…der Amtshandlung abgegebene Rechtsmittel- und Erstattungsverzicht ist somit gültig zustande gekommen. Der in der Beschwerdeschrift angekündigte, aber letztlich nicht vorgelegte Ankaufsbeleg war für die getroffene Entscheidung unerheblich, weil in diesem Verfahren ausschließlich die Gültigkeit des Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts zu beurteilen war und nicht die Frage…
…DG auf die Einbringung eines Rechtsbehelfs und auf einen Antrag nach Art 236 ZK zu verzichten. Sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung der in Rede stehenden Bestimmung waren somit gegeben. Daher ist in weiterer Folge zu prüfen, ob der Rechtsmittel- und Erstattungsverzicht gültig zustande gekommen ist.…
…der Amtshandlung abgegebene Rechtsmittel- und Erstattungsverzicht ist somit gültig zustande gekommen. Der in der Beschwerdeschrift angekündigte, aber letztlich nicht vorgelegte Ankaufsbeleg war für die getroffene Entscheidung unerheblich, weil in diesem Verfahren ausschließlich die Gültigkeit des Rechtsmittel- und Erstattungsverzichts zu beurteilen war und nicht die Frage…
…DG auf die Einbringung eines Rechtsbehelfs und auf einen Antrag nach Art 236 ZK zu verzichten. Sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung der in Rede stehenden Bestimmung waren somit gegeben. Daher ist in weiterer Folge zu prüfen, ob der Rechtsmittel- und Erstattungsverzicht gültig zustande gekommen ist.…
…einen Rechtsmittelverzicht abgegeben, weshalb ein Rechtsmittel gegen die Abgabenmitteilung unzulässig sei. In dem gegen die Beschwerdevorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag führte der Bf. aus, dass er die Abgabenmitteilung Block 02192 unterschreiben habe müssen. Die Punkte 8.1 und 8.2 seien aber nicht wie behauptet, angekreuzt worden…
…Verhandlung absehen, wenn sich die Beschwerde nicht gegen ein Erkenntnis richtet und keine Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Beschwerde beantragt hat. Rechtliche Beurteilung: Zur Festsetzung des Säumniszuschlages: Rechtskräftig ist eine Strafentscheidung, wenn gegen sie kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig ist. Da der…
…ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. Ist mit Grund anzunehmen, dass der Bestrafte zur Zahlung nicht bereit ist oder die Unrechtsfolge uneinbringlich ist, hat keine Mahnung zu erfolgen und ist sofort zu vollstrecken oder nach Abs. 2 vorzugehen. Gemäß § 25 Abs. 2 BFGG hat das Bundesfinanzgericht…
…abgewiesen und auf die am 30.9.2022 endende Fallfrist verwiesen. Da der Antrag erst am 4.11.2022 im Ansässigkeitsstaat (Deutschland) eingebracht wurde, sei er als verspätet zurückzuweisen gewesen. Mit Schreiben vom 7.2.2023 legte die Bf. ein weiteres Rechtsmittel (Vorlageantrag) ein und…
…LVwG-4/2000/4-2015, ECLI:AT:LVWGSA:2015:LVwG.4.2000.4.2015). Ein Rechtsmittel, dass die Zulässigkeit einer Bestrafung wegen Verletzung der Auskunftspflicht dem Grunde nach in Frage stellte, und zu dessen Formulierung ein Rechtsanwalt zweckmäßig sein kann, wäre nach der zitierten Rechtsprechung…
…ihn selbst betreffenden Spruchteile (Bescheidteile) des bekämpften Erkenntnisses ein Rechtsmittel zu erheben. Hinsichtlich der solcherart überschießenden Begehren war daher insoweit vorab jeweils mit einer Zurückweisung vorzugehen. 2. Zur Zurückweisung der jeweils in eigener Sache vom Beschuldigten und vom belangten Verband erhobenen Beschwerden: Die im konkreten…
…nachreichen werde. Eine solche eidesstattliche Erklärung liegt dem vorgelegten Verwaltungsakt nicht ein und ist laut Auskunft der belangten Behörde do auch nicht eingelangt. Der Vorhalt vom 16. September 2014 wegen der verspäteten Einbringung eines Rechtsmittels wurde der belBeh mit dem Vermerk "zurück - nicht behoben" retourniert…
…Arbeitnehmerveranlagung (im Folgenden: ANV) für das Jahr 2020 via FinanzOnline (im Folgenden FOn) ein. Die Veranlagung erfolgte mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15.9.2022. Mit Schriftsatz vom 19.11.2022 beantragte der Bf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und führte begründend aus…
… 284 Abs 2 BAO aufgetragen, bis 8.5.2024 den säumigen Bescheid zu erlassen und eine Abschrift des Bescheides (samt Zustellnachweis) vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliege. Der Magistrat der Stadt Wien hat innerhalb der vom Bundesfinanzgericht gesetzten…
…Abschrift auszufolgen. § 243 BAO lautet: Rechtsschutz. A. Ordentliche Rechtsmittel. 1. Beschwerden an Verwaltungsgerichte § 243. Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, sind Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. § 250 BAO lautet: 3. Inhalt und Wirkung der Beschwerde § 250. (1) Die…
…des Bescheides und Mitteilung, ob aus einem anderen Titel eine Abgabe fällig wird"). Zufolge der oben unter Verfahrenschronologie dargestellten Abfolge von erlassenen und wieder aufgehobenen Bescheiden war das Anbringen vom 7. 1. 2014, soweit es ein Rechtsmittel gegen den Wiederaufnahmebescheid Einkommensteuer 2008 und/oder gegen…
…Juli 1966, LGBl. für Wien Nr. 20 in der derzeit geltenden Fassung zu einer Geldstrafe iHv € 24.750,00 und im Falle deren Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen verurteilt. Zudem wurden ihm gem. § 64 VStG die Kosten des Strafverfahrens iHv € 2…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., AdresseBf., vom 02.08.2018 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt, Wien Rechnungs- und Abgabenwesen, als Abgabenstrafbehörde vom 17.07.2018, MA 6/ARP-S-1***, wegen einer Verwaltungsübertretung nach …
…BAO 6 , § 83 Rz 5 ff). Zur Problematik der Zurechnung von durch Parteienvertreter eingebrachten Rechtsmitteln wird auf Ritz in Heft 3 v. 23.11.2022 ,Seite 144, der Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren , Abgabenverfahren/Judikatur verwiesen. § 85 BAO in der für den Beschwerdezeitraum geltenden Fassung…
…am 23. November 2023 das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Die Korrektur des Teuerungsabsetzbetrages stelle keinen Wiederaufnahmegrund dar. Auch seien die zu den Einkommensteuerbescheiden beigefügten Lohnzettel ident. Fehlende Wiederaufnahmegründe seien in der Beschwerdevorentscheidung nicht nachholbar. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 17. Jänner 2024 und vom 20. August 2024…
…Juli 2024 gem. § 299 BAO auf und ersetzte ihn durch den Einkommensteuerbescheid vom 10. Jänner 2025. Damit sind in den Steuerakten die folgenden letztgültigen Einkommensteuerbescheide für die Kalenderjahre 2018 bis 2023 abgebildet: [Grafik] Nachdem der Gesamtbetrag der Einkünfte 2018 noch EUR 39.777,78…