreichung der Kost zu allen Mahl…

UFSW RV/0165-W/061. Steuerliche Behandlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung im Jahr 2003. 2. Kosten eines zweiten Haushaltes am Berufsort als Werbungskosten. 3. Aufwendungen für Versicherungen und Wohnraumschaffung als Sonderausgaben. 4. Aufwendungen für die Pflege der Eltern als außergewöhnliche Belastung. 5. Wirkung der in der Begründung einer Berufungsvorentscheidung getroffenen Feststellung des Finanzamtes wie ein Vorhalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2006

…Arbeitszeit sei täglich im Durchschnitt bei zehn Stunden gelegen. Die zusätzlichen Aufwendungen bezögen sich auf erhöhte Ausgaben für Verpflegung und tägliche Reinigung der Kleidung, die nicht in dem Maß in der privaten Wohnung in E angefallen wären. Erhöhte Ausgaben für Essen und Trinken in preisgünstigen…

UFSW RV/0460-W/04Arbeitskleidung und Studiengebühren als Werbungskosten, Berechnung des Selbstbehaltes bei der außergewöhnlichen Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…dass die Reinigung von Arbeitsmänteln nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden können, wenn es sich um typische Berufskleidung oder bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Für die Tätigkeit als Lehrerin sei keine reine Arbeitsschutzkleidung vorgeschrieben oder erforderlich und zwar auch dann nicht, wenn aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse am…

UFSW RV/2644-W/06Schmutzzulage an Fahrer eines Entsorgungsdienstleistungsbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2007

…Biomüll) transportiert, ist diese tägliche Reinigung eine sehr schmutzige und unangenehme Arbeit. Auszugsweise ca. 6,5 Stunden Planenfahrzeugabholungen in Altstoffsammelzentren 23. März 2001 Dort müssen kontinuierlich die verschiedensten gesammelten Altstoffe und gefährliche Abfälle entsorgt werden....10.50: Hier schiebt der Fahrer händisch Gitterwagen, Behälter für…

UFSG RV/0048-G/04Arbeitskleidung eines landwirtschaftlichen Lehrers als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…von der Schule zur Verfügung gestellt). Bei der nachfolgenden Rechenarbeit am PC kann ich schon aus hygienischen Gründen nicht mit der gleichen Kleidung vor die SchülerInnen treten. Ich muss mich hier in der Pause des Praxis Blockes waschen und umziehen. Während der Reinigung der Kleider…

UFSF RV/0261-F/05Schmutzzulage für LKW-Fahrer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2007Teil 1/2

…Kleidung und freie Körperteile würden stark verschmutzt. Jeder Fahrer habe für die Reinigung seines Fahrzeuges selber zu sorgen. In der Regel versuche man die Fahrzeuge zweimal wöchentlich zu waschen, dies sei eine Arbeit von ca. 2 Stunden. Beim Waschen der Fahrzeuge - natürlich auch des Chassis…

UFSL RV/1433-L/10Werbungskosten als Kindergartenpädagogin und Betriebsausgaben als CliniClown
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…die Bw daher diese in bekannten Bekleidungsketten erworbenen Kleidungsstücke persönlich als zu bunt und clownesk für eine private Nutzung empfindet, ist für deren steuerliche Nichtabsetzbarkeit nicht von Bedeutung. Das Gesagte gilt auch für die Reinigung der Kleidung (konkret das bei der Grünen Erde gekaufte Flüssigwaschmittel)…

UFSL RV/1317-L/091. Kein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben; 2. Warengutscheine für die Anschaffung von Arbeitskleidung als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…ersucht. Im Zuge des weiteren Berufungsverfahrens stellte der Unabhängige Finanzsenat an die Berufungswerberin mittels Vorhalt nach Hinweis auf die betreffend Dienstkleidung geltende Rechtslage und Rechtsprechung die Fragen, welches Aussehen (Größe, Form, Farbe) das Firmenemblem habe, auf welche Weise es befestigt werde, ob jedes einzelne Kleidungsstück…

UFSI RV/0568-I/11Schmutzzulage für Melker - Ermittlungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.07.2012

…Voraussetzung der Steuerfreiheit einer Schmutzzulage normiert § 68 Abs 5 erster Teilstrich EStG 1988, dass dem Arbeitnehmer eine Zulage deshalb gewährt wird, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken…

UFSI RV/0745-I/061) Gewinnverteilung bei einer Familiengesellschaft (GesbR) 2) Schätzung von Fahrtkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2009

…die Reihenfolge der Klebungen vor. Weitere Vorbereitungsarbeiten ("Tauchen" der Plakate, Herrichten des Klebers, Einräumen des Autos) würden abwechselnd von beiden Ehegatten erledigt. Der Pkw werde von Horst R. gefahren. Beim Plakatieren helfe die Ehegattin mit. Ihr obliege auch anschließend das Ausräumen und Reinigen des Autos…

UFSW RV/2933-W/07Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…des Kindesvaters in der Niederschrift vom 20. März 2007, der Stellungnahme vom 20. März 2007 zur Sachverhaltsfeststellung der Frau M., dass zB die Reinigung der Kleidung, das Bereitstellen des Essens und die Reinigung und Pflege des Zimmers des Sohnes G. von der Mutter durchgeführt werden…

UFSW RV/2327-W/07Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2007

…überwiegenden Teil der Kosten der Lebenshaltung trägt. Unstrittig ist auch nach den Ausführungen des Kindesvaters in der Niederschrift vom 20. März 2007, dass zB die Reinigung der Kleidung, das Bereitstellen des Essens und die Reinigung und Pflege des Zimmers des Sohnes M. von der Mutter…