…der Amtshandlung abgegebene Rechtsmittel- und Erstattungsverzicht ist somit gültig zustande gekommen. Der in der Beschwerdeschrift angekündigte, aber letztlich nicht vorgelegte Ankaufsbeleg war für die getroffene Entscheidung unerheblich, weil in diesem Verfahren ausschließlich die Gültigkeit des Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts zu beurteilen war und nicht die Frage…
…DG auf die Einbringung eines Rechtsbehelfs und auf einen Antrag nach Art 236 ZK zu verzichten. Sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung der in Rede stehenden Bestimmung waren somit gegeben. Daher ist in weiterer Folge zu prüfen, ob der Rechtsmittel- und Erstattungsverzicht gültig zustande gekommen ist.…
…der Amtshandlung abgegebene Rechtsmittel- und Erstattungsverzicht ist somit gültig zustande gekommen. Der in der Beschwerdeschrift angekündigte, aber letztlich nicht vorgelegte Ankaufsbeleg war für die getroffene Entscheidung unerheblich, weil in diesem Verfahren ausschließlich die Gültigkeit des Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts zu beurteilen war und nicht die Frage…
…DG auf die Einbringung eines Rechtsbehelfs und auf einen Antrag nach Art 236 ZK zu verzichten. Sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung der in Rede stehenden Bestimmung waren somit gegeben. Daher ist in weiterer Folge zu prüfen, ob der Rechtsmittel- und Erstattungsverzicht gültig zustande gekommen ist.…
…meinem Masseverwalter lege ich Einspruch ein zum gefällten Urteil vom 22.10.2009. Bitte um Zusendng des Aktes!" ein Rechtsmittel gegen das gegen ihn verhängte Straferkenntnis erhoben (Finanzstrafakt Bl. 55). Da Geldstrafe und Kosten infolge der am 22. Oktober 2009 eingetretenen Rechtskraft gemäß § 171 Abs…
…Dezember 2012 sei gegenstandslos, nicht zu ändern. Aus der Antwort des Unabhängigen Finanzsenates (e-mail vom 9. Jänner 2012) geht eindeutig und unzweifelhaft hervor, dass der Bescheid durch das e-mail vom 3. Jänner 2012 nicht gegenstandslos geworden ist, sondern dass der Beschwerde nach wie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rainer Pidun und Julia Rasemann, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 07. Mai 1998, GZ. 100/41015/2/98, betreffend Rechtsbehelfsverzicht, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…zu FSRV/0015-L/12), im Übrigen sollte Klarheit geschaffen werden: Sollte sich das Rechtsmittel, wohl eine Berufung gegen das genannte Straferkenntnis des Spruchsenates, auf dessen Teil betreffend den Zweitbeschuldigten und / oder auch auf den Teil betreffend den belangten Verband beziehen? Welche Punkte des Bescheides…
…Stellungnahme des Zollorganes, das die Amtshandlung durchgeführt hatte, befanden sich in den Gepäckstücken des Bf. und seiner Gattin mehrere lose Packungen Zigaretten, die in Summe die Freimenge von 200 Stück pro Person ausmachten, sowie drei volle Stangen Zigaretten der Marke Kim light, die nach Angaben…
…Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht den Beschuldigten aber das Recht zu, gegen die sie jeweils betreffenden Teile des Bescheides binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…ZK sowohl an den objektiven als auch an den subjektivern Voraussetzungen mangle. Mit Schreiben vom 20. August 2003 brachte der Bf das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Er wiederholte dabei das bereits vorgebrachte und führte ergänzend aus, dass auf die subjektive Tatseite sehr wohl einzugehen sei…
…zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Wird ein Rechtsmittel der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vorgelegt, so hat diese zunächst u.a. zu prüfen, ob nicht ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und erforderlichenfalls selbst nach Abs…
…der Unabhängige Finanzsenat der Beschwerde des Beschwerdeführers (Bf.) gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. September 2002 Folge und erstattete die mit Bescheid des Hauptzollamtes Feldkirch vom 27. November 2000 vorgeschriebenen Abgaben in der Höhe von € 3.169,92. Der Verwaltungsgerichtshof hat in…
…Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Beschuldigten aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss …
…Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 s c h r i f t l i c h einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a Abs. 1, 1. und 2. Satz BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit…
…im Februar und März 2002 eine ganze Reihe von Rückforderungsbescheiden des ZASE zugestellt worden wären. Anlässlich der Zustellung der ersten Rückforderungsbescheide im Februar sei der Bf. von ihrem Anwalt mitgeteilt worden, es sollte kein Problem darstellen, hinsichtlich beabsichtigter Rechtsmittel eine Erstreckung der Frist zur Erhebung…
…der Berufungswerberin vertreten durch N. aufgetragen, die Mängel der Berufung - Erklärung in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO) und eine Begründung (§ 250 Abs. 1 lit. d BAO) - zu beheben. In seiner Stellungnahme vom 16. August 2013, eingelangt am 19…
…Sachbearbeiterin der Abgabenbehörde erster Instanz telefonisch informiert, dass der Steuerberater der Gesellschaft im Interesse der überwiegenden Anzahl der Anleger nicht an einem Rechtsmittel interessiert sei und also die Anleger nicht informiert habe über die Erlassung der neuen Bescheide. Er sei nach dem letzten Gespräch davon…
…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein nicht zulässiges Rechtsmittel zurückzuweisen. Gemäß § 156 Abs.4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt und erforderlichenfalls selbst mit einer Zurückweisung vorzugehen. Es…