…Tode des Stifters könne der Stiftungsrat die Jahresrechnung durch eine Kontrollstelle prüfen lassen (müsse dies aber nicht tun). Die Statuten aus 2002 bestimmten, dass es im Ermessen des Stiftungsrates stehe, Begünstigten oder Anwartschaftsberechtigten auf schriftliches Verlangen und soweit es deren Rechte betrifft Auskunft zu geben…
…weil der wirtschaftliche Stifter oder der Begünstigte über das Vermögen der Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesen Personen zuzurechnen, insbesondere wenn ein Recht auf Widerruf und Änderungsbefugnisse vorliegen, was gegenständlich gemäß Stiftungsstatuten eindeutig der Fall sei…
…langen Zeitraum (1991 - 2008), in welchem die Bw die Jahresrechnungen zur Kenntnis und Überprüfung vorgelegt bekam; erst recht nicht bei der weiter oben dargestellten Legung von penibel verfassten Einkommensteuererklärungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen. 9. Es ist davon auszugehen, dass die Bw die ihr zur Kenntnis…
…klar formulierten Rechtsgrundlage für eine Eintragung in die Liste begünstigter Spendenempfänger. Eine andere Auslegung des § 4a Z 3 EStG wäre, nicht nur bezogen auf den Bw., letztlich verfassungswidrig. Insbesondere würde dadurch in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Evangelischen Kirchen in Österreich auf Religionsfreiheit iSd Art…
…Einkunftsquelle nicht der y- Stiftung, sondern dem weisungsbefugten Stifter bzw. Begünstigten zukommt. Wenn nun in der Berufung eingewendet wird, dass der Stifter tatsächlich seine Rechte aus dem Mandatsvertrag nie ausgeübt hat, so ist auf vorstehende Ausführungen zu verweisen, wonach Einkünfte demjenigen zuzurechnen sind, der durch…
…des Begünstigten kann aber so lange nicht gesprochen werden, als es von den Vertragsparteien beliebig beseitigt werden kann oder, was für den gegenständlichen Fall zutrifft, solange es von Bedingungen abhängig ist, die sich erst in Zukunft erfüllen müssen. Im vorliegenden Fall waren die Rechte der…
…bloß der durch die Spaltung bewirkte Vermögensabgang ersetzt werden sollte, wobei dem Zuschussleistenden die abgespaltene Beteiligung zugekommen sei. Ein derartiger Vorgang sei dem Grunde nach nicht geeignet, den Wert der Gesellschaftsanteile zu erhöhen, sondern stelle nur einen Aufwandersatz durch den durch die Spaltung Begünstigen dar…
…beim Europäischen Parlament gewährten sonstigen Bezüge "mit dem festen Steuersatz gemäß § 67 Abs. 6" (EStG 1988) zu versteuern. Das Europäische Parlament, Referat Vergütung und soziale Rechte der Abgeordneten, bestätigte am 21. Jänner 2010, dass die bwP von August bis Dezember 2009 jeweils 8.1600,00…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die mit Stiftungsurkunde vom 6. September 2002 errichtete Bw. ist eine Privatstiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung der Begünstigten…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die mit Stiftungsurkunde vom 9. Oktober 2002 errichtete Bw. ist eine Privatstiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung der Begünstigten…
…muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe…
…dagegen, dass - anders als bei Kapitalgesellschaften - die Rechte von Begünstigten bei der Wahrnehmung von Organfunktionen im PSG zurückgenommen sind, denn dies schließt nicht aus, dass diese als Stifter Einflussrechte haben . ...Man könnte dies auf den ersten Blick bei der Privatstiftung als eigentümerloser Rechtsform anders sehen…
…Statt in einem persönlichen Naheverhältnis stehen. Die begünstigten Personen sind in § 7 Z 1 taxativ aufgezählt. Der ermäßigte Satz ist nur auf Erwerbsvorgänge anwendbar, die zwischen natürlichen Personen stattfinden. Veräußerer bzw Erwerber müssen persönlich Träger der Rechte an dem übertragenen Grundstück sein, es genügt nicht…
…Statt in einem persönlichen Naheverhältnis stehen. Die begünstigten Personen sind in § 7 Z 1 taxativ aufgezählt. Der ermäßigte Satz ist nur auf Erwerbsvorgänge anwendbar, die zwischen natürlichen Personen stattfinden. Veräußerer bzw Erwerber müssen persönlich Träger der Rechte an dem übertragenen Grundstück sein, es genügt nicht…
…Nr4 KG Nr3 mit einer Gesamtfläche von 2.919 m² um 454.000 € erworben. Mit Bauherrn/Generalunternehmer- Vertrag vom 15.11.2004 zwischen der Bw. und der Bauunternehmerin, der Begünstigter GrundstückGmbH (Mehrheitsgesellschafterin: Bw.), sei die Errichtung eines Wohnhauses auf diesem Grundstück (Adresse Straße Nr2 )…
…Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt. Die Einschränkung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 10 lit. a EStG 1988 führe zu dem Ergebnis, dass die Einkünfte aus der begünstigten…
…2001. Eine teleologische Reduktion wird von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts dann vorgenommen, wenn verfassungswidrige Ergebnisse, unverständliche oder nicht sachgerechte Ergebnisse vermieden werden sollen Solche Gründe für eine Einschränkung der Befreiungsbestimmung auf die Ausgliederung und Übertragung hoheitlicher Aufgaben sind im Beschwerdefall nicht ersichtlich (vgl. VwGH…
…der begünstigten Person. Hängt die Dauer der Nutzung von der Lebenszeit mehrerer Personen ab, so ist nach Abs. 4 dieser Bestimmung das Lebensalter des Jüngsten maßgebend, wenn das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden erlischt. Demgemäß beträgt im gegenständlichen Fall, entsprechend dem Lebensalter der…
…der begünstigten Person. Hängt die Dauer der Nutzung von der Lebenszeit mehrerer Personen ab, so ist nach Abs. 4 dieser Bestimmung das Lebensalter des Jüngsten maßgebend, wenn das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden erlischt. Demgemäß beträgt im gegenständlichen Fall, entsprechend dem Lebensalter der…
…spenden, ohne am Vereinsleben entscheidend teilzunehmen" (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 18 Anm. 123t). Der Mitgliedsbeitrag an das Rote Kreuz i. H. v. 18 € ist somit, wie auch vom Finanzamt eingeräumt, als begünstigte Spende abzugsfähig. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 9. Juli 2013