…dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind (Stoll, S 943 f.). Eine neuerliche Entscheidung (Wiederholung) ist somit unzulässig und anfechtbar, wenn die Behörde in die Rechtskraft ohne ausdrückliche gesetzliche…
…Weiters gehe der Bw. davon aus, dass jene angeblich zu dieser Sache vorliegende und von der Behördenstelle in diesem Bescheid nicht näher zitierte Entscheidung weder dem Grunde noch dem Inhalt, der Form oder den gesetzlichen Bestimmungen nach genau jene Sache betreffen würde, für welche die…
…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" - Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…
…dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…2001. Diese Bescheide erwuchsen unangefochten in Rechtskraft. 2. Am 9. Mai 2000 langten bei der Amtspartei nochmals für die Jahre 1996 bis 1999 (vom Bw unterschriebene) "2. Anträge zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung" ein, welchen Aufstellungen über 14-tägig zurückgelegte Familienheimfahrten von Wien nach S in…
…Verwaltungsgerichtshofes entgegengehalten, "dass die Rechtskraft von Bescheiden über die Veranlagungen des Bf. in vorangegangenen Jahren einer abweichenden Beurteilung im Streitjahr nicht entgegensteht. Der bescheidmäßige Abspruch erfolgte immer nur für ein bestimmtes Veranlagungsjahr und konnte schon daher zu keiner Bindung für die Folgejahre führen. Einer abweichenden…
…habe, dass die Rechtssicherheit (Rechtskraft von Entscheidungen) zu den im Gemeinschaftsrecht anerkannten Rechtsgrundsätzen gehöre, weswegen es das Gemeinschaftsrecht nicht verlange, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich (dh. in jedem Fall) verpflichtet sei, eine rechtskräftige Entscheidung zurückzunehmen (Rn 24 des Urteiles). Deswegen stehe die Nichtaufhebung von Bescheiden gemäß …
…als entsprechende auf die Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind (Stoll, BAO-Kommentar 943 ff.). In dieser Sache hätte somit wegen entschiedener Sache keine neuerliche Entscheidung ergehen dürfen. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraft von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes…
…15.01.2008, 2006/15/0219: "§ 295a BAO ist ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden. Diese Bestimmung stellt darauf ab, dass sich aus Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergibt. Es normieren also die materiellen Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung…
…dass die von ihr angesprochenen bescheidmäßigen Erledigungen nicht das Jahr 1993, sondern frühere Veranlagungsjahre betreffen. Mit einem Abgabenbescheid (bzw. einem Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO) wird aber jeweils nur für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen. Die von der Beschwerdeführerin angesprochene Rechtskraft der Entscheidungen erstreckt sich nicht auf…
…den für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages relevanten Grenzbetrag von € 4.400,-- überschritten habe. Nicht abgesprochen wurde über den verfahrensrechtlichen Aspekt der Berufungen, nämlich ob und welche Gründe vorliegen würden, die eine Durchbrechung der Rechtskraft von Bescheiden in Form einer amtswegigen Wiederaufnahme überhaupt zulässig machten…
…siehe Materialien zur Regierungsvorlage Abgabenänderungsgesetz 2003, Erläuterungen zur BAO Z 30) gilt, dass sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss. § 295a BAO ist nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden (Ritz, aaO). Laut Ritz…
…205 Abs. 6 BAO bereits bei der bescheidmäßigen Festsetzung der Einkommensteuer 2002 berücksichtigt wurde. § 295a BAO ist ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden. Diese Bestimmung stellt darauf ab, dass sich aus Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergibt. Es…
…nicht möglich und die Berufung daher abzuweisen. Abschließend sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, dass ein Wiederaufnahmeantrag gemäß § 303 BAO oder ein Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO für sich allein an der eingetretenen Rechtskraft von Bescheiden (noch) nichts ändert. Wien, am 2. Jänner 2012
…auch aus dem Grundsatz der höheren Bedeutung der "Steuerrichtigkeit gegenüber der Rechtskraft von Bescheiden". In eventu äußerte der Bw. auch die Anregung das Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996 bis 2000 gemäß § 303 Abs. 4 BAO von Amts wegen wieder aufzunehmen. 2.) Betreffend Einkommensteuerbescheid…
…den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die Rückwirkung von Ereignissen ergibt sich aus den Abgabevorschriften (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 295a, Tz 6ff und die dort angeführten Beispiele). § 295a BAO ist der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen Bescheiden. …
…2006/15/0219, sei § 295a BAO ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der materiellen Rechtskraft von Bescheiden und stelle darauf ab, dass sich aus den Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergebe. Mit Eingabe vom 25. November 2009 wurden seitens der Bw. berichtigte Bilanzen…
…Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkungen für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang eines Abgabenanspruches hat. Es handelt sich um einen Verfahrenstitel, der zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden dient. Eine Abänderung…
…der Bundesabgabenordnung (BAO), wonach ein Bescheid insoweit abgeändert werden kann, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat, hat der Gesetzgeber eine Verfahrensbestimmung geschaffen, die eine Durchbrechung der materiellen Rechtskraft von Bescheiden erlaubt (vgl. Ritz…
…sein - vielmehr im (vorgelagerten) Gewinnfeststellungsverfahren betreffend die P.KG vorgebracht werden. Da dieser Feststellungsbescheid bereits in Rechtskraft erwachsen ist, wäre dies nur unter Ausschöpfung jener prozessualen Mittel möglich, welche die Bundesabgabenordnung zur Durchbrechung der Rechtskraft von Bescheiden vorsieht (§ 303 BAO). Der angefochtene Einkommensteuerbescheid vom 23…