…nicht rechtskräftig. Eine Inanspruchnahme des Haftungsverpflichteten sei daher noch nicht möglich. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der…
…Der Standpunkt des Berufungswerbers, er könne deshalb nicht als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen werden, übersieht aber, dass abgabenrechtliche Haftungen keinen bescheidakzessorischen Charakter haben (vgl. VwGH 24. 2. 2004, 99/14/0242). Die Haftungsinanspruchnahme setzt somit auch nicht die (formelle) Rechtskraft der an die Primärschuldnerin gerichteten…
…entbehrt der gesetzlichen Grundlage und ist daher als unzulässig zurückzuweisen, weil § 216 BAO nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Diese Prüfung war bereits vorangestellt im rechtskräftig abgeschlossenen Abgabenfestsetzungsverfahren erfolgt. Der unabhängige Finanzsenat schließt sich daher der Rechtsauffassung des Hauptzollamtes Linz in der…
…entbehrt der gesetzlichen Grundlage und ist daher als unzulässig zurückzuweisen, weil § 216 BAO nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Diese Prüfung war bereits vorangestellt im rechtskräftig abgeschlossenen Abgabenfestsetzungsverfahren erfolgt. Der unabhängige Finanzsenat schließt sich daher der Rechtsauffassung des Hauptzollamtes Linz in der…
…entbehrt der gesetzlichen Grundlage und ist daher als unzulässig zurückzuweisen, weil § 216 BAO nicht dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen. Diese Prüfung war bereits vorangestellt im rechtskräftig abgeschlossenen Abgabenfestsetzungsverfahren erfolgt. Der unabhängige Finanzsenat schließt sich daher der Rechtsauffassung des Hauptzollamtes Linz in der…
…eine solche allfällige Berufung erst nach Rechtskraft des Haftungsbescheides zu befinden, da ja ansonsten die Frage nach der Aktivlegitimation ungeklärt bliebe (z.B. Ritz, BAO4, § 248 Tz. 16). Daraus sei aber auch abzuleiten, dass im Haftungsverfahren selbst keine Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung (erfolgreich) erhoben werden…
…ist daher ausschließlich der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit (VwGH 25.10.1996, 93/17/0280), somit unabhängig davon, ob und wann die Abgabe bescheidmäßig festgesetzt wird (VwGH 23.1.2003, 2001/16/291). Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben (zB Körperschaftsteuer) ist grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend (VwGH…
…einer Einleitung des Abschöpfungsverfahrens samt Exekutionssperre zu Lasten der Konkursgläubiger, ist sohin erst im Abgabeneinhebungsverfahren Rechnung zu tragen. Hierin wird sodann zu prüfen sein, in welchem Ausmaß die Abgabenforderung beim Berufungswerber noch eingefordert werden kann. Im gegenständlichen Abgabenfestsetzungsverfahren sind hingegen die diesbezüglichen Einwendungen des Berufungswerbers…
…2004 (rechtskräftig) festgesetzt worden ist, insofern als entrichtet anzusehen ist, als die Firma S. GmbH diese durch Kompensation mit ihrem Vorsteueranspruch aus der Rechnung der Bw. über die im Jahr 2000 ausgeführte Werklieferung abgeführt hat. Vorauszuschicken ist, dass im Abrechnungsbescheidverfahren nicht die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung…
…verpflichtet sich vorschussweise auf die einzelnen Kaufvertragsabschlüsse den Betrag von 1 Mio. S bis 14 Tage nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligungsbescheide, die Hälfte des entfallenden Restbetrages bis 31. Dezember 1990 und die letzte Hälfte des entfallenden Restbetrages, entsprechend der noch durchzuführenden Grundvermessung, bis 30…
…verpflichtet sich vorschussweise auf die einzelnen Kaufvertragsabschlüsse den Betrag von 1 Mio. S bis 14 Tage nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligungsbescheide, die Hälfte des entfallenden Restbetrages bis 31. Dezember 1990 und die letzte Hälfte des entfallenden Restbetrages, entsprechend der noch durchzuführenden Grundvermessung, bis 30…
…ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages, und die restlichen 10 % binnen 22 Monaten ab Annahme, beides nicht vor Rechtskraft der am 3.5.2007 erfolgten Bestätigung des Zwangsausgleiches zu bezahlen sind. Die erste Teilquote von 20 % wurde bereits entrichtet. Die Gesellschaft wurde fortgesetzt, und die Firma gemäß…
…Über die Frage der Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung (auch einer Selbstbemessung) kann keinesfalls im Verfahren nach § 216 BAO, sondern nur im Festsetzungsverfahren entschieden werden. Dasselbe gilt bei Gutschriften (Stoll, BAO, 2315 mwN). Im gegenständlichen Verfahren ist daher die Richtigkeit der bei der Berufungswerberin vorgenommenen Umsatzsteuerkorrekturen gemäß…
…Über die Frage der Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung (auch einer Selbstbemessung) kann keinesfalls im Verfahren nach § 216 BAO, sondern nur im Festsetzungsverfahren entschieden werden. Dasselbe gilt bei Gutschriften (Stoll, BAO, 2315 mwN). Im gegenständlichen Verfahren ist daher die Richtigkeit der bei der Berufungswerberin vorgenommenen Umsatzsteuerkorrekturen gemäß…
…1 BAO, wonach ein von einem Feststellungsbescheid abgeleiteter Bescheid ohne Rücksicht darauf, ob seine Rechtskraft bereits eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des…
…zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme einer Verjährungsfrist (§§ 207 bis 209 Abs. 2) von sieben Jahren zulässig wäre, oder b) vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß…
…verpflichtet sich vorschussweise auf die einzelnen Kaufvertragsabschlüsse den Betrag von 1 Mio. S bis 14 Tage nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligungsbescheide, die Hälfte des entfallenden Restbetrages bis 31. Dezember 1990 und die letzte Hälfte des entfallenden Restbetrages, entsprechend der noch durchzuführenden Grundvermessung, bis 30…
…worden sind. Entgegen der Ansicht des Bw. darf gemäß § 254 BAO, wonach durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten wird, die Betreibung des Rückstandes bereits vor Rechtskraft der Bescheide erfolgen. …
…2005/13/0094). Soweit der Bw ein Fehlen der Rechtskraft der gegenüber der R-GmbH erlassenen Bescheide des Finanzamtes vom 30. Jänner 2004 und 2. Februar 2004 ins Treffen führt, ist er darauf hinzuweisen, dass die Geltendmachung der Haftung nach dem zuvor angeführten Erkenntnis des…
…Heranziehung der Bw. zur Haftung daher verwehrt ist, die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung als Vorfrage zu beurteilen. Sofern die Bw. mit dem Vorbringen, dass das Verfahren gegen die B-GmbH zur Feststellung allfälliger Abgabenschulden noch gar nicht rechtswirksam abgeschlossen worden sei, die mangelnde Rechtskraft der haftungsgegenständlichen…