…lediglich um die Verpflichtung, eine Dienstbarkeit neu zu begründen. Der Gebühr unterliege zwar nicht erst der Erwerb einer Dienstbarkeit, sondern schon die rechtsgeschäftliche Einräumung des Titels zur entgeltlichen Erwerbung der Dienstbarkeit. Dieser Titel könne gemäß § 480 ABGB durch Vertrag begründet werden. Aus dem zitierten Vertragspunkt…
…auf die Entstehung der Gebührenschuld habe, wenn die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes vom Eintritt einer Bedingung oder Genehmigung eines Beteiligten abhänge und dass weiters auch die nachfolgende Auflösung nichts an der entstandenen Gebührenschuld ändere. Die dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung bringt vor, dass es sich im gegenständlichen…
…kein Punkt von dem anderen abgesondert werden könne. Bei Beteiligung mehrerer Personen an einem Rechtsgeschäft, von denen nur einzelne beschränkt geschäftsfähig sind, gilt § 878 zweiter Satz analog. Bei Beurteilung der subjektiven Teilbarkeit eines Rechtsgeschäftes ist danach zu fragen, welche Entscheidung in einem solchen Fall Parteien…
…zu § 4, Rzn. 108 - 113 zu § 5). Durch die gegenständlich im Rahmen des einheitlichen Rechtsgeschäftes vereinbarte wechselseitige Hingabe von Grundstücksanteilen, seitens des Bw samt der "Kaufpreiszahlung" als zusätzlicher Leistung, wurde zwischen dem Bw und der Schwester ein Tauschgeschäft verwirklicht. Die Tauschleistung des Bw besteht im…
… 33 TP 5 Abs. 5 Z 3 oder 5 vorgesehene Vermerk anzubringen. § 33 TP 5 Abs. 1 GebG: Tarife für Gebühren für Rechtsgeschäfte Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten…
…ausgenommen (dh unterliegen insoweit der Schenkungssteuer), als der Wert des Grundstückes den Wert der Auflage oder Gegenleistung übersteigt (vgl. VwGH 21.4.1983, 82/16/0172). Die gemischte Schenkung stellt ein einheitliches Rechtsgeschäft dar. Auch Übergabsverträge, insbesondere zwischen nahen Verwandten, verwirklichen häufig eine gemischte Schenkung…
…des Gutachtens des Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer erfolgt. Darin sind jene Umstände glaubhaft dargelegt, die den Schluss zulassen, dass seitens der Bw. eine rechtsgültige Willenserklärung zu keinem Zeitpunkt vorlag. Die Gebührenschuld ist mangels eines gültigen Rechtsgeschäftes nicht entstanden. Salzburg, 16. März 2004
…weitergeleitet. Da die Bw. als Bestandgeber der ihnen in § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG auferlegten Verpflichtung zur Selbstberechnung und Entrichtung der Hundertsatzgebühr für das vorangeführte Rechtsgeschäft nicht nachgekommen waren, setzte das FA, erkennbar unter Beachtung der Bestimmung des § 201 BAO in der…
…erwogen: Unter einem Kreditvertrag ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft zu verstehen, mit welchem dem Kreditnehmer die Verfügung über einen bestimmten Geldbetrag eingeräumt wird und das wechselweise Verpflichtungen der Vertragspartner zum Gegenstand hat, deren Bestehen einer der am Rechtsgeschäft beteiligten Partner allein nicht in beweismachender Art…
… 15 Abs. 3 GebG von einer Gebührenpflicht abzusehen sei, und dass die Verlosung mangels Interesse nicht durchgeführt worden sei und damit die Bedingung für das Wirksamwerden des Rechtsgeschäftes tatsächlich nicht eintreten konnte. Zudem könnten die Hausverlosungen nichtig sein, weil eine einmalige Hausverlosung durch eine Privatperson…
…der Gesamtzahl aller aufgelegten Lose multipliziert mit dem Lospreis ergibt. Die Gebührenschuld entsteht gem. § 16 (5) b GebG mit dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes, spätestens mit dem Zeitpunkt des Beginns des Losverkaufes. Das heißt mit dem Verkauf des ersten Loses. Die Gebührenschuld besteht in vollem Umfang…
…ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der X-Holding (X-Holding-Nr). Sie hatte zunächst aus nachfolgend näher dargestellten Rechtsgeschäften resultierende Umsatzsteuerverbindlichkeiten erklärt und diese in weiterer Folge wegen Nichtzustandekommen der Geschäfte berichtigt. Das Finanzamt ging von einem unberechtigten Umsatzsteuerausweis aus und setzte die in den…
…Finanzamt zog die Ernsthaftigkeit der Finanzierung in Zweifel weshalb zur Beurteilung der Gutgläubigkeit (vgl. unten) auf den Kenntnisstand der Bw. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rechtsgeschäfte abzustellen war. Welche der Bw. damals unbekannte Handlungen Ing.E bzw. DVwR in Vertrauen auf die Investmentzusage gesetzt haben…
Diese Feststellung verwundert, soll doch bei Ing.E ein beträchtlicher Schaden vorliegen, weil er angeblich im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Unterlagen maßgebliche Aktivitäten gesetzt hat. Er hat aber auch die von der Ex übernommene Regressforderungen den Behörden nicht mitgeteilt. So geht aus dem Schreiben…
das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist. Es käme…
…solche, welche bereits zuvor an einen Dritten verkauft worden seien. Im Übrigen sei anzumerken, dass dies allen am Rechtsgeschäft beteiligten Personen bekannt gewesen sei. Die Frage nach den Gründen der Anschaffung eines Baucontainers stelle sich einzig und allein für die Prüferin, wobei wiederholend anzumerken sei…
Bei den von den Rechtsfolgen des § 22 Abs. 2 BAO betroffenen Umgehungsgeschäften handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die abgeschlossen werden, um ein sonst eintretendes wirtschaftliches Ergebnis abzuwenden oder ein sonst nicht eintretendes wirtschaftliches Ergebnis herbeizuführen. Sie sind mit dieser Zielsetzung ernstlich gewollt und stellen keine…
…Adr." Mit Bescheid vom 8. April 2010 setzte das Finanzamt Innsbruck gegenüber I.P. (im Folgenden: Bw) für das Rechtsgeschäft "Fruchtgenussvereinbarung vom 11. März 2010 mit H.A." gemäß § 33 TP 9 GebG vom Wert des bedungenen Entgelts in Höhe von 90.000,00 €…
…" Mit Bescheid vom 8. April 2010 setzte das Finanzamt Innsbruck gegenüber A.H. (im Folgenden: Bw) für das Rechtsgeschäft "Fruchtgenussvereinbarung vom 11. März 2010 mit P.I." gemäß § 33 TP 9 GebG vom Wert des bedungenen Entgelts in Höhe von 90.000,00 € die…
…Schenkung im Sinne des Gesetzes gilt nach § 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG, was infolge Vollziehung einer von dem Geschenkgeber angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. …