…dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind (Stoll, S 943 f.). Eine neuerliche Entscheidung (Wiederholung) ist somit unzulässig und anfechtbar, wenn die Behörde in die Rechtskraft ohne ausdrückliche gesetzliche…
…Weiters gehe der Bw. davon aus, dass jene angeblich zu dieser Sache vorliegende und von der Behördenstelle in diesem Bescheid nicht näher zitierte Entscheidung weder dem Grunde noch dem Inhalt, der Form oder den gesetzlichen Bestimmungen nach genau jene Sache betreffen würde, für welche die…
…verankert, er gehört aber zu den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensrechtsordnung und ist mit den Begriffen "res iudicata" und "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden (siehe Bichler, "Ne bis in idem" - Das Problem der Rechtskraft im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Ist ein Bescheid formell rechtskräftig geworden, so…
…dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…2001. Diese Bescheide erwuchsen unangefochten in Rechtskraft. 2. Am 9. Mai 2000 langten bei der Amtspartei nochmals für die Jahre 1996 bis 1999 (vom Bw unterschriebene) "2. Anträge zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung" ein, welchen Aufstellungen über 14-tägig zurückgelegte Familienheimfahrten von Wien nach S in…
…zügig und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. Ein reaktionsloses Zuwarten der Finanzstrafbehörde auf eine spätere Rechtskraft von Bescheiden in einem korrespondierenden Steuerverfahren kommt daher zumal ob der unterschiedlichen Beweisführung (in einem Steuerverfahren ist von mehreren in Betracht kommenden Geschehensvarianten die wahrscheinlichste der Entscheidung zugrunde zu legen…
…Partei oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. § 295a BAO stellt hierbei lediglich den Verfahrenstitel zur Durchbrechung der Rechtskraft von (vor Eintritt des Ereignisses erlassenen) Bescheiden dar…
…verifizierbar. Eine Bekanntgabe des ("Bodenschätzungs- ") Bescheides durch öffentliche Kundmachung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz 1970, sei mangels Verständigung der Betroffenen nach § 11 Abs. 5 BoSchätzG nicht erfolgt. Es liege ein Verstoß gegen die Unwiederholbarkeit ("ne bis in idem") von Bescheiden vor. Nach Ausführungen zur Rechtskraft von Bescheiden…
…zügig und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. Ein reaktionsloses Zuwarten der Finanzstrafbehörde auf eine spätere Rechtskraft von Bescheiden in einem korrespondierenden Steuerverfahren kommt daher zumal ob der unterschiedlichen Beweisführung (in einem Steuerverfahren ist von mehreren in Betracht kommenden Geschehensvarianten die wahrscheinlichste der Entscheidung zugrunde zu legen…
…können. Bei § 295a BAO handle es sich um einen Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden. Diese Bestimmung stelle darauf ab, dass sich aus Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergäbe. Die materiellen Abgabenvorschriften würden normieren, welchen Ereignissen Rückwirkung zukomme (vgl…
…15.01.2008, 2006/15/0219: "§ 295a BAO ist ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden. Diese Bestimmung stellt darauf ab, dass sich aus Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergibt. Es normieren also die materiellen Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung…
…Möglichkeit der Aufhebung von Bescheiden aufgrund allfälliger EU-Rechtswidrigkeit eines Bescheidspruches vorgesehen, insbesondere die Bestimmung des § 299 iVm § 201 Abs. 2c BAO, deren Anwendung bis 1. November 2009 möglich sei. Diese Bestimmungen erlaubten sogar einen Eingriff in die bereits eingetretene Rechtskraft von Bescheiden bis zum…
…Verwaltungsgerichtshofes entgegengehalten, "dass die Rechtskraft von Bescheiden über die Veranlagungen des Bf. in vorangegangenen Jahren einer abweichenden Beurteilung im Streitjahr nicht entgegensteht. Der bescheidmäßige Abspruch erfolgte immer nur für ein bestimmtes Veranlagungsjahr und konnte schon daher zu keiner Bindung für die Folgejahre führen. Einer abweichenden…
…habe, dass die Rechtssicherheit (Rechtskraft von Entscheidungen) zu den im Gemeinschaftsrecht anerkannten Rechtsgrundsätzen gehöre, weswegen es das Gemeinschaftsrecht nicht verlange, dass eine Verwaltungsbehörde grundsätzlich (dh. in jedem Fall) verpflichtet sei, eine rechtskräftige Entscheidung zurückzunehmen (Rn 24 des Urteiles). Deswegen stehe die Nichtaufhebung von Bescheiden gemäß …
…bekannt gewesenen Sachverhalts einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft von Bescheiden im Wege einer "Nachbescheidkontrolle" jedenfalls nicht rechtfertigen würde (Tanzer/Unger, BAO 2016/2017, 181 f. sowie in Althuber/Tanzer/Unger, BAO Handbuch, § 161, 457 f). Von einem schon bekannt gewesenen Sachverhalt kann im vorliegenden…
…die im Rahmen von Außenprüfungen (§§ 147 ff BAO) getroffen werden. Behördliche Prüfungsmaßnahmen finden nämlich oftmals lange nach Eintritt der Rechtskraft von Bescheiden statt. Ist seit der Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Abgabenbescheides mehr als ein Jahr vergangen, kommt eine Aufhebung des Bescheides oftmals nur mehr durch…
…bekannt gewesenen Sachverhalts einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft von Bescheiden im Wege einer "Nachbescheidkontrolle" jedenfalls nicht rechtfertigen würde (Tanzer/Unger, BAO 2016/2017, 181 f. sowie in Althuber/Tanzer/Unger, BAO Handbuch, § 161, 457 f). Von einem schon bekannt gewesenen Sachverhalt kann im vorliegenden…
…Der Bf. sei ein bescheidener Mensch und ein äußerst gewissenhafter Staatsbürger. Im Betriebsprüfungsverfahren sei auch kein rechtswidriges Verhalten belegt worden. Daher sei es für ihn unverständlich, dass die Abgabenbehörde dennoch so leichtfertig in die Rechtskraft von Bescheiden eingreife. Die bloß schematische, floskelhafte Begründung der Abgabenbehörde…
…als entsprechende auf die Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind (Stoll, BAO-Kommentar 943 ff.). In dieser Sache hätte somit wegen entschiedener Sache keine neuerliche Entscheidung ergehen dürfen. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraft von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes…
…15.01.2008, 2006/15/0219: "§ 295a BAO ist ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden. Diese Bestimmung stellt darauf ab, dass sich aus Abgabenvorschriften die rückwirkende Bedeutsamkeit von nach Bescheiderlassung verwirklichten Sachverhaltselementen ergibt. Es normieren also die materiellen Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung…