…gelten die für feste Gebühren anzuwendenden Bestimmungen der §§ 3 Abs.2 Z 1 und 9 Abs.1 GebG 1957. Diese Bestimmungen tragen dem Umstand Rechnung, dass durch das Abgabenänderungsgesetz 2001, BGBl I 2001/144 die Entrichtung mittels Stempelmarken generell abgeschafft wurde. Die Behörde bei welcher…
…Termins für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben richten. Ob den Beschuldigten an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Auf ein Vertrauen des Beschuldigten in die Rechtzeitigkeit der von seiner Angestellten…
…der zeugenschaftlichen Angaben des Besch2, wonach er für die selbst zu berechnenden Abgaben zuständig gewesen sei, erfolgt wäre. In dem nunmehr gegen den Besch2 eingeleiteten Finanzstrafverfahren habe dieser am 28. September 2007 telefonisch bekannt gegeben, beim Spruchsenat missverstanden worden und niemals für die Entrichtung der…
…sich der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hätte, habe die Hausbank die notwendigen Mittel erst am 16. Jänner 2003 zur Bezahlung der verkürzten Abgaben freigegeben, weshalb es an der Rechtzeitigkeit der Entrichtung als notwendige Voraussetzung zur Erzielung einer Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeige…
…Der für die Buchhaltung und die Lohnverrechnung nicht zuständige, von K jedoch für die Bilanzerstellung eingesetzte Steuerberater Ö habe aus diesem Grund sowohl 1999 als auch später im Jahr 2000 B und K darauf hinweisen lassen, dass auf die Rechtzeitigkeit der Entrichtung Acht zu geben…
…Termins für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben richten. Ob den Steuerpflichtigen an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Auf ein Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Rechtzeitigkeit der von seiner Angestellten…
…worden, dass "an dieser Adresse keine verwaltungsmäßigen Einrichtungen, Hinweis nach außen, sowie personelle Voraussetzungen bestanden haben, die jemals jenes Mindestmaß aufgewiesen hätte, welches die tatsächliche Führung eines Geschäftsbetriebes an diesem Ort hätte glaubhaft nachweisen können". Die Rechnungen seien somit wegen der falschen Adresse mangelhaft. Die…
…dass die Fehler, die schließlich zur Säumnis geführt haben, als auffallende Sorglosigkeit im Verkehr mit Behörden angesehen werden müssten. Deshalb komme hinsichtlich der angefochtenen Säumniszuschläge wegen verspäteter Entrichtung der USt-Vz März 2003 eine Nichtfestsetzung gem. § 217 Abs. 7 BAO nicht in Betracht. Dazu ist…
…allgemeiner Lebenserfahrung vom feststehenden Sachverhalt mit der im derzeitigen Stadium erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf einen entsprechenden Tatverdacht iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geschlossen werden. Zur Rechtzeitigkeit der nach den obigen Ausführungen noch vor Beginn der abgabenrechtlichen Prüfung erstatteten, mit einer Entrichtung des Abgabenbetrages einhergehenden…
…der F GmbH sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Auch unter der Annahme, dass nicht versucht worden sei, mittels verspäteter Entrichtung oder Bekanntgabe von Umsatzsteuerzahllasten einen rechtswidrigen Abgabenkredit von der Republik Österreich zu erzwingen, bieten die Jahre 1995 bis 1997 hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Entrichtung…
…für die Abgabenerklärungen geltenden Anordnungen der Bundesabgabenordnung (BAO) uneingeschränkt zur Anwendung kommen. Die Rechtzeitigkeit der Entrichtung ist daher nach den Bestimmungen der §§ 210 f BAO zu beurteilen. Wird eine Vorauszahlung nicht fristgerecht entrichtet, so treten die allgemeinen Konsequenzen, die mit der Nichtentrichtung fälliger Abgaben verbunden…
…Entrichtung der 220 € bereits durch Umbuchung auf das Abgabenkonto berücksichtigt. Von einer Parteieneinvernahme war im Sinne des § 183 Abs. 3 BAO abzusehen, weil der Entrichtungstag der Gebühr unzweifelhaft durch die Vorlage des Einzahlungsbeleges nachgewiesen werden konnte und die Frage der Rechtzeitigkeit der Entrichtung der…
…werden. Rechtzeitigkeit sei demnach im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO zu verstehen. Der Antrag vom 27. April 2004 auf Entrichtung eines Teils der Abgabenschulden wurde hinsichtlich der Umsatzsteuer 12/03, 1/04 und der Stundungszinsen 2004 erst nach Fälligkeit der vorgenannten Abgaben bzw. erst…
…werden. Rechtzeitigkeit sei demnach im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO zu verstehen. Der Antrag vom 27. April 2004 auf Entrichtung eines Teils der Abgabenschulden wurde hinsichtlich der Umsatzsteuer 12/03, 1/04 und der Stundungszinsen 2004 erst nach Fälligkeit der vorgenannten Abgaben bzw. erst…
…anderen Vertragsteiles zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Tag der Absendung des Kündigungsschreibens maßgebend. 3. Die Leasingnehmer verzichten jedoch für sich und ihre Rechtsnachfolger auf die Dauer von 15 Jahren ab Fälligkeit der ersten Monatsleasingrate auf die Ausübung des Kündigungsrechtes. § 4 Leasingrate…
…anderen Vertragsteiles zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Tag der Absendung des Kündigungsschreibens maßgebend. 3. Die Leasingnehmer verzichten jedoch für sich und ihre Rechtsnachfolger auf die Dauer von 15 Jahren ab Fälligkeit der ersten Monatsleasingrate auf die Ausübung des Kündigungsrechtes. § 4 Leasingrate…
…anderen Vertragsteiles zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Tag der Absendung des Kündigungsschreibens maßgebend. 3. Die Leasingnehmer verzichten jedoch für sich und ihre Rechtsnachfolger auf die Dauer von 15 Jahren ab Fälligkeit der ersten Monatsleasingrate auf die Ausübung des Kündigungsrechtes. § 4 Leasingrate…
…3 lit. a FinStrG anzusehen. Wie bereits ausgeführt, war die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch nicht (auch nicht teilweise) entdeckt, sodass auch § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige nicht entgegensteht. Da beim Beschwerdeführer keine finanzbehördliche Nachschau bzw. Prüfung stattfand, kommt…
…in Höhe von € 2.035,37 ausgewiesen wurde, als rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstanzeige anzusehen ist, wobei zur Begründung hinsichtlich der Rechtzeitigkeit auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen wird. Unstrittig wurden sämtliche selbstangezeigten Abgabennachforderungen rechtzeitig den Abgabenvorschriften entsprechend im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG entrichtet…
…2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 5 BAO entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate…