…über die Rechtzeitigkeit des Einlangens eines Schriftstückes einen Einfluss auf diesen Umstand haben sollte, wurde vom Bw. nicht näher erläutert und ist für den Unabhängigen Finanzsenat auch nicht nachvollziehbar, zumal auch die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO ein Verlangen der Partei voraussetzt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, …
…die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind, auf Verlangen die zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen zu geben und sie über die mit ihren Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren." Die Rechtsbelehrungspflicht gemäß § 113 BAO bezieht sich allerdings nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht…
…weshalb ein "Zurseiteräumen" innerhalb dieses Bereiches unbeachtlich bleiben müsse. Das "Zurseiteräumen" gleiche überdies in keiner Weise dem gesetzlichen Beispiel ("insbesondere an nicht begünstigte Personen entgeltlich abgegeben"). Außerdem wurde die Verletzung der Rechtsbelehrungspflicht nach § 113 BAO in Bezug auf das Erfordernis der eine Woche später zu…
…erwähnten Umsatzsteuerbescheide keine Gelegenheit zur Geltendmachung seiner Rechte und rechtlichen Interessen gegeben worden sei (§ 115 Abs. 2 BAO). Die Abgabenbehörde sei auch der Rechtsbelehrungspflicht gemäß § 113 BAO nicht nachgekommen, weil sie den Berufungswerber nicht darüber aufgeklärt habe, dass es zur Wahrung seiner Rechte notwendig erschiene…
…Bf. erläutern nicht, welche Anleitungen ihnen die Behörde in diesem Zusammenhang hätte geben sollen und inwiefern diese zu einem anderen Verfahrensergebnis geführt hätten. Auch die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auf Fragen des materiellen Rechts. Es besteht keine Verpflichtung…
…Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren; diese Anleitungen und Belehrungen können auch mündlich erteilt werden, worüber erforderlichenfalls ein Aktenvermerk aufzunehmen ist. Die Rechtsbelehrungspflicht (oder Manuduktionspflicht) des § 113 BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auch auf Fragen des materiellen Rechts; daher besteht keine Verpflichtung…
…zuständige Sachbearbeiterin habe ihm auch telefonisch beschieden, dass dies in Ordnung ginge und kein Problem darstelle. Dass Anbringen ausschließlich schriftlich zu stellen seien habe er nicht wissen können. Die Behörde sei ihrer Rechtsbelehrungspflicht gemäß § 113 BAO nicht nachgekommen, sie hätte den Bw über das Erfordernis…
…berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind, auf Verlangen die zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen zu geben und sie über die mit ihren Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren haben. Eine solche Rechtsbelehrungspflicht besteht nur, wenn es die Partei verlangt (vgl. VwGH 25.1.1999…
…Zu denken ist allenfalls auf § 113 BAO, der aber eine Rechtsbelehrungspflicht nur auf Antrag, nur für nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertretene Parteien und im Wesentlichen nur über die allenfalls zu setzenden oder zu unterlassenden Verfahrenshandlungen normiert. Es ist überdies keineswegs erkennbar, dass das Finanzamt ein …
…geben und sie über die mit ihren Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren. Abgesehen von dem Umstand, dass sich die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auch auf Fragen des materiellen Rechtes bezieht und daher keine Verpflichtung besteht, z.B…
…zur Erledigung des FAG vom 24. Mai 2006 bemerkt, dass die Bundesabgabenordnung (BAO) nach § 113 BAO lediglich eine Rechtsbelehrungspflicht vorsieht, welche sich aber nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auch auf Fragen des materiellen Rechts bezieht. Im Übrigen steht § 313 BAO, wonach die Parteien die ihnen…
…die mit ihren Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren; diese Anleitungen und Belehrungen können auch mündlich erteilt werden, worüber erforderlichenfalls ein Aktenvermerk aufzunehmen ist. Die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO setzt zum Einen ein Verlangen voraus, zum Anderen normiert sie keine Verpflichtung der Abgabenbehörde…
…ein Verfahren über die Nacherhebung mit dem Wissen zu führen, dass die Erhebung der Abgaben im Ergebnis zu unterbleiben hat. Wenn sich auch die Rechtsbelehrungspflicht (des § 113 BAO) nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auch auf Fragen des materiellen Rechts bezieht und daher keine Verpflichtung besteht…
…Veredelungsvorgang dar. Dass der Veredelungsvorgang unentgeltlich durchgeführt werden sollte, ist dabei unbeachtlich. Zur angesprochenen Belehrungspflicht durch das Zollamt Innsbruck gemäß § 113 BAO ist auszuführen: Die Rechtsbelehrungspflicht gemäß § 113 BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten, worunter auch die Belehrung über das Erfordernis eines Antrages, auch wenn…
…die Rechtsbelehrungspflicht gemäß § 113 BAO, die Abgabenbehörden verpflichten, den Parteien, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind, auf Verlangen die zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen zu geben und sie über die mit ihren Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren haben. Diese Rechtsbelehrungspflicht…
…erlassene Bescheide zu entscheiden hat, sind zur Belehrung über die gängigsten Möglichkeiten von Steuererleichterungen einschließlich des deutsch - österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens befugt. Die in § 113 BAO normierte Rechtsbelehrungspflicht bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auch auf Fragen des materiellen Rechts (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 113,Tz…
…und sie über die mit ihren Handlungen oder Unterlassungen unmittelbar verbundenen Rechtsfolgen zu belehren; diese Anleitungen und Belehrungen können auch mündlich erteilt werden, worüber erforderlichenfalls ein Aktenvermerk aufzunehmen ist. Die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO setzt ein Verlangen der Partei voraus und bezieht sich nur auf…
…auch, dass die Berufungswerberin nicht durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertreten und der deutschen Sprache nur beschränkt mächtig ist. Trotzdem kam das Finanzamt weder im Verfahren betreffend die Festsetzung der Schenkungssteuer, noch im Verfahren betreffend die Zurückweisung der Berufung der Rechtsbelehrungspflicht nach § 113 BAO nach. So…
…hätte das Nachschauorgan auf einen derart essentiellen Mangel wie das Nichtvorliegen der Erklärung nach § 22 Abs. 6 jedenfalls aufmerksam machen müssen. Nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung erstreckt sich die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO nur auf diejenigen Parteien, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind…
…Löschung durch Abschreibung gemäß § 235 BAO vorgesehen. Dem Vorwurf, dass dem Bw. die erforderliche Manuduktion versagt worden sei, ist zu entgegnen, dass sich die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auf Fragen des materiellen Rechts bezieht (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 113 Tz…